Montag, 24 Februar 2020 16:04

Teilnahme von Feuerwehranwärtern an Einsätzen der Feuerwehr

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Die Meldung, dass Freiwillige Feuerwehren in Thüringen Jugendliche nicht mehr zu Einsätzen mitnehmen dürfen, hat bei den bayerischen Feuerwehren zum Teil für Unruhe gesorgt und zu zahlreichen Anfragen zur Mitnahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr in den Einsatz geführt.

Wir können Ihnen hierzu in aller Kürze und Deutlichkeit mitteilen, dass der Landesfeuerwehrverband Bayern keine Veranlassung sieht, die bisherige gesetzliche Regelung zu ändern oder von der bisherigen Handhabung abzuweichen.

Ebenso führt die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) auf ihrer Homepage im Feuerwehrportal aus, dass in Bayern die bisherige Regelung unverändert gilt: § 17 (3) der Unfallverhüttungsvorschrift "Feuerwehren" verweist diesbezüglich auf landesrechtliche Regelungen. Demnach gilt in Bayern gemäß Artikel 7 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, dass Feuerwehranwärter ab dem vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden dürfen. .

Ergänzend dürfen wir hierzu auf das beigefügte Merkblatt der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg Bezug nehmen.

Gelesen 2264 mal Letzte Änderung am Montag, 24 Februar 2020 16:09