KFV Verband Allgemein (932)
12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.3.2021
geschrieben von Schraud Alexander
Beigefügt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 8.3.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 28.3.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.
Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 171 vom 5.3.2021 mit der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gültig ab dem 8.3.2021 bis zum 28.3.2021 einsehen:
Die Begründung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) einsehen:
Lehrgänge Atemschutzgeräteträger und Maschinist 2021
geschrieben von Weippert RalfWerte Kameradinnen und Kameraden,
soeben wurden im Lehrgangsportal jeweils zwei Termine für die Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger (inkl. CSA)“ und „Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeug“ eingestellt.
Aufgrund der Corona-Entwicklung kann es ggf. zu kurzfristigen Absagen oder Änderungen kommen.
Bei Rückfragen stehen euch die Lehrgangsverantwortlichen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Zippel und Ralf Weippert
KFV: Moderater und verantwortungsbewusster Übungsbetrieb möglich
geschrieben von Schraud AlexanderWerte Kameraden und –kameradinnen,
im Anhang eine Information vom Landesfeuerwehrverband und eine Mitteilung von uns.
Die Inzidenzwerte der Corona-Pandemie sind für den Landkreis Schweinfurt erfreulich und geben neue Hoffnung. Seit nun mehr als sieben Tagen liegt dieser Wert unter der magischen Grenze von 35. Trotz alledem gilt es abzuwarten und die geltenden Empfehlungen und Vorschriften zu befolgen, nicht zuletzt aufgrund der Mutationen, die sich aktuell verbreiten.
Entsprechend dem beigefügten Schreiben des Landesfeuerwehrverbands Bayern, ist eine Wiederaufnahme des Übungsbetriebs der Feuerwehren möglich, wenn auch unter gewissen Auflagen. Wichtig ist dabei, diese Vorgaben ernst zu nehmen und umzusetzen, denn als Teil der kritischen Infrastruktur sind alle Wehren wichtig und es gilt mögliche Ausbreitungsszenarien innerhalb der Wehren zu vermeiden. Deshalb nochmals der eindringliche Appell, die Vorgaben einzuhalten. Die Aus- und Fortbildung ist wichtig und notwendigen. Teilweise haben Feuerwehrdienstleistende keine Übung seit März 2020 mehr besuchen können, hier gilt es das Wissen wieder aufzufrischen und neues Wissen zu vermitteln, sowie die Handlungsabläufe wieder zu festigen.
Auch von Seiten des Kreisbrandinspektion werden die Lehrgänge „Maschinist“ und „Atemschutzgeräteträger“ geplant und in naher Zukunft online eingestellt, sodass diese besucht werden können. Wir möchten darauf hinweisen, dass es aufgrund der Pandemieentwicklung zu kurzfristigen Absagen kommen kann.
Grundsätzlich sind Leistungsprüfungen möglich ( max. eine Gruppe + drei Schiedsrichter). Wir, die Inspektoren, haben uns dazu entschieden, den März aufjedenfall noch abzuwarten und in diesem Zeitraum keine Abnahmen durchzuführen. Grund hierfür ist, dass die Schiedsrichter durch die Abnahmen in den Inspektionsbereichen als Überträger das Virus unkontrolliert weiter tragen können. Ab wann Leistungsprüfungen wieder durchgeführt werden, wird sobald absehbar, mitgeteilt.
Die KBI's haben in Absprache mit dem KBR und in enger Zusammenarbeit mit Herrn Landrat entscheiden, den März zu beobachten und dann weitere Anpassungen mitzuteilen.
Wir möchten uns bei Allen an dieser Stelle bedanken, die in dieser Lage stets professionell und engagiert die Einsätze und die Aufgaben innerhalb der Wehren abgearbeitet haben. Zugegeben ist es in einer solchen Lage nicht immer einfach, aber gemeinsam ist dies zu schaffen und wir sind Alle auf einem guten Weg.
Bei Rückfragen stehen die Kreisbrandinspektoren, sowie der Kreisbrandrat gerne zur Verfügung.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Holger Strunk
Kreisbrandrat
