KFV Verband Allgemein (932)
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5.6.2021
geschrieben von Schraud Alexander
Beigefügt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 7.6.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 4.7.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.
Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 385 vom 5.6.2021 mit der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:
Die Begründung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) einsehen:
Von Bedeutung ist für die Feuerwehrvereine § 7 der 13. BayInfSMV Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies: bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel treffen. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten erhöht sich die Zahl auf bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.
LFV: Regelungen nach der 13. BayIfSMV für die Kinder- und Jugendarbeit
geschrieben von Schraud Alexander
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bayerische Jugendring hat am 7. Juni die neuen Regelungen nach der 13. BayIfSMV für die Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht. Die von der Jugendfeuerwehr Bayern hierzu ausgearbeitete Zusammenstellung erhalten Sie anliegend zur Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Peetz
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
KFV: Veranstaltungen in den Feuerwehrhäusern
geschrieben von Schraud Alexander
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,
aufgrund aktueller Vorkommnisse möchte ich Euch nochmal eindringlichst darauf hinweisen, dass in den Feuerwehrhäusern nur nach den aktuell gültigen Regeln der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und den Allgemeinverfügungen des Landkreises Schweinfurt Zusammenkünfte erfolgen dürfen.
Für mich ist es besonders wichtig, dass wir die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren nicht durch unüberlegte Kontakte und Veranstaltungen gefährden und somit die Sicherheit der Bürger aufs Spiel setzen. Seit Beginn der Pandemie mussten wir aufgrund der großen Vorsicht und Eures Verständnisses für die Verhaltensregeln, nur einmal eine Feuerwehr für kurze Zeit außer Dienst stellen. Der Schutz der Bevölkerung ist bisher somit gewährleistet worden.
Allerdings gab es auch Verhalten, das so nicht toleriert werden kann. Wenn Räumlichkeiten der Feuerwehr für Feierlichkeiten oder andere nicht erlaubte Zusammenkünfte genutzt wurden, wird unsere Vorbildfunktion mit Füßen getreten.
Die Polizei und das Landratsamt werden dieses Verhalten konsequent verfolgen und entsprechend mit Bußgelder ahnden. Hierbei gibt es auf für Feuerwehrleute keine Ausnahmen.
Lasst uns weiterhin mit Vernunft und Vorsicht die Zeit überbrücken und die Einsatzfähigkeit zum Wohle unserer Bürger erhalten! Zur Situation des Übungs- und Ausbildungsbetriebes: Die aktuelle Lage ist bekanntermaßen erneut sehr angespannt und im Hinblick auf die erhöhte Infektiosität der Mutationen sehr ernst zu nehmen.
Für den Bereich der Aktiven mahnen wir zur Vorsicht und Einhaltung der Hygieneregeln sowie zu einer Beschränkung auf das unbedingt notwendige Maß zum Erhalt der Einsatzbereitschaft.
Mir ist schon bewusst, dass wir unbedingt Übungen mit den Feuerwehren abhalten müssen, hierbei ist der Schutz der Kameraden besonders zu beachten.
Ich danke allen, die die Einhaltung der Hygiene Maßnahmen berücksichtigen; dies ist wahrlich nicht immer einfach (vor allem bei Brandereignissen). Ich bin dankbar, dass wir nach allen bisherigen Einsätzen kein Ausbruchsgeschehen im Feuerwehrdienst verursacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
H o l g e r S t r u n k
Kreisbrandrat
