Zum 01.01.2007 haben der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen neuen Rahmenvertrag abgeschlossen. Dieser legt neue Konditionen fest, von denen alle Feuerwehren in Deutschland bei Veranstaltungen, bei denen Musik aufgeführt wird, profitieren können.

Feuerwehren, die Interesse an diesem Rahmenvertrag haben, wenden sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Die Richtlinie für die neue Leistungsprüfung "Die Gruppe im Löscheinsatz" tritt zum 1. April 2007 in Kraft.

Ab sofort können Sie die Richtlinie, die Bewertungsblätter und die Abnahmeniederschrift zur Leistungsprüfung von der Internetseite der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herunterladen: Download

Die Druckversion wird zur Zeit von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg erstellt und ist ab ENDE Februar verfügbar. Bestellungen werden bereits angenommen, sollen aber als Sammelbestellung über die Kreisbrandinspektion erfolgen.

 

Samstag, 03 Februar 2007 00:00

Kurzinformation zum Sachstand Novellierung BayFwG

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Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes liegt nunmehr vor.

In Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde in der letzten Verbandsausschusssitzung in Ingolstadt am 26. Januar 2007 folgender weiterer Terminablauf, festgelegt:

  • Die Verbandsanhörung läuft bis zum 20. April 2007.
  • Die Bezirksverbände werden gebeten bis zum 15. März 2007 eine zusammengefasste Stellungnahme bezüglich der Gesetzesänderung an den LFV Bayern abzugeben.
  • Der LFV Bayern wird sich, ebenfalls bis zum 15. März 2007, mit der AGBF und den Kommunalen Spitzenverbänden abstimmen
  • Alle Anregungen und Änderungswünsche werden zusammengefasst und in der nächsten Verbandsausschusssitzung am 30. März 2007 eingehend behandelt.
  • Anschließend werden wir, bis spätestens 20.04.2007, eine zusammengefasste Stellungnahme des LFV Bayern an das Bayerische Staatsministerium des Innern abgeben.
  • Im Anschluss daran werden wir, falls notwendig, auf ein Spitzengespräch mit dem Bayerischen Innenminister, Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden drängen, um ggf. noch strittige Punkte abgleichen zu können.

Der weitere Weg ergibt sich aus dem üblichen Gesetzgebungsverfahren:

  • Nach der Verbandsanhörung geht der Gesetzesentwurf wieder in das Kabinett,
  • anschließend zur 1. Lesung in den Bayerisches Landtag,
  • dieser wird den Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse verweisen.
  • Abschließend geht der Gesetzentwurf dann zur Beschlussfassung in zweiter Lesung nochmals in den Bayerischen Landtag.
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