Infobrief der ILS Schweinfurt:

Neues für unsere Feuerwehren zum 01.07.2021

Zum 01.07. stellen wir in gemeinsamer Absprache mit den fünf Kreisverwaltungsbehörden die Kommunikation „Feuerwehren – ILS“ bei allen Fahrten außerhalb des Einsatzgeschehens um. Auch der Umgang mit Übungseinsätzen wird in diesem Zug angepasst. Für das Einsatzgeschehen und die Alarmierung ergibt sich eine wichtige Neuerung, die zu einer Verbesserung der Alarmierung (mit möglichst geringem Zeitverzug) führen wird.

Status bei „Bewegungsfahrten“

Ab diesem Tag ist es entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr erforderlich, sich zur Erfassung eines Infoeinsatzes bei der ILS zu melden. Im Einsatzfall ist es für die korrekte Berücksichtigung des jeweiligen Fahrzeugs im System künftig ausreichend, wenn die Besatzung eigenständig folgende Statusmeldungen absetzt:

  • Status 1 – gültig bei allen Fahrten im Schutzgebiet oder auch darüber hinaus, in denen eine Alarmierung und sinnvolle Einsetzbarkeit im Einsatzfall gegeben ist
  • Status 6 - gültig bei allen Fahrten im Schutzgebiet oder auch darüber hinaus, in denen eine Alarmierung und sinnvolle Einsetzbarkeit im Einsatzfall nicht gegeben oder nicht möglich ist
  • Status 2 bei Abschaltung am Standort 

Diese Statusmeldungen werden seitens der ILS auf Grund der Vielzahl der Fahrzeuge nicht überprüft. Somit ist jeder Fahrzeugführer für den Status seines Fahrzeuges verantwortlich. Ein falscher Status (6 statt 1 oder 2 oder umgekehrt) kann zu einer fehlerhaften Alarmierung führen.

Immer dann, wenn es gewünscht ist, dass ein Einsatz in die Nachbearbeitung eingeht, ist dies der ILS (möglichst im Vorfeld) mitzuteilen, wie zum Beispiel eine Sicherheitswache.

Übungseinsätze

Eine gesonderte Meldung zu Übungseinsätzen hat nur dann zu erfolgen, wenn es sich um eine Übung handelt, bei der eine Begleitung und Alarmierung durch die ILS gewünscht wird (diese muss weiterhin mind. 1 Woche vor der Übung durch Formblatt angemeldet werden). Bei allenanderen Übungen ist es ausreichend, wie oben beschrieben je nach Verfügbarkeit mit den Statusmeldungen 1, 2 und 6 zu arbeiten.

Um den Zeitverzug bei Doppeleinsätzen zu minimieren, wird die ILS bei einem zeitkritischen Zweiteinsatz für eine Wehr, die sich gerade im Einsatz befindet, ohne weitere Rücksprache mit dem Einsatzleiter die erforderliche Alarmierung durchführen. Sollte es möglich sein, Einsatzkräfte oder Einsatzmittel vom Ersteinsatz zum Zweiteinsatz zu entsenden, dann geschieht dies nach der Primäralarmierung in Absprache zwischen dem Einsatzleiter und der ILS.

Dieses Verfahren findet selbstverständlich nur bei Einsatzszenarien außerhalb von Unwetterlagen Anwendung. Bei Unwetterlagen haben sich die bislang aufgebauten Kommunikationswege bewährt und sind daher sinnvoll.

 

Beigefügt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 7.6.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 4.7.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung. 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 385 vom 5.6.2021 mit der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 384

 

Die Begründung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 385

 

Von Bedeutung ist für die Feuerwehrvereine § 7 der 13. BayInfSMV Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies: bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bayerische Jugendring hat am 7. Juni die neuen Regelungen nach der 13. BayIfSMV für die Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Die von der Jugendfeuerwehr Bayern hierzu ausgearbeitete Zusammenstellung erhalten Sie anliegend zur Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Peetz

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

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