Werte Feuerwehrkameradinnen und –kameraden,
liebe Jugendfeuerwehrmitglieder

Am 25.02.2021 hat der Landesfeuerwehrverband informiert, dass die Feuerwehren in Bayern einen verantwortungsbewussten Übungs- und Ausbildungsbetrieb, unter Beachtung der örtlichen 7-Tagesinzidenz und eines Hygienekonzeptes, wiederaufnehmen können.

Seit dem 20.04.2021 gilt diese Möglichkeit, mit eigenen Regeln, auch für die Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen.

Die wichtigsten Informationen der Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes sind hier auszugsweise dargestellt.

Der ausführliche Text befindet sich als Anhang dieses Artikels und kann unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://t1p.de/wgdl

„Demnach ist eine Wiederaufnahme des Ausbildungs-/Übungsbetriebs und die Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren und die Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren unter folgenden Voraussetzungen möglich:

• Veranstaltungen sind in Präsenzform möglich, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt.
• Bei Veranstaltungen in Präsenzform muss der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
• Es besteht Maskenpflicht bei Präsenzveranstaltungen am Platz und vor allem in allen Bereichen, in denen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (in allen Verkehrs- und Begegnungsbereichen).
• Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet werden, dass auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden muss. (Hierzu gibt es seitens des Landesfeuerwehrverbandes Bayern und des Bayerischen Jugendrings Mustervorlagen, die zur Erstellung eines Hygienekonzepts herangezogen werden können: https://t1p.de/wcpz und https://t1p.de/dd2e

Zudem empfiehlt es sich, sich an die Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern bezüglich der Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs zu halten: https://t1p.de/ybts

Zusammengefasst, ist zwingend folgende Regel zu beachten:
Ausbildungs- / Übungsbetrieb und Gruppenstunden in den Jugendfeuerwehren sowie Gruppenstunden in den Kinderfeuerwehren sind nur bei einer landkreisweiten 7-Tages-Inzidenz von unter 100 (< 100) erlaubt!!!
Die weiteren Voraussetzungen sind zu beachten.

 

Seitens der Jugendfeuerwehr des Landkreises Schweinfurt wurde ein vorläufiger Terminplan aufgestellt, dessen Einhaltung selbstverständlich vom Pandemiegeschehen abhängig ist.
Vorläufige Termine der Jugendfeuerwehr Landkreis Schweinfurt:

- 28.04.2021, 19:30 Uhr Online-Jugendwartinformation
 Zugangs-Link wird kurz davor über die KFV-Seite abrufbar sein
 Themen:
 Aktuelle Informationen
 Online- und Präsenzseminare
 Erfahrungen mit Hygienekonzepten
 Wissenstest 2021

- 12.05.2021, 19:00 Jugendwartstammtisch
 Abhängig von der Pandemielage (Außengastronomie), Info über Facebook-Kanal

- 12.06.2021, Bundeswettbewerb der DJF, Freizeit- und Erholungsanlage Sennfeld
 Abhängig von der Pandemielage, separate Einladung

- 15.09.2021, 19:00 Uhr Jugendwartstammtisch

- Oktober, (Online-)Jugendwartseminar
 Abhängig von der Pandemielage, separate Einladung

- 13.11.2021, Vollversammlung der Jugendfeuerwehren mit Neuwahlen
 separate Einladung

 

Soweit neue Informationen bezüglich der Kinder- und Jugendfeuerwehr bekanntgegeben werden, werden wir umgehend über die KFV-Homepage oder unserem Facebook-Kanal in-formieren.
Bis bald!

 

„Positiv denken – negativ bleiben!“

 

Holger Strunk        Christian Eichel                     Frank Genheimer-Haut
Kreisbrandrat        Kreisjugendfeuerwehrwart     Kreisjugendsprecher

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fachbereiche 1 und 6 hatten letztes Jahr auf der Grundlage der Anlage 2 und 3 zu § 19 der AVBayFwG eine Präsentation zum Auftreten der Feuerwehren in der Öffentlichkeit erstellt. Diese wurde nun der aktuellen Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen vom 01.04.2021 inhaltlich angepasst.

Die Präsentation kann auch auf der Homepage des LFV Bayern unter Fachbereiche – Fachbereich 1 – Veröffentlichungen heruntergeladen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 01.April 2021 (kein Scherz!) gilt eine neue Bekanntmachung über Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in den Feuerwehren. Diese wurde in den letzten Monaten unter Einbindung der verbandlichen Gremien erarbeitet und abgestimmt.
Nachfolgend dürfen wir die wesentlichen Änderungen für die Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren kurz aufführen:

 

Punkt 2.10 – Aufnahme der Funktionswesten anstatt der veränderlichen Funktionskennzeichnung am Helm

Punkt 2.11.3 – Aufnahme einer Qualifikationskennzeichnung im Rettungswesen mit einem Äskulap-Symbol in verschiebenden Farben am Helm, analog der bisherigen Fachinformation des Fachbereiches 8 dazu

Punkt 5.1.2 – Kennzeichnung im internationalen Raum – Ärmelabzeichen „Bundesadler“

Punkt 5.2 – Tragen eines Brustanhängers

Punkt 5.8 – Einführung des Dienstgradabzeichens – Feuerwehranwärter – ab der Vollendung des 16.Lebensjahres

Punkt 5.9 – Einführung eines Funktionsabzeichens für den/die Stellvertreter des Kommandanten; Änderung des Funktionsabzeichens für den Kreisbrandmeister

Punkt 5.10 – Einführung eines Ehrenabzeichens für ernannte Ehrenkommandanten, Ehren- KBM/SBM, KBI/SBI und KBR/SBR

Punkt 5.12 – Alternative Trageweise (Schulterschlaufen/Schulterklappen) von Dienstgrad- und Funktionsabzeichen auf der Dienstkleidung

Punkt 5.13 – Ergänzung der Dienstaltersabzeichen für 50-jährige aktive Dienstzeit

Punkt 5.16.1 – Einführung einer Qualifikationskennzeichnung am Helm für besuchte Lehrgänge (Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer)

Punkt 5.16.3 – Einführung einer Helmkennzeichnung für den/die Stellvertreter des Kommandanten

 

In der nächsten BRANDWACHT und im nächsten Florian kommen erscheinen dazu noch entsprechende Beiträge.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Weiß

Referent für die Facharbeit

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

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