Für eine schnelle Eingreifmannschaft hat sich der Begriff "First Responder" (engl.: "zuerst Antwortender" bzw. "zuerst Reagierender") durchgesetzt. First Responder sind ein zusätzliches Glied in der Rettungskette zwischen der Laienhilfe und dem qualifizierten Rettungsdienst.
Mit der Novelle zum Bayerischen Rettungsdienstgesetz, die zum 1. Januar 1998 in Kraft getreten ist, wurde erstmals in einem Gesetz der auch als "First Responder" bezeichnete "Helfer vor Ort" (HvO) verankert. Als "Helfer vor Ort" kommen Einheiten der Feuerwehr und/oder der örtlichen Hilfsorganisationen als organisierte Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zum Einsatz und zwar insbesondere dann, wenn der Rettungsdienst auf Grund langer Anfahrten oder auch wegen Überlastung nicht rechtzeitig eintreffen kann.
First Responder/HvO ist aber auch deshalb notwendig, weil die aktive Hilfe der Bevölkerung im Rahmen von Notfällen immer mehr zurückgeht. Untersuchungen haben dabei folgendes erschreckende Ergebnis gezeigt:
- In 60 % der Fälle wurde nicht geholfen, von den verbliebenen 40 % entfielen jeweils 5 % auf die Alarmierung und Mithilfe bei der Rettung.
- Bei nur 20 % der untersuchten schweren Unfälle wurde Erste Hilfe geleistet, davon in über der Hälfte der Fälle nicht sachgerecht.
Da die Feuerwehren mit einem gut ausgebauten, flächendeckenden und funktionierenden Alarmierungssystem ausgerüstet sind, besteht die Möglichkeit, das therapiefreie Intervall durch die Einrichtung eines so genannten First-Responder- oder HvO-Systems zu verkürzen.
Als therapiefreies Intervall wird die Zeit zwischen dem Eintritt eines lebensbedrohenden Zustandes und der Erstversorgung durch Rettungsdienstpersonal bezeichnet.
Die alarmierten First Responder/Helfer vor Ort ergreifen dabei Maßnahmen wie zum Beispiel:
- Sicherung/Wiederherstellung von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf
- Herz-, Lungenwiederbelebung, evtl. Frühdefibrillation
- Wundversorgung
- Retten aus dem Gefahrenbereich
- Einweisen von ortsunkundigem Rettungsdienstpersonal
- Transport der Besatzung des Rettungshubschraubers vom Landeplatz zur Einsatzstelle
Das Einbringen der "First Responder"-Einheiten oder "Helfer vor Ort"-Einheiten in den Rettungsdienst und somit die Alarmierung durch die Rettungsleitstelle bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rettungszweckverbandes und der Kommune.