Beigefügt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die am 8.3.2021 in Kraft getreten ist und mit Ablauf des 28.3.2021 außer Kraft tritt.
Ebenfalls beigefügt ist die amtliche Begründung zu dieser Verordnung.
Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2021 Nr. 171 vom 5.3.2021 mit der 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) gültig ab dem 8.3.2021 bis zum 28.3.2021 einsehen:
Die Begründung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) einsehen: