KFV Verband Allgemein (932)
Bayern will das hohe Leistungsniveau der bayerischen Feuerwehren auch in Zukunft sicherstellen. Dazu hat das Kabinett heute die Modernisierung und Flexibilisierung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen.
Innenminister Dr. Günther Beckstein betonte, dass seit dem Erlass des Feuerwehrgesetzes vor fast 25 Jahren die Einsätze der Feuerwehren komplexer geworden sind und sich nahezu verdreifacht haben. Beckstein: "Die Feuerwehrleute sind Garanten für die Sicherheit im ganzen Land. Sie sorgen mit ihrer hohen Tatkraft und Einsatzbereitschaft für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf geben wir ein wichtiges Signal, um die bayerischen Feuerwehren fit für die Zukunft zu machen." Dazu gehört nach den Worten von Beckstein die Flexibilisierung bislang starrer Regelungen, um vor Ort optimale Lösungen zu ermöglichen. Ziel des Gesetzentwurfes sei auch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für die Feuerwehren. Außerdem solle gesetzlich sichergestellt werden, dass die Feuerwehr möglichst innerhalb von zehn Minuten nach Alarmeingang an ihrem Einsatzort ist. Beckstein: "Schnelle Reaktion kann Leben retten. Wir wollen die Eigenverantwortung der Gemeinden stärken und ihre planerischen Gestaltungsmöglichkeiten weiter verbessern, so dass die Bürger im Notfall innerhalb sehr kurzer Zeit Hilfe erhalten."
Im Einzelnen erhält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
- Hilfsfrist von zehn Minuten als Planungsvorgabe:
Die zehnminütige Hilfsfrist wird gesetzlich normiert, um ihrer zentralen Bedeutung gerecht zu werden. Eine gemeindliche Feuerwehr soll möglichst jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle im Gemeindegebiet in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreichen.
- Zweckverband:
Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.
- Bestandsgarantie der Ortsfeuerwehren:
Die Bestandsgarantie für Ortsfeuerwehren bleibt erhalten. Sie steht künftig jedoch Zusammenschlüssen von Ortsfeuerwehren auf freiwilliger Basis nicht mehr entgegen. Damit wird die Eigenverantwortung vor Ort gestärkt.
- Pendlerregelung:
Künftig können neben den Gemeindeeinwohnern auch Personen, die in einer Gemeinde einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen, dort zusätzlich oder alternativ zu ihrer Wohngemeinde Feuerwehrdienst leisten. Doppelmitgliedschaften werden ermöglicht.
- Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
Auf Antrag kann künftig die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zugelassen werden.
- Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.
- Werkfeuerwehren:
Die Anerkennungs- und Anordnungsbefugnisse für Werkfeuerwehren werden bei den Bezirksregierungen zusammengeführt.
- Einsatzleitung:
In Städten mit Berufsfeuerwehr übt der Leiter der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr künftig die Einsatzleitung originär aus, sobald Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr am Schadensort eintreffen. Bislang hat formal auch in Städten mit Berufsfeuerwehr der Kommandant der Freiwilligen oder Pflichtfeuerwehr die Einsatzleitung inne.
- Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade:
Ermöglicht wird künftig eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren für regelmäßig anfallende Tätigkeiten.
** UPDATE ** (26.01.)
Der komplette Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden: Gesetzentwurf BayFwG
Zwei Feuerwehrmänner sterben bei Orkan „Kyrill“ / Kondolenzliste eingerichtet
geschrieben von FledererZwei Feuerwehrmänner aus Nordrhein-Westfalen sind am Donnerstagabend im Zusammenhang mit Einsätzen zum Orkan „Kyrill“ verstorben. Ein 39-jähriger Familienvater wurde im Landkreis Viersen von einem umstürzenden Baum erschlagen. Auf dem Weg zu einem Einsatz mussten die Feuerwehrkräfte einen auf der Straße liegenden Baum beseitigen, um weiterfahren zu können. „Eine Windböe wehte einen weiteren Baum um, der den Vater dreier Kinder traf und tödlich verletzte“, berichtet Kreisbrandmeister Klaus-Thomas Riedel. Ein zweites Todesopfer ist im Landkreis Düren zu beklagen: Ein 50-jähriger Feuerwehrmann starb nach einem Sturmeinsatz auf dem Weg nach Hause in seinem Fahrzeug.
„Die Nachricht von den Todesfällen hat uns sehr betroffen gemacht. Wir trauern mit den Familien, Feuerwehren und Freunden der Verstorbenen“, erklären Hans-Peter Kröger, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und Walter Jonas, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Nordrhein-Westfalen.
Wie groß die Risiken für die überwiegend ehrenamtlichen Kräfte bei den Rettungs- und Bergungseinsätzen im Rahmen des Orkans sein können, zeigte sich unter anderem in Nordrhein-Westfalen: Hier wurden 16 Feuerwehrangehörige verletzt; vier davon schwer. In Klein Timdorf im Kreis Ostholstein (Schleswig-Holstein) erlitt ein Feuerwehrmann Rippenbrüche, als er bei der Beseitigung von Sturmschäden von einem abgebrochenen Ast getroffen wurde. Der Mann wird derzeit in einem Krankenhaus stationär behandelt.
Auf www.FEUERWEHR.de wurde nun eine Kondolenzliste eingerichtet.
Noch einmal glimpflich davon gekommen ist der Landkreis Schweinfurt beim Orkan "Kyrill", wenn man das gesamte Schadensausmaß in der Bundesrepublik betrachtet. Das geht zumindest aus einem Bericht des Landratsamtes hervor:
"Aufgrund des Okans Kyrill, der Donnerstag, den 18.01.2007 über den Landkreis Schweinfurt gezogen ist, kam es zu 45 Einsätzen, wobei es meist um das Beseitigen von Bäumen und Ästen auf den Fahrbahnen und um die Beseitigung von Gefahren durch drohende herab fallende Gegenstände wie Ziegel und Reklametafeln ging.
Die Einsätze waren über den gesamten Landkreis Schweinfurt verteilt.
Größerer Schaden war an einem Haus in Wasserlosen zu verzeichnen. Hier war der Giebel eingestürzt. Der Bewohner musste durch den Rettungsdienst mit Schock ins Krankenhaus gefahren werden.
Auf der A71 in Höhe Auffahrt B303 stürzte ein LKW um. Personschaden war nicht zu verzeichnen.
Zum Einsatz kamen 21 Feuerwehren des Landkreises Schweinfurt, Führungsdienstgrade der Kreisbrandinspektion und das THW.
Weiterhin war eine Koordinierungsgruppe in der Katastropheneinsatzleitung tätig. Unterstützung erhielt diese durch die KomFü. Einsatzende dieser Koordinierungsgruppe war 21.30 Uhr."
Anmerkung der Redaktion:
Da Feuerwehren teilweise ohne Rückmeldung an die Einsatzzentrale selbstständig Einsatzstellen im Ort abgearbeitet haben, dürfte die tatsächliche Einsatzahl bei ca. 55 bis 60 liegen.
Schäuble dankt Einsatzkräften: Katastrophenschutz gut aufgestellt
Berlin (dpa) - Der Einsatz der Rettungs- und Hilfskräfte während des Orkans "Kyrill" hat nach Einschätzung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gezeigt, dass der Katastrophenschutz in Deutschland gut aufgestellt ist. "In Verbindung mit den exakten Wetterprognosen hat das deutsche Notfallsystem seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt", sagte Schäuble am Freitag in Berlin und dankte allen haupt- und ehrenamtlichen Helfern. "Dieses Engagement ist unbezahlbar." Schäuble würdigte auch den Beitrag der Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter freigestellt hätten. Ohne das ehrenamtliche Engagement würde das Katastrophenschutzsystem nicht funktionieren.
Bundesweit waren die Einsatzkräfte von Feuerwehr, Polizei, Technischem Hilfswerk (THW) und Rettungsdiensten im Einsatz.
