Nachdem jahrelang die Forderungen aus den Reihen der Feuerwehren kamen und sich Unglücke in letzter Zeit häuften, hat die Landesregierung in Rheinland-Pfalz nun als erste reagiert und will den Einbau von Rauchmeldern in Neubauten zur Pflicht machen:

Meldung von www.spdinrlp.de:

"[...] Installation von Rauchmeldern wird gesetzlich vorgeschrieben

[...] Wie der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Carsten Pörksen, heute in Mainz erklärte, wird demnächst in Rheinland-Pfalz gesetzlich vorgeschrieben, dass Rauchmelder an neuralgischen Stellen in privaten Neubauwohnungen und öffentlichen Neubauten installiert werden müssen. Pörksen: 'Diese Rauchmelder sind für 20 bis 25 Euro je Stück in jedem Baumarkt erhältlich, die Installation bereitet auch technischen Laien keine Probleme. Nach Expertenschätzungen wären 160 von 177 Kindern noch am Leben, wenn Rauchmelder in den Wohnungen installiert worden wären.'"

Neben allem gesetzlichen Zwang bleibt die Aufklärungsarbeit der Feuerwehr weiterhin wichtig:
Zum einen gilt die Vorschrift nur für Neubauten. Dass eine Nachrüstung in Altbauten sehr sinnvoll, problemlos möglich und nicht teuer ist, muss der Bevölkerung weiterhin klargemacht werden.
Zum anderen ist es mit der einmaligen Installation nicht getan: Rauchmelder sollten regelmäßig auf Funktionstüchtigkeit hin geprüft und bei Bedarf die Batterie erneuert werden. Auch das ist mit minimalem Aufwand möglich.

 
 

 

Es gibt erste Anzeichen für eine Überarbeitung der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV) 3 und 4 (die Staffel/Gruppe im Löscheinsatz).
Im Forum der Seite www.feuerwehr.de schreibt Hermann Schroeder folgendes:

"Die Projektgruppe "FwDVen" (einschließlich meiner Person) hat mich auf der letzten Sitzung gebeten, dass ich mir die FwDVen 3 und 4 "anschauen" möge und sie soweit ändere, dass sie dem heutigen Stand entsprechen. Mitarbeiten werden die Kollege Burlon (HE) und Lux (S-A). Danach wird zu prüfen sein, ob man dem AFKzV [Ausschuß Katastrophenschutz und zivile Verteidigung] eine Änderung vorschlägt. Ich denke, dass das so kommen wird.
Grundsätzlich soll aber an der Dreiteilung und an der Mannschaftsstärke festgehalten werden. Dies sind auch Positionen des DFV und des AK Ausbildung der AGBF."

Ein Änderungsauftrag ist zwar noch nicht erteilt, die Unterprojektgruppe hat aber den Auftrag, die Änderungsnotwendigkeit zu prüfen und einen Vorschlag vorzulegen. Dazu möchte Hermann Schroeder möglichst viele Anregungen aufnehmen.

"Aufgrund [...] demokratischer/rechtlicher Zuständigkeiten besteht nicht die Möglichkeit, dass wir die FwDVen im Forum erarbeiten. Dies muss auf dienstlicher Ebene geschehen. Das Forum möchte ich aber nutzen, um für meine Arbeit (die Entwurfserarbeitung und Umsetzung) eine möglichst fundierte Basismeinungen zu erhalten. Ich werde über die Mitwirkung des Forums dann auch in den Gremien berichten."

Weitere Informationen und Diskussionsforum: www.feuerwehr.de/fwdv

Als Diskussionsgrundlage sei jedem empfohlen, die Diplomarbeit von Ulrich Cimolino (u.a. Mitautor des Standardwerkes "Atemschutz") zu lesen:
"Untersuchungen zur notwendigen Reform der Grund-Ausbildungsvorschriften (FwDV 3 und 4) der Feuerwehren"

Quelle: www.feuerwehr-duesseldorf.de

Mit dem Toyota Prius als erstem in Serie gebautem Pkw mit Hybridantrieb (Verbrennungs- und Elektromotor) kommen neue Herausforderungen an die Rettungskräfte auf.

Spannungen von ca. 300 Volt im Antriebssystem sowie große Mengen Batteriegel machen spezielle Vorsichtsmaßnahmen bei Lösch- und Rettungsarbeiten erforderlich.

Dazu gibt es ein PDF-Dokument mit Einsatzhinweisen: Toyota Prius - Einsatzhinweise
Das Dokument seht auch ab sofort im Download-Bereich unserer Webseite unter "Sonstiges" zur Verfügung.

Webseite: www.toyota-prius.de

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