KFV Verband Allgemein (932)
Konzept zur Rettungsmittelvorhaltung für den Transport schwergewichtiger (adipöser) Patienten im Rettungsdienst in Bayern
geschrieben von FledererDas Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) stellt mit Schreiben vom 16.05.2008 ein Konzept zur Rettungsmittelvorhaltung für den Transport schwergewichtiger (adipöser) Patienten im Rettungsdienst in Bayern vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im November 2005 hatten wir alle in Bayern am boden- und luftgebundenen Rettungsdienst Beteiligten sowie die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und die Rettungsleitstellen / die Integrierte Leitstelle München um Mitteilung ihrer Erfahrungen mit der rettungsdienstlichen Versorgung schwergewichtiger (adipöser) Patienten gebeten. Die aus den Umfrageergebnissen gewonnenen Erkenntnisse haben wir zum Anlass für eine Diskussion mit Vertretern des bayerischen Landrettungsdienstes und der in Bayern tätigen Sozialversicherungsträger genommen, wie die schwierige Versorgung dieser Patientengruppe bei Notfallrettung und Krankentransport verbessert werden kann.
Als Ergebnis ist nunmehr für jeden Rettungsdienstbereich die Vorhaltung eines RTW Adipositas im Reservefahrzeugbestand vorgesehen. Weitere Einzelheiten zu Ausstattung, Fahrzeug- und Personalvorhaltung, Stationierungsort, Einsatzspektrum, Disposition und Einsatzabrechnung bitten wir den Ausführungen im beiliegenden Konzept zu entnehmen.
Wir bitten alle Beteiligten, mit einer entsprechenden Abstimmung untereinander für eine schnellstmögliche und reibungslose Umsetzung des Konzepts Sorge zu tragen. In diesem Zusammenhang bitten wir auch, uns zu informieren, sobald ein RTW Adipositas in einem Rettungsdienstbereich einsatzbereit verfügbar ist.
Wir weisen zudem bereits jetzt darauf hin, dass wir zu gegebener Zeit eine Einsatzstatistik für die RTW Adipositas erstellen möchten und wären daher für eine vorsorgliche Einsatzdokumentation von Einsatzdatum mit Wochentag, Ausgangs- / Zielort (Ortsname mit Krankenhaus), Einsatzdauer (mit Einsatzbeginn und -ende), Transportkilometer, Einsatzart (Notfalleinsatz / arztbegleiteter Patiententransport / Krankentransport) u. a. dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Anding
Ltd. Ministerialrat
Bundesweite und länderübergreifende Katastrophenhilfe Feuerwehr-Hilfeleistungskontingente Stadt und Landkreis Schweinfurt
geschrieben von FledererUnwetter und Katastrophen der unterschiedlichsten Art haben Deutschland in den letzten Jahren immer wieder schwer getroffen. Wirksamer und erfolgreicher Katastrophenschutz und eine länderübergreifende Katastrophenhilfe ist nur mit eingeführten Strukturen gewährleistet. Deshalb sind die Hilfeleistungskontingente Personal und ABC-Abwehr vom Landratsamt und der Stadt vorgeplant.
Um den Einsatzkräften die Vorplanung näher zu bringen, fand am Samstag, den 06.09.2008 von 15.00 Uhr bis 19.30 Uhr in der Kantine und auf dem Parkplatz der Firma ZF Sachs eine Informationsveranstaltung durch die Katastrophenschutzbehörden Stadt und Landkreis Schweinfurt statt. Näher gebracht wurden den Einsatzkräften die Führungsstrukturen sowie die Aufstellung von Grund-, Standard und ABC-Abwehrkontingent. Des Weiteren wurde den Anwesenden erläutert, wie die rechtlichen Grundlagen sind und wie die Personalgewinnung und die Kostenabwicklung erfolgen. Vor Durchführung einer Verbandsfahrt wurden die Kräfte theoretisch eingewiesen. Die Verbandsfahrt führte durch die Stadt und den nördlichen Landkreis Schweinfurt, wobei u.a. auch die Autobahn A71 befahren wurde.
Die Kontingente von Stadt und Landkreis Schweinfurt sind nunmehr gerüstet, um im Einsatzfall Menschen, egal an welchem Ort diese sich in großer Not befinden, schnelle Hilfe zukommen zu lassen.
Bisher keine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen
geschrieben von FledererDer Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern weist darauf hin, dass es bisher keine Ausnahmeregelung für Feuerwehren im Bezug auf Führerscheine bis 4,25 Tonnen gibt. Eine dementsprechende Meldung des "Münchner Merkur" sei falsch. Die Meldung des LFV lautet wie folgt:
Sehr geehrte Herren Kreis- und Stadtverbandsvorsitzenden,
sehr geehrte Herren Kreis- und Stadtbrandräte,
sehr geehrte Mitglieder des Verbandsausschusses,
in der heutigen (Anmerkung: gemeint ist der 25.09.2008) Ausgabe des Münchner Merkur war unter der Überschrift „Feuerwehrler atmen auf“ die Behauptung zu lesen, dass die Dienstleistenden angeblich jetzt mit dem Führerschein der Klasse B Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.
Diese Behauptung ist falsch!!!
Sie entspricht nicht den Tatsachen und birgt erhebliche Gefahren in sich.
Da unter Umständen auch in anderen Zeitungen entsprechende Aussagen veröffentlicht wurden oder werden, stellen wir hierzu folgendes fest:
Bereits Anfang 2007 war es der LFV Bayern e.V., der – auch gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren – darauf hingewiesen hat, dass es sowohl durch die Änderung der EU-Führerscheinrichtlinie wie auch durch die Tatsache, dass viele Fahrzeughersteller nicht mehr in der Lage sind, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit einem Gewicht von unter 3,5 t anbieten zu können, zu Problemen bei den Feuerwehren kommen wird.
Nach vielen internen Abstimmungen und Diskussionen hierzu wurden von unserer Seite immer wieder Lösungsansätze genannt, von Änderungen auf EU-Ebene über Ausnahmegenehmigungen, die Anhebung der Gewichtsklasse bis hin zur Einführung eines „Feuerwehrführerscheins“ analog der in Österreich geltenden Regelung. Noch im April diesen Jahres hatten wir in einem Schreiben an Ministerpräsident Dr. Beckstein und Innenminister Herrmann gebeten, die auch vom DFV und dem AFKzV erhobene Forderung nach einer generellen Anhebung der Gewichtsklasse von 3,49 t auf 4,25 t nachhaltig zu unterstützen.
Es war immer die Meinung des LFV Bayern e.V., dass es widersinnig ist, das Führen einer Fahrzeugkombination (Zugfahrzeug bis 3,49 t und Einachsanhänger bis 750 kg) zu gestatten, gleichzeitig aber zu verbieten, ein Fahrzeug zu führen, das für sich genommen auf zwei Achsen dieses Gesamtgewicht von 4,25t erreicht.
Vor dem Hintergrund dieser Bemühungen hat der Freistaat Bayern am 19.08.2008 einen Entschließungsantrag in den Bundesrat (Drucksache 602/08) eingebracht, mit dem der Bundesrat die Bundesregierung bitten soll, durch eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung eine ausreichende Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass unter anderem Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4,25 Tonnen fahren dürfen.
Dieser Entschließungsantrag Bayerns wurde in der 847. Sitzung des Bundesrats am 19.09.2008 behandelt. Staatssekretär Sibler erläuterte den Antrag nochmals und forderte die Bundesregierung auf, schnellstmöglich eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Forderung Bayerns zu schaffen und damit das Ehrenamt zu stärken und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren zu sichern.
Der Entschließungsantrag wurde schließlich in der Bundesratssitzung dem Verkehrsausschuß (federführend) und dem Ausschuß für Innere Angelegenheiten (mitberatend) zugewiesen.
Auch wenn wir dies bedauern, kann damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keinesfalls davon gesprochen werden, dass zukünftig von den Feuerwehrdienstleistenden mit der Führerscheinklasse B Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen geführt werden können.
Wir bitten dringend, diese Information entsprechend weiterzugeben, nicht zuletzt auch deshalb, damit vor Ort in den Feuerwehren von dieser angeblichen Neuregelung kein Gebrauch gemacht wird. Die Feuerwehrdienstleistenden würden sich im jetzigen Zeitpunkt sogar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen und könnten im Schadensfall den (Unfall-)Versicherungsschutz verlieren.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Peetz
Syndikusanwalt im LFV Bayern
Referent für die Facharbeit
