Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, die unter schwerem Atemschutz statt finden, stellen körperliche Höchstleistungen dar. Eine ausreichende körperliche Fitness ist folglich eine wesentliche Voraussetzung für die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren.

Zu ihrem eigenen Schutz wird die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger daher regelmäßig von entsprechenden Ärzten überprüft. Diese Untersuchung findet nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 „Atemschutzgeräte“ statt.

Dieser Grundsatz wurde im Herbst 2007 vom Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überarbeitet herausgegeben. (Die wesentlichen Änderungen finden Sie auf unserer Internetseite unter Prävention/Feuerwehr). Nicht geändert hat sich, dass unter der Rubrik der erweiterten Kriterien für „gesundheitliche Bedenken“ der Punkt „Übergewicht“ befindet.

Bisher konnte der untersuchende Arzt bei der Feststellung von Übergewicht lediglich den „Broca“- Index heranziehen, der um nicht mehr als 30 % überschritten werden sollte.

Broca = Größe [cm] - 100

"Neu" ist, dass der Arzt seine Entscheidung nicht mehr allein auf den Broca-Index stützen, sondern auch andere vergleichbare Werte heranziehen kann. Exemplarisch ist hier der Body-Mass-Index (BMI) aufgeführt, der den Wert 30 nicht überschreiten soll. Wörtlich heißt es im Untersuchungsgrundsatz:

„Übergewicht von mehr als 30 % nach Broca (Körpergröße in cm weniger 100 = kg Sollgewicht) oder vergleichbaren Grenzwerten anderer Indizes (z. B. BMI > 30)“

BMI = Gewicht [kg] / (Größe [m])²

Eine Verschärfung der bereits bisher geltenden Anforderungen ist somit nicht erfolgt, zumal die Indices nur beispielhaft aufgeführt sind. So kann der Arzt z. B. bei Feuerwehrdienstleistenden, deren Gewicht im Wesentlichen durch eine hohe Muskelmasse oder sehr hohe Knochendichte bestimmt ist, zu der Feststellung gelangen, dass trotz Überschreitens eines Berechnungswertes kein bedenkliches Übergewicht vorliegt. Die Entscheidung über die Tauglichkeit obliegt also stets dem untersuchenden Arzt.

Eine Überprüfung der Atemschutztauglichkeit allein auf Basis des BMI ist somit nicht angezeigt. Auch ist es weder geboten noch sinnvoll, dass Feuerwehren aufgrund von Medienberichten den BMI der Atemschutzgeräteträger selbst überprüfen, um Aufschluss zu deren Tauglichkeit zu erhalten. Diese Entscheidung kann nur ein entsprechender Arzt im Rahmen der Untersuchung und unter Würdigung aller Einzelfallumstände treffen.

Ihr Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband

Dienstag, 10 März 2009 00:00

Spendenaktion „Grisu – Hilfe für Helfer“

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Die Full World Merchandising GmbH bietet eine Grisu Plüschfigur als Feuerwehrmann an. 1 Euro je gekaufter Grisu Plüschfigur geht auf das Spendenkonto „Hilfe für Helfer“ des LFV Bayern.

Die Figur eignet sich als Merchandising-Artikel oder zum Weiterverkauf durch die Feuerwehren.

Weitere Informationen auf der Grisu-Website.

Samstag, 21 Februar 2009 00:00

Body Mass Index bei Feuerwehrleuten wichtig, aber keine Norm

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In den vergangenen Wochen wurde in der Öffentlichkeit viel über die Neufassung des arbeitsmedizinischen Grundsatzes G26 "Atemschutz" diskutiert, der unter anderem auch auf Einsatzkräfte der Feuerwehr angewendet wird. Vielfach wurde behauptet, dass die Anforderung, Feuerwehrleuten nur bei einem Body Mass Index (BMI) von unter 30 das Tragen von Atemschutzgeräten zu gestatten, eine Neuerung sei, die übergewichtige Feuerwehrmänner effektiv vom Einsatz in der Feuerwehr ausschließe - zum Beispiel "Korpulentere dürfen keinen Atemschutz mehr tragen".

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Der Ausschuss "Arbeitsmedizin" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV hat den Grundsatz G26 überarbeitet, um die Risiken der Feuerwehrleute im Einsatz weiter zu verringern. Bereits vor der Neufassung lautete der Richtwert aber: Das Gewicht eines aktiven Feuerwehrmannes sollte nicht mehr als 30 Prozent über dem Sollgewicht nach dem Broca-Index (Körpergröße in cm minus 100) liegen.

Da dieser Broca-Index nur in medizinischen Fachkreisen gebräuchlich ist, wurde der bekanntere BMI unter 30 zusätzlich in den Katalog aufgenommen. Um den BMI zu errechnen, teilt man das Körpergewicht durch die Körpergröße im Quadrat.

Die hinter beiden Maßstäben stehende Forderung ist wichtig: Feuerwehrleute, die mit Atemschutzgerät arbeiten, müssen in der Lage sein, im Einsatz körperliche Höchstleistung zu bringen. Sie sollen dabei aber nicht ihre Gesundheit riskieren!

Für die Beurteilung der körperlichen Belastungsfähigkeit ist übrigens im Einzelfall der Fahrrad-Ergometrie-Test von größerer Bedeutung als der BMI. Entscheidend ist nach wie vor die Fitness und körperliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen, diese kann durchaus auch bei einem BMI von über 30 gegeben sein. Die letztendliche Entscheidung, ob der Betroffene fit genug für den Einsatz mit Atemschutzgerät ist, muss der Arzt nach sorgfältiger Gewichtung aller Faktoren treffen.

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