
Schraud Alexander
Freiwillige Feuerwehr Üchtelhausen feiert 150-jähriges Bestehen
Freiwillige Feuerwehr Üchtelhausen feiert 150-jähriges Bestehen
Ansgar Graser zum Ehrenkommandanten ernannt
Im Rahmen eines vereinsinternen Kommersabends, mit geladenen Ehrengästen, feierte die Feuerwehr Üchtelhausen ihr Jubiläum. Am 27. April 1873 schlossen sich 22 Bürger zusammen, um sich in geordneten Bahnen der Brandbekämpfung zu widmen und so für die Sicherheit der Ortsgemeinschaft zu sorgen. Nach der Begrüßung der Gäste führte der 1. Kommandant Michael Glückert weitere bedeutende Ereignisse aus der Geschichte der Wehr auf.
Für seinen jahrelangen freiwilligen Dienst als Gerätewart und 2. Kommandant wurde Thomas Schmitt zum Ehrenlöschmeister der Wehr ernannt.
Anschließend wurde Ansgar Graser von Bürgermeister Johannes Grebner zum Ehrenkommandanten berufen. Diese Ehrung soll die 18 Jahre an der Spitze der Wehr, sowie seine Tätigkeit in der gemeindeinternen Feuerwehrausbildung würdigen.
Ein Gebet für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder sprach Pfarrer Kai Söder.
Julian Schmitt, Vorsitzender des Feuerwehrvereins, erläuterte die Unterstützungsmaßnahmen des Vereins für die aktive Wehr, allem voran den Kauf eines ausrangierten Polizeibusses und dessen Umbau zu einem Mehrzweckfahrzeug, finanziert durch Vereinsgelder.
Die Glückwünsche der Inspektion überbrachte Kreisbrandmeister Christoph Steger und betonte dabei die Wichtigkeit der Feuerwehr für jeden einzelnen Ort.
Einen Blick in die Zukunft tat Bürgermeister Johannes Grebner in seiner Rede kund. Die Planungen für das neue Feuerwehrhaus werden im Rahmen des ISEK-Projekts laufen. Weiter betonte er die Wichtigkeit der Kinder- und Jugendarbeit für den Fortbestand der Wehr und somit der Sicherheit der Bevölkerung.
Landrat Florian Töpper ging auf das Engagement ein, das damals wie heute nötig ist um den Entschluss zu fassen, etwas uneigennützig für die Hilfe seiner Nächsten tun zu wollen.
Eine Bilderpräsentation der letzten Jahre rundete den offiziellen Teil ab. Nach dem Abendessen sorgte Alleinunterhalter „Sammy“ für den Ausklang.
Feuerwehr Kronungen gründet Kinderfeuerwehr
Am 14. Oktober erfolgte der Startschuss für die Kinderfeuerwehr (Feuerfüchse) in Kronungen mit dem ersten Treffen im Feuerwehrhaus.
Die erste Unterrichtsstunde begann mit dem gegenseitigen Kennenlernen und spielerischen Aktivitäten (die persönliche Schutzausrüstung eines Feuerwehrmannes kennenzulernen).
Ein großes Highlight waren die Warnschutzwesten und das Maskottchen "Grisu" für jedes einzelne Kind.
Ziel der Kinderfeuerwehr ist es, die Kinder altersgerecht an die Arbeit der Feuerwehren heranzuführen und somit die Nachwuchssicherung für die Jugendfeuerwehr und die spätere Verstärkung der aktiven Feuerwehren zu stützen.
Die Kinder sollen außerdem lernen, sich im Notfall richtig zu verhalten, Erste-Hilfe Maßnahmen zu erlernen und die Gefahren erkennen. Spiele und Wettbewerbe werden dabei ebenso durchgeführt.
„Für die Kinder ist es wichtig die Gemeinschaft zu erleben, Freundschaften zu schließen und ein Wir-Gefühl zu entwickeln“, sind sich die 8 Betreuer/innen einig.
Mitmachen können alle Kinder aus dem Ortsteil Kronungen von 6 bis 12 Jahren.
Bei Interesse können Sie sich gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.
Helden von Morgen legen bei Jubiläum Kinderflamme ab
Helden von Morgen legen bei Jubiläum Kinderflamme ab
18 Kinder der Kinderfeuerwehr Schwebheim haben am Samstag zum ersten Mal seit Bestehen der Kinderfeuerwehr im Feuerwehrhaus Schwebheim erfolgreich die Kinderflamme abgelegt. Vor den Augen ihrer Familien, Kreisbrandrat Holger Strunk, den Bürgermeistern Dr. Volker Karb, Katja Möhring und Peter Guse sowie dem 1. Kommandanten Michael Schur absolvierten sie die 5 Stationen Erste Hilfe, Feuerwehraufgabe, Notruf absetzen, Fragebogen und Wassertransport. Im Anschluss an die Abnahme erhielten die Kinder die Abzeichen, Urkunden und kleine Geschenke.
Neben der Kinderflamme wurde auch das 5-Jährige Bestehen der Kinderfeuerwehr Schwebheim mit einem kleinen Familienfest gefeiert.
Am 27. Januar 2018 wurde die Kinderfeuerwehr unter der Leitung von Harald Böhm im Schulungsraum offiziell gegründet. Mit 20 Kindern wurde dann im März 2018 der Übungsbetrieb aufgenommen. Die Übungsthemen erstreckten sich u. a. über Fahrzeug- und Gerätekunde, Erste Hilfe, Brandschutzerziehung, Wasserspiele und Experimente. So wurden die Kinder spielerisch an das Thema Feuerwehr herangeführt. Aber auch z. B. Osterbasteln, Nachtwanderungen oder Plätzchen backen standen und stehen auf dem Übungsplan. Ausflüge in den 5 Jahren waren Besuche ins Freizeitland Geiselwind, der Integrierten Leitstelle, des THW und gemeinsame Aktionen mit den Kinderfeuerwehren des Landkreises. Die Mitgliederzahl der Kinderfeuerwehr wuchs stetig. Corona zwang die Kinderfeuerwehr zweimal zu einem Übungsstopp. Die erste Unterbrechung dauerte fast 18 Monate. Um die Kinder trotzdem bei der Stange zu halten, erhielten sie Arbeitsblättern und Infomaterial zur Feuerwehr. Im September 2021 wurden 21 Kinder der Kinderfeuerwehr an die Jugendfeuerwehr übergeben und 6 verblieben in der Kinderfeuerwehr. Aktuell hat die Kinderfeuerwehr 19 Mitglieder, davon 6 Mädchen, die von 10 Betreuern durch die Kinderfeuerwehr geführt werden.
Text erstellt: Carolin Maiß, Betreuerin Kinderfeuerwehr Schwebheim
Bildunterschrift Bild 1: Die Kinder bei der Übung „Wassertransport“ Foto von Verena Schoder
Bildunterschrift Bild 2: (im Bild von links) Kommandant Michael Schur, Kreisbrandrat Holger Strunk und 1. Bürgermeister Dr. Volker Karb mit den stolzen Kindern und Betreuern der Kinderfeuerwehr. Foto von Anke Grimm
150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Euerbach
Die Freiwillige Feuerwehr Eurbach hat ihr 150jähriges Bestehen gefeier.
Ein ausführlicher Bericht ist auf ihrer Homepage aufrufbar.
feuerwehr-lernbar.bayern: Wissenstest 2023 - Mediensammlung
Ab sofort steht ein umfangreiches Medienpaket zur Schulung des diesjährigen Wissenstests auf der Feuerwehr-Lernbar.Bayern zur Verfügung.
Die Ausbildungsunterlagen wurden zum Thema „Unfallverhütung in der Jugendfeuerwehr, persönliche Schutzausrüstung und Dienstkleidung“ nach dem „HAUS-Modell“, welches zukünftig für alle Ausbildungsthemen angewendet werden wird, erstellt.
LFV: Änderung des § 32 BGB Digitale und hybride Mitgliederversammlungen
Der Landesfeuerwehrverband Bayern informiert:
Änderung des § 32 BGB Digitale und hybride Mitgliederversammlungen
Für Mitgliederversammlungen, aber auch für Gremiensitzungen (Vorstand, Verwaltungsrat, Ausschuss) war bis zum 20.03.2023 grundsätzlich ein Präsenztreffen vorgeschrieben.
Durch das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht sind seit dem 21.03.2023 auch virtuelle bzw. digitale Mitgliederversammlungen sowie Mischformen möglich.
Wortlaut des § 32 BGB:
§ 32 Abs. 1 BGB
Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 32 Abs. 2 BGB
Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.
§ 32 Abs. 3 BGB
Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären.
Was heißt das in der Umsetzung?
1.
Gibt es im Verein bereits Satzungsregelungen zu virtuellen und/oder hybriden Mitgliederversammlungen, gelten diese und nicht der neue § 32 BGB. Denn dieser ist gemäß § 40 BGB eine „nachgiebige“ Regelung, was bedeutet, dass vom Gesetz abweichende, anderslautende Satzungsregelungen vorgehen.
2.
In § 32 Abs.1 S.1 BGB heißt es, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung).
Das bedeutet, dass es immer!!! einen Versammlungsort geben muss. Eine rein virtuelle Versammlung ist nach dieser Bestimmung nicht möglich.
Ohne eine entsprechende Satzungsregelung kann also nur eine hybride Versammlung durchgeführt werden, bei der ein Teil der Mitglieder persönlich erscheint und ein Teil der Mitglieder sich im Wege der elektronischen Kommunikation beteiligt.
3.
Das Gesetz spricht nur davon, dass die Mitglieder dabei „im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können“.
Das lässt diverse Möglichkeiten offen: Videokonferenzen mit Apps wie Microsoft Teams, Zoom, Skype oder FaceTime, reine Telefonkonferenzen, Chat-basierte Meetings, die Abstimmung über Projekttools oder sogar per E-Mail.
Nähere Einschränkungen fehlen. Hier werden letztlich wohl die Gerichte genauere Anforderungen festlegen müssen.
4.
Die neue Regelung ermöglicht es demjenigen, der die Mitgliederversammlung einberuft, die virtuelle Teilnahme und die Ausübung der Mitgliedsrechte zu organisieren. Dabei ist zu prüfen, ob eine hybride Versammlung technisch umgesetzt werden kann, d.h.
➢ Ist die Internetverbindung ausreichend?
➢ Welche Software kommt zum Einsatz und ist diese Datenschutzkonform und ermöglicht eine geheime Abstimmung?
➢ Wie sehen und hören die Online- Teilnehmer die Präsenzteilnehmer (Kamera, Mikrofone)?
➢ Wie sehe die Präsenzteilnehmer die Online- Teilnehmer (Bildschirm)?
➢ Wie sieht der Versammlungsleiter die Online- Teilnehmer?
5.
In der Regel trifft die Entscheidung, ob die Mitgliederversammlung in Präsenz oder hybrid stattfindet, der Vorstand als das für die Einladung zuständiges Organ.
Allerdings kann nach § 32 Abs. 2 S. 2 BGB die Mitgliederversammlung beschließen, dass zukünftige Versammlungen rein virtuell stattfinden. Damit wäre eine Teilnahme in Präsenz ausgeschlossen.
Diese Regelung wird durchaus als kritisch gesehen, da nicht mehr der Vorstand entscheidet, wie getagt wird, sondern die Mitglieder. An deren Beschluss ist der Vorstand so lange gebunden, bis die Mitgliederversammlung wieder etwas anderes beschließt.
Damit ist trotz der Neufassung des § 32 BGB eine Regelung in der Vereinssatzung empfehlenswert.
Die folgende Musterformulierung stammt von Herrn Rechtsanwalt Michael Röcken, einem Spezialisten auf dem Rechtsgebiet der Non-Profit-Organisationen (Vereine und Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen).
§… Mitgliederversammlung
(1) Der Vorsitzende lädt zur Mitgliederversammlung schriftlich oder in Textform mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung ein.
(2) Die Einladung gilt als zugegangen, wenn sie an die zuletzt durch das Mitglied bekanntgegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse gesandt wurde.
(3) Anträge zur Tagesordnung können durch die Mitglieder begründet an den Vorsitzenden bis zu zwei Wochen vor der Versammlung gestellt werden. Verspätet eingehende Anträge werden nur behandelt, wenn deren Dringlichkeit durch die Mitgliederversammlung festgestellt wird.
(4) Der Vorsitzende kann bei der Einladung vorsehen, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und Mitgliedschaftsrechte ausüben können (hybride Versammlung).
(5) Die Mitgliederversammlung kann auch als rein virtuelle Mitgliederversammlung ohne physischen Versammlungsort stattfinden. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorsitzende.
(6) Sofern die Mitgliederversammlung in hybrider oder virtueller Form stattfindet, sind die Mitglieder in geeigneter Form darüber zu informieren, wie sie ihre mitgliedschaftlichen Rechte, insbesondere ihr Rede-, Antrags- und Stimmrecht ausüben können.
Unterschleißheim, 22.03.2023
Uwe Peetz
Landesgeschäftsführer
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden.
Meldung eines angemeldeten Feuers an die ILS Schweinfurt
Meldung eines angemeldeten Feuers an die ILS-Schweinfurt
Das bisherige, auf freiwilliger Basis, durchgeführte Vorgehen der Integrierten Leitstelle mittels Online-Formular Meldungen von Nutzfeuern anzunehmen hat sich aus verschiedenen Gründen nicht bewährt. Statt mit Formular sind oft nur telefonisch Nutzfeuer angemeldet worden und deren die zeitintensive Dokumentation die Entgegennahme von Notrufen behindert. Das hat sich zudem noch ausgeweitet, dass sogar teilweise versucht wurde Lagerfeuer in Feuerschalen im häuslichen Bereich anzumelden.
In der Praxis führte dies in jedem Einzelfall zu einem Abgleich der Ereignismeldung mit den angemeldeten Feuern, was für die Mitarbeiter der ILS einen erheblichen Zeitaufwand bedeutete, teilweise waren die Betreiber während der Brenndauer telefonisch gar nicht erreichbar.
Es war fast unmöglich das Feuer zu verifizieren und der Disponent in einer rechtlich schwierigen Lage, sodass man an einer Alarmierung der Feuerwehr nicht vorbeikam.
Der Nutzen für den Einsatz selbst, war dabei als sehr gering einzustufen, da einerseits kein Anspruch auf vollzählige Meldungen der Garten- und Nutzfeuer bestand und anderseits auf Grund der Schadensereignisvermutung ohnehin der Einsatz erfolgte und somit auch keine Minderung von Fehlalarmierungen erreicht werden konnte.
Grundsätzlich hat die Leitstelle bei einer Feuermeldung (Anruf) von einem Schadensereignis auszugehen. Im Falle einer Feuermeldung bzw. Meldung einer Rauchentwicklung ist die Leitstelle gemäß Alarmierungsbekanntmachung verpflichtet, die jeweils zuständige Ortsfeuerwehr zu alarmieren.
Eine Meldung an Ihre örtliche Feuerwehr kann selbstverständlich weiterhin erfolgen.
Ausschreibung: Ehrenamtspreis 2023 „Gesellschaft im Wandel ⇆ Ehrenamt im Wandel“
Ausschreibung: Ehrenamtspreis 2023 „Gesellschaft im Wandel ⇆ Ehrenamt im Wandel“
Gesellschaft im Wandel ⇆ Ehrenamt im Wandel
Viele Menschen in Bayern und der Pfalz setzen sich vor Ort im (groß-)städtischen und ländlichen Raum für unsere Gesellschaft ein – beispielsweise im traditionellen Verein, in Hilfsorganisationen wie der Feuerwehr oder in Initiativen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Sport. Gleichzeitig befinden sich die bestehenden Ehrenamtsstrukturen aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen wie der Alterung der Gesellschaft und der Digitalisierung im Wandel. Das oft hohe Durchschnittsalter von Ehrenamtlichen in traditionellen Strukturen hängt dabei nicht nur mit dem demografischen Wandel, sondern auch mit neuen Anforderungen junger Menschen zusammen. Insbesondere in Krisenzeiten ist das Ehrenamt ein entscheidender stabilisierender Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Da stellt sich die Frage: Wie gestaltet sich bürgerschaftliches Engagement zukünftig? Hier gibt es erfolgreiche Lösungsansätze, die wir mit einem Preisgeld anerkennen wollen.
Der diesjährige Ehrenamtspreis richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen, die mutig neue Wege gegangen sind, um sich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Die Herangehensweisen können durchaus vielfältig und unkonventionell sein – beispielsweise Kooperationen, veränderte Strukturen, neue inhaltliche Aufgabenfelder oder ganz andere Strategien – Hauptsache erfolgreich!
Die Versicherungskammer Stiftung schreibt den diesjährigen Ehrenamtspreis „Gesellschaft im Wandel ⇆ Ehrenamt im Wandel“ aus − dotiert mit insgesamt 43.000 Euro. Es werden acht Preisträger, je einer pro Regierungsbezirk in Bayern sowie in der Pfalz, mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro prämiert. Zusätzlich nominiert die Fachjury aus allen Einreichungen weitere Projekte für einen Publikumspreis: Drei dieser Nominierten können im Rahmen eines öffentlichen Online-Votings ein Preisgeld in Höhe von je 1.000 Euro erhalten.
Die Lösungsansätze und Konzepte für die Zukunft des Ehrenamtes könnten sich u. a. folgenden Fragestellungen widmen:
- Werden weitere Zielgruppen angesprochen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden?
- Setzt sich Ihre Organisation mit neuen Themenfeldern auseinander oder blickt über den Tellerrand und kooperiert mit anderen Organisationen?
- Werden neue Ideen und Herangehensweisen innerhalb des Engagements aufgegriffen?
- Wie wird auf die unterschiedlichen Meinungen und Bedürfnisse der aktiven Mitglieder eingegangen?
- Wie wird das Spagat zwischen Tradition und Wandel bewältigt?
- Wird die Führungsverantwortung in der Organisation auf mehrere Köpfe verteilt oder gibt es einen Strukturwandel?
Das sind die Bewerbungskriterien:
- Lokal verankerte gemeinnützige Projekte, Vereine und Initiativen aus Bayern und der Pfalz.
- Die Einreichung erfolgt durch die Kommune oder Stadt, in der das Projekt aktiv ist, oder durch die gemeinnützige Organisation (z. B. Bürgerstiftung, gGmbH, Verein, Freiwilligenagentur, Feuerwehr, Rettungsdienst) selbst.
- Die Online-Bewerbung muss vollständig ausgefüllt sein.
Die Jury aus Fachvertreter:innen urteilt u.a. nach den Qualitätskriterien Nachhaltigkeit, Modellcharakter, Ideenreichtum, Innovation, Zukunftsfähigkeit, Kommunikation und sozialen Faktoren.
So können Sie sich bewerben:
- Bewerbungsformular (PDF) auf unserer Website downloaden und ausfüllen.
- Online registrieren und alle relevanten Unterlagen inkl. Bewerbungsformular und ggf. zusätzlichem Material zur Veranschaulichung Ihres Engagements hochladen.
Die Bewerbung ist nur online möglich:
Einsendeschluss ist der 12. Februar 2023.
LFV: Wer löscht morgen? - Befragung aller Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren gestartet
Ihre Meinung zählt: Nehmen Sie an der Befragung aller Aktiven in den Freiwilligen Feuerwehren teil!
Die Technische Hochschule Nürnberg führt im Auftrag des Bayerischen Innenministeriums das Projekt „Engagement & Freiwillige Feuerwehr" durch. Im Mittelpunkt steht dabei das unverzichtbare ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrmänner und -frauen und die Frage: „Wer löscht morgen?“
Wichtige Grundlage ist eine anonyme Befragung aller Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern. Ihre Meinung zählt - machen Sie mit! Durch Scannen des QR-Codes gelangen Sie direkt zum Online-Fragebogen. Oder Sie besuchen die Internetseite www.wer-loescht-morgen.de
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Feuerwehren trainieren Einsatzfahrten in modernem Simulator
Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn sind mit besonderen Risiken verbunden - Mitglieder der Feuerwehr werden auf diese Aufgabe speziell vorbereitet
Landkreis Schweinfurt. Die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt trainieren aktuell in einem neuen Einsatzfahrten-Simulator der Versicherungskammer Bayern und des Bayerischen Innenministeriums den Ernstfall.
Im Simulator werden Einsatzfahrten unter möglichst realistischen Bedingungen virtuell über Monitore dargestellt. Das bietet den Feuerwehrleuten eine sichere Trainingsmöglichkeit, denn kritische Situationen bei Blaulichtfahrten können ansonsten auf der Straße oder auf Übungsplätzen nicht realistisch geübt werden.
Im Landkreis Schweinfurt ist der Simulator derzeit im neuen Feuerwehrhaus in Unterspiesheim (Gemeinde Kolitzheim) aufgebaut. Dort trainieren im Zeitraum 6. bis 25. Juli Mitglieder der Feuerwehren und anderer Hilfsorganisationen im Landkreis Schweinfurt verschiedene Szenarien unter der Anleitung mehrerer Ausbilder.
Kreisbrandinspektor Alexander Bönig für Training verantwortlich
Alexander Bönig, Kreisbrandinspektor und zuständig für die Abnahme der „Feuerwehrführerscheine“ im Landkreis Schweinfurt, ist für die Trainingseinheiten im Simulator verantwortlich. Unterstützt wird er durch einige Mitglieder der Kreisbrandinspektion sowie durch einzelne Feuerwehrdienstleistende aus dem Landkreis Schweinfurt, die als sogenannte Multiplikatoren qualifiziert wurden. Die Ausbildung der Multiplikatoren wurde durch die Staatliche Feuerwehrschule Regensburg durchgeführt. Die Multiplikatoren bilden anschließend bis zu sechs ihrer Kameradinnen und Kameraden je Trainingsdurchgang aus.
Ein Trainingsdurchgang für sechs Teilnehmende dauert etwa 4 Stunden inklusive theoretischem Unterricht. Gedacht ist das Training für alle Einsatzfahrzeugführer/-innen des Landkreises - bis zum Ende des Trainingszeitraums am 25. Juli werden über 200 Einsatzkräfte das Training durchlaufen haben.
Die sechs simulierbaren Einsatz-Szenarien sind laut Kreisbrandrat Holger Strunk „nah dran an der Realität, vor allem die kritischen Situationen, die bei der Blaulichtfahrt im Zusammenhang mit den anderen Verkehrsteilnehmern entstehen können“. Zwar könne der Simulator ein echtes Fahrzeug und eine reale Einsatzfahrt nicht zu 100 Prozent ersetzen, aber „die Situationen werden sehr gut simuliert“.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern unterstützt die Aktion. Die Ausgangssituation vor jedem Einsatz: Die Maschinistinnen und Maschinisten der Feuerwehren und anderer Rettungskräfte möchten so schnell wie möglich an den Einsatzort kommen. Noch wichtiger ist es jedoch, dort auch sicher anzukommen und dabei weder sich noch andere Verkehrsteilnehmende zu gefährden. Kritische Situationen sind besonders das Überqueren von roten Ampeln und Überholmanöver - hier besteht die größte Unfallgefahr. Die Teilnehmenden sollen nach dem Training mit dem Einsatzfahrten-Simulator in der Lage sein, solch brisante Situationen durch geübte Fahrstrategien zu bewältigen.
„Besonderer Dank geht an die Gemeinde Kolitzheim, die unkompliziert im neuen Gerätehaus einen Stellplatz sowie einen Schulungsraum für die Trainings zur Verfügung gestellt hat“, hebt Florian Zippel, Arbeitsbereichsleiter Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen am Landratsamt Schweinfurt, hervor.
Die mobilen Einsatzfahrten-Simulatoren
Die Versicherungskammer Bayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration haben in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern je einen mobilen Einsatzfahrten-Simulator beschafft. In den beiden baugleichen Simulator-Anhängern im Wert von je 175.000 Euro ist ein Fahrersitz mit Bewegungssystem montiert, die Fahrt wird auf drei großen Bildschirmen dargestellt. Das Sichtfeld im Fahrsimulator umfasst einen Winkel von 200 Grad, damit auch beim Blick aus dem Seitenfenster die im Originalen vorherrschende Verkehrssituation wahrgenommen werden kann. Damit lässt sich ein ausreichend realistisches Fahrgefühl erzeugen. Es werden Szenarien im Stadtverkehr wie auch bei Überlandfahrten dargestellt.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern/Landratsamt Schweinfurt