Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, die unter schwerem Atemschutz statt finden, stellen körperliche Höchstleistungen dar. Eine ausreichende körperliche Fitness ist folglich eine wesentliche Voraussetzung für die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren.
Zu ihrem eigenen Schutz wird die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger daher regelmäßig von entsprechenden Ärzten überprüft. Diese Untersuchung findet nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 „Atemschutzgeräte“ statt.
Dieser Grundsatz wurde im Herbst 2007 vom Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überarbeitet herausgegeben. (Die wesentlichen Änderungen finden Sie auf unserer Internetseite unter Prävention/Feuerwehr). Nicht geändert hat sich, dass unter der Rubrik der erweiterten Kriterien für „gesundheitliche Bedenken“ der Punkt „Übergewicht“ befindet.
Bisher konnte der untersuchende Arzt bei der Feststellung von Übergewicht lediglich den „Broca“- Index heranziehen, der um nicht mehr als 30 % überschritten werden sollte.
Broca = Größe [cm] - 100
"Neu" ist, dass der Arzt seine Entscheidung nicht mehr allein auf den Broca-Index stützen, sondern auch andere vergleichbare Werte heranziehen kann. Exemplarisch ist hier der Body-Mass-Index (BMI) aufgeführt, der den Wert 30 nicht überschreiten soll. Wörtlich heißt es im Untersuchungsgrundsatz:
„Übergewicht von mehr als 30 % nach Broca (Körpergröße in cm weniger 100 = kg Sollgewicht) oder vergleichbaren Grenzwerten anderer Indizes (z. B. BMI > 30)“
BMI = Gewicht [kg] / (Größe [m])²
Eine Verschärfung der bereits bisher geltenden Anforderungen ist somit nicht erfolgt, zumal die Indices nur beispielhaft aufgeführt sind. So kann der Arzt z. B. bei Feuerwehrdienstleistenden, deren Gewicht im Wesentlichen durch eine hohe Muskelmasse oder sehr hohe Knochendichte bestimmt ist, zu der Feststellung gelangen, dass trotz Überschreitens eines Berechnungswertes kein bedenkliches Übergewicht vorliegt. Die Entscheidung über die Tauglichkeit obliegt also stets dem untersuchenden Arzt.
Eine Überprüfung der Atemschutztauglichkeit allein auf Basis des BMI ist somit nicht angezeigt. Auch ist es weder geboten noch sinnvoll, dass Feuerwehren aufgrund von Medienberichten den BMI der Atemschutzgeräteträger selbst überprüfen, um Aufschluss zu deren Tauglichkeit zu erhalten. Diese Entscheidung kann nur ein entsprechender Arzt im Rahmen der Untersuchung und unter Würdigung aller Einzelfallumstände treffen.
Ihr Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband