Wegen der großen Waldbrandgefahr hat die Regierung von Unterfranken für diesen Samstag und Sonntag wieder Überwachungsflüge angeordnet.

Das Überwachungsflugzeug, dass in der Region Untermain zum Einsatz kommt hat den Rufnamen Kater Unterfranken 15/2.

Im östlichen Unterfranken kommt ein Flugzeug mit dem Rufnamen Kater Unterfranken 15/3 zum Einsatz.

Während der z. Zt. herrschenden großen Waldbrandgefahr steht am Flugplatz Giebelstadt zusätzlich jederzeit ein Flugzeug für einen schnellen Einsatz (Vorlaufzeit ca. 30 Minuten) bereit. Dieses Flugzeug hat den Rufnamen Kater Unterfranken 15/1.

Die Fördersätze in den Sonderförderprogrammen Schutzkleidung und Atemschutz ändern sich durch die Euro-Umstellung wie folgt:

 

* Schutzanzug: 100 DM in 51 Euro

* Überjacke: 150 DM in 77 Euro

* 4er Pack Atemschutz von 3000 DM in 1534 Euro

 

Die Sonderförderprogramme sind weiterhin zeitlich befristet. Die spätere Beendigung der Förderung wird so frühzeitig bekannt gegeben, dass sich die Gemeinden in ihren Haushaltsplanungen noch rechtzeitig darauf einstellen können.

Bei der Umstellung auf eine neue Generation von Atemschutzgeräten ist allerdings davon auszugehen, dass nach Ablauf des Jahres 2003 keine Beschaffungen im Sinne des Sonderförderprogramms mehr durchgeführt werden, da dann die durch den vorgeschriebenen Wartungsturnus bedingte Frist für die Umstellung auf neue Geräte abgelaufen ist. Sollten dennoch Förderanträge für nach diesem Zeitpunkt beschaffte Geräte vorgelegt werden, ist im einzelnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Sonderförderprogramms (erstmalige, fachlich gebotene Umstellung auf einen neuen Typ) dennoch erfüllt sind.

Die Versicherungskammer beendet voraussichtlich Ende 2002 ihre Sonderförderung Atemschutz.

Mittwoch, 22 August 2001 11:29

Feuerwehr-Dienstanzug - Schnitt 2000

geschrieben von

Zum Feuerwehr-Dienstanzug - Schnitt 2000 - für weibliche Feuerwehrdienstleistende gehören:

 

* DIENSTJACKE: dunkelblau RAL 5004 ohne Kragenspiegel

* WESTE: ärmellos dunkelblau RAL 5004

* HOSE: schwarz ohne Aufschlag mit Bügelfalte, 2 Eingriffstaschen, Wollmischgewebe (keine Jeans)

* ROCK: schwarz, knielang, schmal ohne Taschen und Gürtelschlaufen, verdeckter Gehschlitz hinten

* BLUSE: hellblau, Farbe 601

* KRAWATTE: schwarz, wahlweise mit eingesticktem LFV-Emblem

* STRÜMPFE: schwarz

* SCHUHE: schwarz, ohne Verzierung und Schnallen

* UMHÄNGETASCHE: schwarz, Größe max. 20 x 20 cm

* KOPFBEDECKUNG: Hut dunkelblau, RAL 5004

 

In den Sommermonaten kann einheitlich auf die Jacke verzichtet werden. Dann ist die langärmelige Bluse mit Krawatte oder die kurzärmelige Bluse ohne Krawatte zu tragen. Sollte außerdem in den Sommermonaten die Weste getragen werden, ist hierzu die langärmelige Bluse zu tragen. An die Weste werden keinerlei Abzeichen angebracht.

Da die Damenjacke keine Brusttasche hat, werden die Abzeichen wie folgt angebracht:

Jugendabzeichen rechts, die restlichen Abzeichen (z.B. Leistungsabzeichen) links, jeweils ca. 20 cm unterhalb der Schulternaht

Seite 299 von 304