KFV Verband Allgemein (937)
Merkblatt "Verhalten bei Schäden an elektrischen Freileitungen" der E.ON Bayern AG
geschrieben von FledererDie E.ON Bayern AG informiert in einem Merkblatt über das richtige Verhalten bei Schäden an elektrischen Freileitungen:
Beobachtungen über Schäden und Unregelmäßigkeiten an elektrischen Freileitungen (z. B. gebrochene Isolatoren, herabhängende Leiterseile, in der Leitung hängende Drachen, Modellflugzeuge, Wettersonden usw.) sind sofort an den zuständigen Netzbetreiber zu melden.
Das Berühren sowie das Betreten des Nahbereichs herabhängender oder am Boden liegender Leiterseile elektrischer Leitungen ist lebensgefährlich!
Daher sind folgende Merkpunkte unbedingt zu beachten:
- Herabhängende Leiterseile dürfen nicht berührt werden; ein Abstand von mindestens 5 m ist einzuhalten.
Vorsicht bei schwingenden Leiterseilen! - Bei einem am Boden liegenden Leiterseil ist die Umgebung im Abstand von mindestens 10 m zur Auflagestelle zu meiden.
- Hat ein Leiterseil Berührung mit Metallteilen wie z.B. Dächer, Geländer, Zäune oder ähnliches, so ist zu diesen Teilen in der gesamten Länge ein Abstand von mindestens 10 m einzuhalten.
- Die Gefahrenzone ist nach Möglichkeit abzusperren, bis Personal des Netzbetreibers eintrifft.
Die Gefahrenzone darf erst betreten werden, wenn die Abschaltung und Erdung der Leitung durch den Netzbetreiber sichergestellt ist.
Außerdem gibt E.ON Bayern die folgenden Sicherheitshinweise:
Wegen der Lebensgefahr bei Annäherung (Unterschreitung der Abstände gemäß DIN VDE 0105) an Einrichtungen mit Hochspannung ist der Zutritt / das Besteigen nur nach Durchführung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und nach erteilter Freigabe durch E.ON Bayern-Personal zulässig.
Am kommenden Samstag, 21. März, sind alle Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Stadt und Landkreis Schweinfurt erstmals zu einem Helferfachtag in der Feuerwache in Schweinfurt, Adolf-Ley-Straße 1, eingeladen. Beginn ist um 8.30 Uhr, das Ende ist gegen 14 Uhr geplant.
Der Helferfachtag soll die Möglichkeiten und Angebote des im vergangenen Jahr in Schweinfurt gegründeten SbE-Teams (Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen) den Einsatzkräften der Hilfs- und Rettungsorganisationen nahe bringen. Es geht dabei um Fragen und Themen aus den Bereichen "Stress im Einsatz und seine Folgen", "Umgang mit traumatischen Einsatzerlebnissen" und "Stressbearbeitung und -vorbeugung".
Für den Helferfachtag ist folgender Verlauf geplant:
- 8.30 Uhr: Ankommen mit Kaffee und Gebäck
- 9.00 Uhr: Eröffnung
- 9.30 Uhr bis 10.45 Uhr: Arbeitsgruppen (1. Runde)
- Frühjahrsputz für die Seele: Stress wirkt wie ...
- Atmosphäre schaffen – Entspannungsübungen erleben
- Was bringt mich auf die Palme – Stressoren
- Stress im Einsatz und seine Folgen
- 11.00 Uhr: Vorstellung der Christian-Presl-Stiftung Bad Kissingen
- 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr: Mittagessen
- 12.30 Uhr bis 13.45 Uhr: Arbeitsgruppen (2. Runde)
- 14.00 Uhr: Abschluss
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, jede Arbeitsgruppe zu besuchen. Die Arbeitsgruppen dauern jeweils 30 Minuten.
Anmeldung bis spätestens Dienstag, 17. März, bei Diakon Norbert Holzheid, Tel. 09721 21655, oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Auf jeden Teilnehmer entfallen 5 Euro Teilnahmegebühr, die alle Kosten enthält. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.
Veranstalter des Helferfachtages sind das SbE-Team der Hilfsorganisationen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt, die Ökumenische Notfallseelsorge Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie die Feuerwehr der Stadt Schweinfurt.
Neue Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Auswirkung für die ehrenamtlichen Feuerwehren
geschrieben von FledererAm 24.12.2008 ist die staatliche Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung schafft eine neue rechtliche Basis für die Gesundheitsvorsorge in gewerblichen Betrieben.
Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift „arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank „Ermächtigte Ärzte“, die deshalb nicht mehr verfügbar ist.
Nicht betroffen von der Verordnung sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte, wie z. B. bei den freiwilligen Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen, da diese Personengruppen nicht durch den Anwendungsbereich der ArbMedVV erfasst sind.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) bereitet zur Zeit tragfähige und langfristige Lösungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor. Bis zum Vorliegen dieser neuen Lösungen können die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie gewohnt auch weiterhin von den bisher dazu ermächtigten Ärzten durchgeführt werden. Über diese Gruppe der ermächtigten Ärzten ( Nicht -Arbeitsmediziner / Nicht- Betriebsmediziner) hinaus können von allen Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte durchgeführt werden.
Namen und Adressdaten solcher Ärzte / Ärztinnen sind zum Beispiel über die „Gelben Seiten“ der Telefonbücher oder die Bayerische Landesärztekammer erhältlich. Als vorübergehenden Service für die Feuerwehren in Bayern, können daneben die Daten der bisher ermächtigten Ärzte (Stand 2008) über den Bayerischen GUVV bezogen werden – berücksichtigen Sie dabei aber bitte, dass wir eine Aktualisierung dieser Daten nicht mehr vornehmen können.
Ihr Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
