
Schraud Alexander
Handlungsempfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern während der Corona Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügte erhalten Sie das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Kenntnisnahme und Weiterleitung in eigener Zuständigkeit.
Ergänzend teilen wir zu diesem IMS folgendes mit:
1. Übungsdienst / Unterricht an den Staatlichen Feuerwehrschulen
Wir bitten den Hinweis zur Unterlassung des allgemeinen Ausbildungs- und Übungsbetriebs umzusetzen.
Gleichwohl werden wir zeitnah weitere Empfehlungen, die eine schrittweise Wiederaufnahme unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen sowie der aktuellen Lage ermöglichen, herausgeben. Anzudenken sind hier beispielsweise Unterricht im Freien in Kleingruppen, mit entsprechendem Abstand, Funkausbildung, Bewegungsfahrten, etc.
Der Unterricht an den Staatlichen Feuerwehrschulen bleibt zwar bis auf weiteres ausgesetzt. Wir sind jedoch in intensivem Kontakt mit dem Innenministerium um zeitnah auch hier einen konkreten Plan für eine möglicherweise stufenweise Wiederaufnahme des Lehrbetriebs vorlegen zu können.
2. Mund-Nasen-Bedeckung/Schutzmasken
Hier sehen wir die Belange der Feuerwehren nur unzureichend berücksichtigt. Wir haben uns deshalb mit folgender Forderung bereits an das Innenministerium gewandt:
Aufgrund des bayernweit festgestellten Katastrophenfalls müssen allen Feuerwehren in Bayern, als systemrelevanten Einsatzorganisationen im Interesse eines bestmöglichen Gesundheitsschutzes im Einsatz die erforderlichen MNS/MNB zur allgemeinen Verwendung im Dienst, sowie die erforderlichen FFP2/FFP3-Masken für den konkreten Einsatzfall über die jeweiligen FüGKen bereitgestellt werden. Im Falle einer Ressourcenknappheit sind Teillieferungen möglich. Dies jedoch nur, wenn dadurch nicht stärker priorisierte Bereiche (z.B.: Gesundheitswesen) beeinträchtigt werden. Die Ausstattung ist im Rahmen des K-Falles notwendig. Mit dessen Aufhebung obliegt die Verpflichtung zur Beschaffung der erforderlichen PSA wieder ausschließlich den Kommunen.
Auch ohne eine staatliche Konkretisierung empfehlen wir den Kreis- und Stadtbrandinspektionen die Ausstattung mit MNS und FFP2/FFP3-Masken in direkter Absprache mit ihrer jew. FüGK (auch über die Aufnahme in die entsprechenden Bedarfsanmeldeformulare ) vor Ort selbst zu regeln.
3. Versammlungen in den Feuerwehrvereinen / Wahl des Kommandanten bzw. des Kreisbrandrats
Für den Vereinsbereich hat der Bund hat mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 eine Ausnahmeregelung verabschiedet, mit der Vereine unter anderem auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten von COVID-19 durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht.
Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt online zu finden unter: https://tinyurl.com/gesetz-covid19
Für die Feuerwehrvereine, aber auch für die Kreis-, Stadt- und Bezirksfeuerwehrverbände bedeutet dies:
Können (Neu-) Wahlen von Vorsitzenden nicht durchgeführt werden konnten, bleiben die bisherigen Vorsitzenden auch bei fehlenden Aussagen hierzu in der Vereinssatzung bis zur Neuwahl eines Nachfolgers im Amt.
Wenn Entscheidungen in Mitgliederversammlungen nicht erfolgen können, da in der Vereinssatzung keine Beschlussfassung ohne Versammlung der Mitglieder vorgesehen ist, werden solche Beschlussfassungen abweichend von der Formulierung des § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugelassen.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für Beschlüsse von Mitgliederversammlungen für die der Bundesgesetzgeber dieses nun ausdrücklich regelt, sondern konkludent auch für die Beschlussfassungen in anderen Vereinsgremien (z.B. Ausschüssen, Verwaltungsrat, erweiterter Vorstand).
Beschlüsse sind ohne Mitgliederversammlung wirksam, wenn
- alle Stimmberechtigen des jeweiligen Gremiums über die abstimmungsrelevanten Themen und das Abstimmungsprozedere informiert wurden,
- bis zum Ablauf der Abstimmungsfrist die 50% der stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums ihre Stimme abgegeben haben und
- der Beschluss mit der nötigen Mehrheit der Stimmen gefasst wurde.
Was anstehende Wahlen von Kommandanten oder Kreisbrandräten angeht, so wird derzeit geprüft, ob eine Briefwahl grundsätzlich möglich wäre. Vorerst gelten die gesetzlichen Regelungen des BayFwG unverändert weiter. Dies bedeutet für die Kommandantenwahl, dass Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG einschlägig ist Durch diese Bestimmung hat die Gemeinde zunächst einen Zeitraum von 3 Monaten zur Verfügung. Kann dann immer noch nicht gewählt werden, hat der Bürgermeister als oberster Dienstherr die Möglichkeit, den bisherigen Kommandanten oder einen anderen, geeigneten Feuerwehrdienstleistenden zu bestellen.
Beim Kreisbrandrat beträgt diese Frist nach Art. 19 Abs. 2 S. 2 BayFwG 6 Monate. Wir werden hierzu aber nochmals mit gesonderter Mail informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Peetz
--
Uwe Peetz, Rechtsanwalt
Geschäftsführer
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Absage der Lehrgänge bis 10.05.2020 an den staatl. Feuerwehrschulen
An den Bayerischen Feuerwehrschulen werden vom 16.03.2020 bis einschließlich 10.05.2020 keine Lehrgänge durchgeführt. Die Schulen sind trotz allem weiterhin über die bekannten Kontakte normal erreichbar.
Die Feuerwehrschulen haben die Teilnehmer bereits über die Absage informiert.
Zur besseren Übersicht, hier eine Aufstellung welche Lehrgänge bei uns betroffen sind:
Somit sind Lehrgänge, die ab dem 11.05.2020 beginnen, Stand Heute nicht abgesagt.
Fachinformation zur Aufbewahrung/Handhabung von Feuerwehr-Schlüsseln
Im Anhang eine Fachinformation des LFV zur Aufbewahrung und Handhabung von Feuerwehr-Schlüsseln für die Feuerwehren.
keine generelle Pflicht zur G 26.3 nach einer überstandenen CoVid19-Infektion
Immer wieder erreichen den LFV Anfragen, ob nach einer überstandenen Covid-19 Erkrankung eine erneute G 26.3 Untersuchung erforderlich ist. In Abstimmung mit Bundesfeuerwehrarzt und Landesfeuerwehrarzt im LFV Bayern, Klaus Friedrich, können wir hierzu mitteilen, dass es aus unserer Sicht
keine generelle Pflicht zur Nachuntersuchung nach einer überstandenen CoVid19 – Infektion gibt!
Landesfeuerwehrarzt Klaus Friedrich hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und eine ausführliche Information erstellt, die wir Ihnen anliegend zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in eigener Zuständigkeit übersenden.
Uwe Peetz, Rechtsanwalt
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Florian kommen Nr. 123 - nur online!
Aufgrund der aktuellen Lage, hat sich der LFV Bayern dazu entschieden, die Florian kommen-Ausgabe Nr. 123 nur Online herauszugeben.
Sie finden die aktuelle Ausgabe somit unter
www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/florian-kommen/#heading-florian-kommen-jahrgang-2020.
Informationen für Einsatzkräfte der Feuerwehren
Hinweise bzgl. der Ausgangsbeschränkungen
Für notwendige dienstliche Fahrten von Feuerwehrangehörigen gelten diese Ausgangsbeschränkungen nicht. Derzeit sind notwendige dienstliche Fahrten sicherlich Fahrten nach der Alarmierung zum Feuerwehrhaus und zurück. Zudem die Fahrten zu notwendigen dienstlichen Besprechungen oder notwendige dienstliche Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren. Es empfiehlt sich bei Einsatzfahrten nach der Alarmierung einen Dachaufsetzer oder ein Hinweisschild „Feuerwehr im Einsatz“ zu verwenden. Zudem sollte, sofern vorhanden, ein Feuerwehr-Dienstausweis oder der Funkmeldempfänger mitgeführt werden, um sich quasi als Feuerwehrangehöriger ausweisen zu können und somit einen „triftigen Grund“ für das „unterwegs sein“, darstellen zu können.
Reinigung und Desinfektion
Neben der schon publizierten Reinigung und Desinfektion der PSA ist es natürlich auch erforderlich unsere Geräte und hier im Besonderen unsere Handsprechfunkgeräte (und alles was wir in die Hand oder in die Nähe unseres Gesichts nehmen) zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Entsprechende Vorgaben der Hersteller Motorola und Sepura finden Sie in den Anlagen.
Weitere Informationen zur Hygiene finden Sie ebenfalls in den beigefügten Anlagen.
Einsatzhinweise für die Feuerwehren!
Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!
Wir bitten deshalb unsere Führungskräfte in den Feuerwehren, grundsätzlich erklärend und beruhigend auf Ihre Mannschaft einzuwirken, immer unter dem Aspekt, dass die vorbeugenden Handlungsanweisungen zur Hygiene (z.B. kein Händeschütteln, Kranke oder sich krank Fühlende bleiben zu Hause, ebenfalls Mitglieder, die sich in Risikogebieten aufhielten, regelmäßiges Händewaschen- und-desinfizieren) eingehalten werden und so die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren am Wenigsten gefährdet wird.
Führungskräfte sollten auf die Möglichkeiten einer Infektion mit oder einer Inkorporation von Krankheitserreger achten, d.h. an der Einsatzstelle, insbesondere mit ungewaschenen Händen, kein Essen, kein Trinken, kein Rauchen, kein Berühren des Mundbereiches!
- Alle Einsatzkräfte sind über das hygienische Verhalten im Einsatz zu informieren!
- Die Einsatzkleidung ist vollständig und geschlossen zu tragen.
- Das Einsatzpersonal sollte minimalisiert werden! Zielführend ist es jetzt, nur mit der tatsächlich notwendigen Mannschaftsstärke auszurücken!
- Nach einer Alarmierung gilt es, in Beurteilung der zu erwartenden Lage und des Auftrages (Alarmstichwort) zu bedenken, wie viele Einsatzkräfte tatsächlich benötigt werden. Wenn nötig und möglich soll eine Verteilung auf ein zweites (weitere) Fahrzeug erfolgen.
- An den Einsatzstellen ist soweit möglich auch ein Abstand (mind. 1,5 m) zwischen den Kameraden und/oder anderen Personen zu halten.
- Gruppenbildungen an den Einsatzstellen sollten jetzt vermieden werden.
- Feuerwehrdienstleistende sollten grundsätzlich bei einem dienstlichen Außenkontakt (im Einsatz) Mundschutz (mind. FFP 2) tragen. Als Außenkontakt ist ein persönlicher und näherer Kontakt mit einer anderen Person außerhalb der eigenen Feuerwehr anzusehen, wenn man tätig wird!
- Unter den Einsatzhandschuhen sind nunmehr immer Einweghandschuhe zu tragen, wenn man tätig wird!
- Einsatzkräfte, die mit evt. erkranken Personen in Kontakt gekommen sind, sollen ihre Schutzkleidung noch an der Einsatzstelle ablegen.
Weitere Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zum Thema Coronavirus:
Homepage des LFV Bayern:
http://www.lfv-bayern.de
Link zum LGL in Bayern:
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/psa_bedarf.htm
Robert-Koch-Institut
https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
https://www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid-19.html
Wichtige Vorgehensweisen beim Stammdatenänderungsdienst
Sehr geehrter Kameraden,
aus gegebenem Anlass werden wichtige Hinweise zur Vorgehensweisen beim Stammdatenänderungsdienst gegeben.
Die Formblätter finden Sie hier im Downloadbereich (Service -> Download-Bereich -> Formulare, Cehcklisten -> Stammdatenerfassung) oder auf den Seiten der ILS Schweinfurt.
Hierbei sind die Ausfüllhinweise zu beachten.
Weiterhin folgende Vorgehensweisen:
• Das/die Formblätter sind lokal auf den eignen Rechner downzuloaden
• Öffnen mit dem original Adobe Acrobat Reader (!), danach sind am Ende der Spalten „Pfeile“ zu sehen.Wenn diese angeklickt werden, öffnen sich die Dropdown-Felder
• Für jedes Fahrzeug ein eigenes Formular verwenden. Alle Geräte/Ausrüstung müssen neu angegeben werden (Fzg. neu anlegen)
• Bei Außerbetriebnahme eines Fahrzeuges ist ebenfalls ein eigenes Formular (Fzg. komplett löschen) zu verwenden.
Die Stammdatenänderungen sind der Kreisverwaltungsbehörde (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu übermitteln. Diese wird die Änderung dann an die ILS weiterleiten.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Holger Strunk
Kreisbrandrat
Teilnahme von Feuerwehranwärtern an Einsätzen der Feuerwehr
Die Meldung, dass Freiwillige Feuerwehren in Thüringen Jugendliche nicht mehr zu Einsätzen mitnehmen dürfen, hat bei den bayerischen Feuerwehren zum Teil für Unruhe gesorgt und zu zahlreichen Anfragen zur Mitnahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr in den Einsatz geführt.
Wir können Ihnen hierzu in aller Kürze und Deutlichkeit mitteilen, dass der Landesfeuerwehrverband Bayern keine Veranlassung sieht, die bisherige gesetzliche Regelung zu ändern oder von der bisherigen Handhabung abzuweichen.
Ebenso führt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) auf ihrer Homepage im Feuerwehrportal aus, dass in Bayern die bisherige Regelung unverändert gilt: § 17 (3) der Unfallverhüttungsvorschrift "Feuerwehren" verweist diesbezüglich auf landesrechtliche Regelungen. Demnach gilt in Bayern gemäß Artikel 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, dass Feuerwehranwärter ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden dürfen. .
Ergänzend dürfen wir hierzu auf das beigefügte Merkblatt der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg Bezug nehmen.
Jugend trifft auf Erfahrung - FF Altenmünster
Bei der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Altenmünster zeigte sich, dass die Feuerwehr sowohl von der Erfahrung der Älteren als auch dem Engagement der Jugend lebt. Beides ergänzt sich hervorragend und so konnte die Feuerwehr auf ein erfolgreiches Jahr 2019 zurückblicken, das von der Teilnahme der Jugend an vielen Ausbildungen aber auch von zwei staatlichen Ehrungen für 40 Jahre aktive Dienstzeit geprägt war.
So legten drei Kameraden erfolgreich die Feuerwehrführerscheinprüfung ab:
Klaus Memmel, Markus Weisensee und Michael Weisensee
Eine Kameradin und vier Kameraden absolvierten entweder das Basismodul der Modularen Truppausbildung in Stadtlauringen oder in einem benachbarten Bundesland den ersten Teil des Truppmannlehrgangs:
Marc Kolb, Dominik Warmuth, Evelyn Warmuth, Michael Weisensee und Yannik Weisensee
Ein Kamerad wurde in Stadtlauringen zum Maschinisten für Löschfahrzeuge ausgebildet:
Andreas Holzberger
Schon 40 Jahre dabei, aber noch kein bisschen müde zeigten sich Wolfgang Fehler und Holger Oberfichtner, die beide eine weitere Auszeichnung für ihre aktive Mitarbeit im vergangenen Jahr erhielten.
1. Bürgermeister Friedel Heckenlauer, Kreisbrandmeister Horst Klopf, 1. Kommandant Christian Stettner und 2. Kommandant Stefan Köttler gratulierten zu diesen Leistungen.
Bei den anschließenden Neuwahlen wurden 1. Kommandant Christian Stettner und 2. Kommandant Stefan Köttler im Amt bestätigt. Auch hier kann die Feuerwehr in den nächsten Jahren auf Erfahrung und junge, neue Ideen bauen. In der Vorstandschaft des Vereins ist nun allerdings die Jugend in der Mehrheit. Roland Böhm hat bereits in seiner letzten Wahlperiode die Weichen für eine Verjüngung gestellt und zieht sich nach 30 Jahren als 1. Vorsitzender von der Spitze des Vereins zurück. Durch seinen Weitblick rückt nun ein erfahrenes, aber junges Vorstandsmitglied nach. Christoph Obernöder wird in den nächsten Jahren als 1. Vorsitzender mit seinem Team, bestehend aus 2. Vorsitzenden Christian Stettner, Kassenwartin Julia Memmel, Schriftführer Christoph Erhart und den drei Beisitzern Markus Weisensee, Michael Weisensee und Stefan Köttler den Verein führen.
Die neue Vorstandschaft bedankt sich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Roland Böhm (1. Vorsitzender), Laura Obernöder (Kassenwartin) und Heiko Holzberger (Schriftführer).
Nach diesem erfolgreichen Jahr blicken alle positiv in die Zukunft der Freiwilligen Feuerwehr Altenmünster, bei der weiterhin das Motto gilt: Jugend trifft auf Erfahrung.
Bild: Markus Köttler
Text: Stefan Köttler
Bayerns große Initiative für neue Helfer-Helden: Kommt’s her zur Feuerwehr!
Gewinnspiel für die Feuerwehren
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