Montag, 20 April 2020 18:31

keine generelle Pflicht zur G 26.3 nach einer überstandenen CoVid19-Infektion

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Immer wieder erreichen den LFV Anfragen, ob nach einer überstandenen Covid-19 Erkrankung eine erneute G 26.3 Untersuchung erforderlich ist. In Abstimmung mit Bundesfeuerwehrarzt und Landesfeuerwehrarzt im LFV Bayern, Klaus Friedrich, können wir hierzu mitteilen, dass es aus unserer Sicht

keine generelle Pflicht zur Nachuntersuchung nach einer überstandenen CoVid19 – Infektion gibt!

Landesfeuerwehrarzt Klaus Friedrich hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und eine ausführliche Information erstellt, die wir Ihnen anliegend zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung in eigener Zuständigkeit übersenden.

Uwe Peetz, Rechtsanwalt
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Gelesen 2851 mal Letzte Änderung am Montag, 20 April 2020 18:43