KFV Verband Allgemein (930)
Feuerwehrschule: Hinweise an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
geschrieben von Schraud AlexanderSehr geehrte Damen und Herren,
ab Montag, 29.11.2021 gilt an allen 3 Feuerwehrschulen die 2G-Regel.
Die Teilnehmer werden am Montag in der Früh bei Anreise an den Schulen getestet.
Die Teilnehmer werden von den Schulen über die Änderungen informiert.
Bitte den KBR´s Bescheid geben, dass die Schulen nur noch geimpfte und genesene Teilnehmer zulassen.
Als Anhang weitere Hinweise für Lehrgangsteilnehmer.
Sabrina Liebl
Leitung Lehrgangsbüro
Staatliche Feuerwehrschule Regensburg
Ausbildungsangebote im Fachbereich Atemschutz abgesagt
geschrieben von Weippert RalfGemäß der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbands Bayern und in Anbetracht der steigenden Inzidenzzahlen sowie der Auslastung der Intensivstationen werden alle restlichen für dieses Jahre geplanten Ausbildungsangebote der Kreisbrandinspektion Schweinfurt im Fachbereich Atemschutz abgesagt.
Corona: Sehr ernste Lage – Handlungsempfehlung des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern
geschrieben von Weippert RalfSehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Kameradinnen und Kameraden,
angesichts der weiter stark ansteigenden Infektionszahlen ist die Gesamtlage als sehr ernst zu bezeichnen. Um insbesondere das Gesundheitswesen nicht kollabieren zu lassen, sind alle aufgerufen, in jeweiliger Zuständigkeit und Verantwortung alles Mögliche zu unternehmen, die Infektionsketten zu unterbrechen und so den Anstieg der Zahlen zu bremsen.
Ohne hier weiter auf die rechtlich vorgeschrieben oder möglichen Maßnahmen einzugehen (ein Schreiben hierzu wird in Kürze vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erwartet) empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:
- Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes in der Anlage
- Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
- Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)
- Verzicht auf alle Übungen und Ausbildungen, die noch nicht begonnen wurden und die nicht zwingend zum Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderlich sind
- Abschluss bereits begonnener Übungen und Ausbildungen, Prüfungen unter Anwendung von 2Gplus (Testen aller Teilnehmer, auch der Geimpften!)
- Sitzungen, Besprechungen etc. nur wenn unbedingt notwendig und unter Anwendung von 2Gplus
- Verzicht auf „Stüberlbetrieb“, Nachbesprechungen, und jede vermeidbare gesellschaftliche Aktivität
Evtl. weitergehende gesetzliche Regelungen sind selbstverständlich zu beachten. Die vorgenannten Punkte gelten selbstverständlich ausschließlich für symptomfreie Personen.
Lasst uns weiter in vorbildlicher Weise aufeinander achten und so unseren wichtigen Beitrag zur Bewältigung der nun wieder als K-Fall geführten Pandemie leisten!
Bleiben Sie g’sund!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.