„Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“,
erklärt Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren.

Zum Artikel des DFV:
Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

Mittwoch, 20 Januar 2021 07:53

LFV: Kleine Löschmeister - ein Kinderspiel

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Sehr geehrte Damen und Herren,

leider dürfen die Kinder – auf Grund der aktuellen Situation – nach wie vor nicht in die Feuerwehr kommen und sich mit ihrem Hobby auseinandersetzen.

Aus diesem Grund, möchten wir heute noch einmal auf die App „Kleine Löschmeister“ hinweisen. Denn Feuerwehr spielen macht Kindern Spaß.

Mit der kostenlosen App „Kleine Löschmeister“ der Versicherungskammer Bayern können die Kinder nicht nur selbst Feuerwehr spielen; sie erwerben dabei auch noch teils lebensrettendes Wissen, wie beispielsweise, im Notfall die Notrufnummer 112 zu wählen. Zwischen den abwechslungsreichen Feuerwehreinsätzen absolvieren die Kinder kurzweilige Lernspielabschnitte.

Das Entwicklerteam von Daedalic Entertainment Bavaria hat sich intensiv mit dem Thema Feuerwehr beschäftigt und das Spiel zusammen mit Spezialisten der Feuerwehren und der Versicherungskammer Bayern gestaltet. Die Spielinhalte wurden für Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahre angemessen nahe an den echten Feuerwehralltag angelehnt: Vom Fahren mit Blaulicht, verschiedenen Bränden, der Rettung von Menschen und Tieren aus Gebäuden bis zum Verkehrsunfall, kann alles spielerisch erprobt werden. Auch die Arbeit im Feuerwehrhaus, in der Atemschutzwerkstatt oder dem Schlauchturm sind realitätsgetreu. Die zweidimensionalen Zeichnungen sind kindgerecht, lassen aber echte Kleidung, Fahrzeuge und Geräte wiedererkennen. Die Kinder können sich ihren Spieler (Avatar) selbst gestalten. Die App ist für Tablets und Smartphones geeignet und kann kostenlos im Play Store oder App Store heruntergeladen werden.

Ansprechpartner zu diesem Thema:
Florian Ramsl
Unternehmenskommunikation Versicherungskammer
Förderung Feuerwehrwesen
Tel. (089) 2160-40 80
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
http://www.vkb.de

Weitere Infos sowie die Downloadlinks finden Sie unter https://www.vkb.de/content/services/apps/kleine-loeschmeister/
Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Information an Ihre Feuerwehren und Ihre Kameraden/innen weitergeben würden.

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Ludewig
- Referentin für die Öffentlichkeitsarbeit –
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim

 

Beigefügt die Änderung zur 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 16. Dezember 2020 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.

Der Feuerwehrdienst nach Art. 9 Abs. 1 S. 2 BayFwG ist triftiger Grund im Sinne des § 2 S. 2 Nr. 1 der 11. BayIfSMV und begründet vor allem für den Einsatzfall auch ein Abweichen von der nächtlichen Ausgangssperre nach § 3 Nr. 2 der 11. BayIfSMV.
Wir wiederholen in diesem Zusammenhang die Empfehlung, für den Fall einer möglichen Kontrolle den Feuerwehr- Dienstausweis mitzuführen.

 

Über folgenden Link können Sie die Änderung zur 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 11.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 5

Im Anhang können Sie das Vollzitat einsehen.

 

Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 737 vom 15.12.2020 mit der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) gültig ab dem 16.12.2020 bis zum 10.01.2021 einsehen:

BayMBl. 2020 Nr. 737

 

Die Begründung der Änderung zur 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) einsehen:

BayMBl. 2021 Nr. 6

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