KFV Verband Allgemein (930)
Wie der für die Atemschutzausbildung zuständige KBI Peter Höhn mitteilt, hat der Lehrgang Atemschutz eine Übungspuppe erhalten.
Die Übungspuppe soll bei der Ausbildung helfen, das Retten oder Bergen von Menschen besser üben zu können. Die Puppe ist von der Qualität her von Fahrzeugen überfahrbar und wiegt ca. 70 kg.
Mit der Puppe können so die verschiedenen Griffe zum Befreien aus lebensbedrohlicher Zwangslage und das Tragen von Personen reell geübt werden. Weiterhin wird mit der Übungspuppe das Befestigen auf einer Trage geübt.
Die Puppe wird erstmalig beim Atemschutzlehrgang im Februar eingesetzt.
Brandstifter in Dittelbrunn - Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung
Mößlein Michael
Eine Meldung der Polizeidirektion Schweinfurt:
Dittelbrunn, Lkr. Schweinfurt
Brandstifter unterwegs - Katzenschreie verhindern größeren Schaden
Seit dem vergangenen Herbst ist ein Brandstifter in Dittelbrunn unterwegs. Bislang sechs Feuer wurden von dem Unbekannten offensichtlich vorsätzlich gelegt. Nur glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass die Brände jeweils frühzeitig entdeckt wurden und sich die Schäden deshalb in Grenzen halten. Beim letzten Feuer in der Nacht von Sonntag auf Montag waren es Katzenschreie, die den Besitzer einer Gartenlaube weckten und es ihm ermöglichten, die Flammen selbst zu löschen. Die Kriminalpolizei Schweinfurt führt die Ermittlungen.
Bei den von dem unbekannten Täter gelegten Bränden waren Gartenhäuser, Altpapiercontainer und ein Scheunenanbau betroffen, die alle im Gemeindegebiet von Dittelbrunn liegen. Zum letzten Mal hat der Brandstifter am frühen Montagmorgen zugeschlagen. Der Eigentümer einer in der Hauptstraße gelegenen Gartenlaube war gegen 03:30 Uhr aufgewacht, nachdem seine Katzen jämmerlich schrieen. Zusammen mit seinem Sohn gelang es ihm, die Flammen zu ersticken.
Beamte der Kriminalpolizei Schweinfurt haben bei ihrer Arbeit auch an diesem Brandort festgestellt, dass das Feuer vorsätzlich gelegt wurde.
Bislang hat die Kriminalpolizei Schweinfurt noch keine heiße Spur. Bei der Aufklärung der Brandstiftungen hofft der Sachbearbeiter nun auf Hinweise aus der Bevölkerung. Nicht auszuschließen ist, dass der Brandstifter auch weiterhin zuschlägt.
Die Polizei bittet deshalb darum, jede Beobachtung, die irgendwie verdächtig erscheint, sofort mitzuteilen, auch wenn man sie selbst für nicht so wichtig hält. Grundsätzlich wird jedem Hinweis nachgegangen. Auch in diesen Fällen gilt: "Lieber ein Anruf zu viel als einer zu wenig."
Feuerwehr als Schlüsseldienst? - Innenministerium klärt Grundsatzfrage!
Mößlein Michaelericht aus der Bayerischen Staatszeitung Nr. 51/52 vom 21. Dezember 2001 Seite 21:
Feuerwehr als Schlüsseldienst?
Innenministerium definiert Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben
Die freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr darf nicht mit privaten Unternehmen konkurrieren. Dies ergab die Anfrage des Abgeordneten Martin Runge (Bündnis 90 / Die Grünen) an die Staatsregierung. Er verwies auf das Beispiel des Schlüsseldienstes, den manche Feuerwehren auch außerhalb von Rettungseinsätzen erbracht haben. Gemeindliche Feuerwehren seien an einen öffentlichen Zweck gebunden, unterstrich das Innenministerium. Alle Tätigkeiten, mit denen Gemeinden oder ihre Unternehmen "an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu erzielen" entsprechen nach Auffassung des Innenministeriums "keinem öffentlichen Zweck".
Gefahr in Verzug
Außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge sollten Feuerwehren keine Aufgaben erfüllen, die ein privates Unternehmen ebenso ausführen könnte. Eine gesetzliche Aufgabe wäre etwa das Öffnen von Türen bei Gefahr im Verzug: Außer bei Rettungseinsätzen sollen Feuerwehren grundsätzlich auf private Schlüsseldienste verweisen: "Nur wenn private Schlüsseldienste nicht erreichbar sind, nicht helfen können oder nicht helfen wollen, werden Türen außerhalb von Rettungseinsätzen von den Feuerwehren selbst geöffnet."Das Innenministerium definierte die Pflichtaufgabe des "technischen Hilfsdiensts": "Die gemeindlichen Feuerwehren sind nur dann zur technischen Hilfe aufgerufen, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Das ist anzunehmen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt und eine Selbsthilfe der Betroffenen - dazu gehört auch die Inanspruchnahme gewerblicher Leistungen - ausscheidet", wenn etwa nur die Feuerwehr die notwendige technische Ausstattung hat, wie Rettungsdienst bei Unfällen, Beseitigung von Unfallstellen, Hilfe bei Gasleitungs- oder Wasserrohrbruch, Sicherung von umgeknickten Antennen oder Gerüsten, Sichern von einsturzgefährdeten Gebäuden, Beseitigung von Eiszapfen oder Bäumen bei akuter Gefahr, Beseitigung von Wassergefahren, Rettung von Tieren, "die eine Gefahr darstellen oder sich selbst in Gefahr befinden".
Neben den Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes können die Feuerwehren auch freiwillige Aufgaben übernehmen: "Dazu zählen sämtliche Arbeiten, die nicht unmittelbar der Beseitigung einer Störung der Sicherheit durch Brände, Unglücksfälle und öffentliche Notstände oder der Abwehr entsprechender Gefahren dienen." Dabei dürfe allerdings die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt werden.