Im Anhang übersenden wir Ihnen die Mediensammlung der diesjährigen Winterschulung zum Thema „Einfaches Retten und Sichern“ zur Verwendung.

Alle erstellten Unterlagen sind auf der Feuerwehr-Lernbar hinterlegt und können über die Shortlinks in der Mediensammlung erreicht werden.

Dienstag, 15 Dezember 2020 07:48

LFV: LEGOLAND® Deutschland – Xmas Vorzugspreis

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Ein außergewöhnliches und in vielerlei Hinsicht auch sehr schweres Jahr 2020 neigt sich zu Ende. Wir möchten uns bei allen Partnern für die gute Zusammenarbeit und auch die Treue in diesem Jahr bedanken. Auch das LEGOLAND Deutschland hat einige Umstrukturierungen im Laufe des Pandemiesommers erfahren.

DAS BESONDERE WEIHNACHTSGESCHENK: LEGOLAND TICKETS FÜR DIE SAISON 2021

  • Parkeintritt für einen Tag
  • Einlösbar an einem frei wählbaren Besuchstag während der Saison 2021
  • Kinder/Erwachsene: nur € 30,00 (Reguläre Eintrittspreise: Erwachsene € 49,50, Kinder € 44,50)
  • Angebot nur buchbar bis 03.01.2021
  • Ein Preis für alle Besucher ab 3 Jahren
  • Kinder unter 3 Jahren haben freien Eintritt, benötigen aber ein 0,00€-Ticket (buchbar auf der Website vom LEGOLAND Deutschland)

Die Bestellung funktioniert wie immer ausschließlich über das Online-Portal.
Eine Rabattgewährung vor Ort ist ausgeschlossen.

Der Buchungslink kann per E-Mail bei uns angefordert werden – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bitte geben Sie dabei an, welcher Feuerwehr Sie angehören.

Weitere Details zur Buchung entnehmen Sie bitte dem Angebot imAnhang.

 

Beigefügt die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 09.12.2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 5. Januar 2021 außer Kraft tritt.

Im IMS vom 03.12.2020 hatte das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausgeführt, dass sich § 20 Abs. 2 der 9. BayIfSMV auf die staatlichen Feuerwehrschulen und Kreisausbildungsstätten bezieht und dass im übrigen § 3 Abs. 3 der 9. BayIfSMV einschlägig ist, wonach für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist eine Ausnahme von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen gilt.

Diese Bestimmung des früheren § 3 Abs.3 oder eine vergleichbare Regelung, ist in der 10. BayIfSMV nicht mehr enthalten. Es wird in § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 10. BayIfSMV lediglich darauf hingewiesen, dass dienstliche Tätigkeiten (hierunter fällt nach diesseits vertretener Auffassung auch der Feuerwehrdienst = Einsatz-, Ausbildungs- und Übungsdienst im Sinne des Art. 9 Abs 1 S. 2 BayFwG) einen triftigen Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung darstellen.

Wir haben daher das StMI um eine Einschätzung der Lage zum Ausbildungs- und Übungsdienst gebeten. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend an Sie weiterleiten.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 711 vom 08.12.2020 mit der 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) gültig ab dem 09.12.2020 bis zum 05.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 711

 

Die Begründung der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 712

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