KFV Verband Allgemein (930)
KFV: Kreisbrandmeister Walfried Fröhr offiziell verabschiedet
Landratsamt Schweinfurt - Pressestelle
Landrat übergibt Ernennungsurkunde an Nachfolger Daniel Krückel aus Bergrheinfeld. Fröhr wird aufgrund seiner Verdienste zum Ehrenkreisbrandmeister ernannt.
In der Kreisbrandinspektion Schweinfurt gibt es eine personelle Veränderung. Landrat Florian Töpper hat Kreisbrandmeister (KBM) Walfried Fröhr aus Schwanfeld offiziell verabschiedet und Daniel Krückel aus Bergrheinfeld zum Nachfolger ernannt. Coronabedingt konnte die offizielle Verabschiedung erst jetzt im kleinen Kreis stattfinden.
„Kreisbrandmeister Walfried Fröhr kann auf eine verdienstvolle Zeit in der Kreisbrandinspektion zurückblicken. In mehr als 45 Jahren, davon mehr als 22 Jahre als Kreisbrandmeister, zeigte er herausragende Dienste um das Feuerwehrwesen im Landkreis Schweinfurt. Durch sein ausgleichendes Wesen sowie seine unaufgeregte und hocheffiziente Arbeitsweise war Walfried Fröhr in jeder Hinsicht eine Bereicherung für die Kreisbrandinspektion“, betonte Landrat Florian Töpper bei der offiziellen Verabschiedung im Landratsamt. Auch Kreisbrandrat (KBR) Holger Strunk und Kreisbrandinspektor Reinhold Achatz dankten Fröhr für seinen außerordentlichen Einsatz. Als kleine Überraschung und vor allem als Zeichen der Würdigung wurde Fröhr im Beisein seiner Frau von Landrat Töpper zum Ehrenkreisbrandmeister ernannt.
Angefangen hat alles 1974 mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Schwanfeld.
Dort übernahm Fröhr schnell Führungspositionen und war beispielsweise ab 1988 bis 2007 1. Kommandant. 1998 wurde Fröhr zum Kreisbrandmeister eines Teilbereiches des Inspektionsbereiches West ernannt. Hierzu zählen die Gemeinden Bergrheinfeld, Waigolshausen, Wipfeld und Schwanfeld sowie die dazugehörigen Ortsteile Garstadt, Hergolshausen und Theilheim. Zwei Jahre später war er verantwortlich für die Notfallstation im Landkreis Schweinfurt und führte hier diverse Übungen durch. Ab 2006, als stellvertretender Leiter des Gefahrgutzuges, war Fröhr bei der Erstellung des ABC-Konzeptes für Unterfranken durch die Regierung aktiv eingebunden. Die Buchstaben ABC stehen hierbei für (A) atomare, (B) bakterielle und (C) chemische Gefahr.
Als Zeichen seiner hohen Verdienste wurde ihm 2010 durch den Landesfeuerwehrverband Bayern das Feuerwehrehrenzeichen in Silber vom damaligen KBR Georg Vollmuth überreicht.
Fröhrs Nachfolger als KBM ist seit dem 1. November 2020 Daniel Krückel aus Bergrheinfeld. Er ist für die Feuerwehr Bergrheinfeld im Einsatz und zuständig für den Einsatzabschnitt „Dekontamination“ des Gefahrgutzuges des Landkreises Schweinfurt. Als Nachfolger übernimmt Krückel auch die stellvertretende Leitung des Gefahrgutzugs.
Landrat Töpper freute sich über diese gelungene Nachfolge und überreichte Daniel Krückel nun offiziell die Ernennungsurkunde. Krückel ist als einer von insgesamt vier Kreisbrandmeistern dem Inspektionsbereich West – Land 2 zugeordnet. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen wiederrum die Gemeinden Bergrheinfeld, Waigolshausen, Wipfeld und Schwanfeld sowie die dazugehörigen Ortsteile Garstadt, Hergolshausen und Theilheim.
Zum Hintergrund:
Die Kreisbrandinspektion im Landkreis Schweinfurt gewährleistet die fachliche Dienstaufsicht der Feuerwehren im Landkreis. Als Kreisbrandrat leitet Holger Strunk die Kreisbrandinspektion. Er wird dabei von Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeistern unterstützt.
Diese sind den insgesamt drei Inspektionsbereichen im Landkreis Schweinfurt zugeordnet: West, Süd und Nord. Für die jeweiligen Inspektionsbereiche ist ein Kreisbrandinspektor zuständig. Zusätzlich gliedert sich der Bereich nochmals in je vier Kreisbrandmeisterbezirke.
LFV: Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs-, und Übungsbetrieb sowie Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie
geschrieben von Schraud Alexander
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersenden wir Ihnen das erwartete IMS zum Übungs- und Ausbildungsbetrieb.
Damit ist aus unserer Sicht Vieles wieder möglich, wenngleich die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln sowie die weitere Beobachtung der Lage vor Ort, als auch die jeweilige Entscheidung im Einzelfall nicht außer Acht bleiben darf.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
KFV: Info zur 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
geschrieben von Schraud Alexander
Werte Kameradinnen und Kameraden,
die Inzidenzzahlen im Zusammenhang mit der Pandemie sind auf einem erfreulichen Abwärtstrend. Am 7. Juni trat die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) in Kraft. Hieraus ergeben sich deutliche Erleichterungen für die Feuerwehren. Nach wie vor gilt eine grundsätzliche Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum.
Davon nicht erfasst sind jedoch berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. Nach dieser Regelung sind, Dienstbesprechungen und vergleichbare dienstliche Treffen im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und der besonderen Führungsdienstgrade, möglich, wenn sie zwingend erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich auch für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wenn dies für den Erhalt der Einsatzbereitschaft unumgänglich ist. Die Beurteilung, ob dienstliche Veranstaltungen tatsächlich zwingend durchgeführt werden müssen, kann nur im Einzelfall vor Ort erfolgen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eine besonders zu schützende Gruppe sind, sind auch die rechtlich grundsätzlich möglichen dienstlichen Treffen auf die unbedingt erforderlichen Themen und Teilnehmer zu beschränken und möglichst kurz zu halten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bei der Entscheidung über die Durchführung sind auch die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen.
Bisher konnte weitestgehend verhindert werden, dass ein größeres Ausbruchsgesehene in einer Wehr des Landkreises Schweinfurt stattgefunden hat. Dies ist möglich gewesen, weil die Vorgaben und Verhaltensweisen durch alle Feuerwehrdienstleistenden umgesetzt wurden. Sicherlich hat auch die Impfung positiv zu diesem Abwärtstrend beigetragen.
Durch den Freistaat Bayern sind ab dem 07.Juli 2021 weitere Erleichterungen bekanntgegeben worden. Durch den nur eingeschränkt möglichen Betrieb der aktiven Wehr gilt es nun sicherlich für alle, wieder die gewohnten Abläufe und Tätigkeiten zu trainieren. Auch für die Modulare Truppausbildung gilt es, die Ausbildung der Feuerwehrkräfte weiter voran zu treiben. Aus diesem Grunde wurde entschieden, dass im September wieder Abnahmen für die Modulare Truppausbildung erfolgen können.
Die Lehrgänge auf Landkreisebene werden wie geplant durchgeführt.
Ein weiteres großes Thema sind die Leistungsprüfungen. Aufgrund der Tatsache, dass die Aus- und Fortbildungen in den Wehren, die Lehrgänge und der normale Übungsbetrieb wieder anlaufen muss und es sicherlich einige Tätigkeiten gibt, die nachgeholt werden müssen, wurde festgelegt, dass die Leistungsprüfungen wieder ab dem Jahr 2022 stattfinden sollen. Durch dieses Vorgehen werden zwar ganze zwei Jahre keine derartigen Prüfungen abgenommen. Aufgrund des Startes im Jahr 2022 wird jedoch der gewohnte Rhythmus beibehalten. Aufgrund von Planungssicherheiten und der Gleichbehandlung aller Wehren sind wir uns sicher, dass dies der richtige Weg ist.
Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies bei uns (Inzidenz aktuell unter 50):
Es dürfen sich bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel treffen. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Wir hoffen, dass wir nun die ein oder andere offene Frage klären konnten. Die Kreisbrandinspektoren sowie der Kreisbrandrat stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Holger Strunk Reinhold Achatz Alexander Bönig Florian Zippel
Kreisbrandrat Kreisbrandinsprktor Kreisbrandinspektor Kreisbrandinspektor