
Schraud Alexander
Infografik zu Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte
Das Robert Koch Institut hat die Infografik zu Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte grundlegend überarbeitet.
Es kann im Anhang heruntergeladen werden.
Fortgang der Lehrgänge auf Landkreisebene
Fortgang der Lehrgänge auf Landkreisebene
Atemschutz, Maschinist, Sprechfunk
Betrachtet man die aktuelle Lage bzgl. der Covid-19-Pandemie, so ist feststellbar, dass nach einer zusehenden Entspannung der Fallzahlen, wieder ein Anstieg dieser zu verzeichnen ist. Vor diesem Hintergrund haben sich die Verantwortlichen der drei Lehrgänge Atemschutz, Maschinist und Sprechfunk Gedanken darüber gemacht, ob diese Lehrgänge (jeweils einer) in diesem Jahr durchgeführt werden können.
Zu Beginn der Pandemie wurde ein Atemschutzlehrgang durchgeführt, der dann unterbrochen werden musste. Die Teilnehmer (< 20 TN) haben noch eine Ausbildungseinheit zu absolvieren. Aus Sicht des Ausbilderteams Atemschutz ist anzustreben, diese Einheit durchzuführen, sodass die Teilnehmer den begonnenen Lehrgang abschließen können. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und der Tatsache, dass die Personenanzahl überschaubar ist
und angestrebt wird, die übenden Trupps durch die gleiche Wehr zu besetzen, sehen die Ausbilder eine Durchführung als machbar an.
Den Beginn eines neuen Lehrgangs sehen die Ausbilder dieses Lehrgangs jedoch als kritisch an, weshalb der für Herbst geplante Lehrgang nicht stattfinden wird. Vor Allem vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren erst wieder in ihren Übungsbetrieb starten müssen.
In den Reihen des Ausbilderteams Maschinist wurde auch abgewogen, inwieweit der im Herbst geplante Lehrgang stattfinden kann. Aufgrund der Zusammenkunft von Feuerwehrdienstleistenden aus dem gesamten Landkreis, sowie der, durch die Ausbildung bedingte Tatsache, dass in Gruppen ohne Abstand gearbeitet werden muss (Inbetriebnahme Geräte, Lärm, ...) ist eine Durchführung unter Berücksichtigung der Risiken nicht mit vertretbarem Aufwand möglich.
Auch von Seiten des Ausbilderteams Sprechfunk wurde abgewogen, ob ein Sprechfunklehrgang durchgeführt werden kann. Ähnlich dem Lehrgang Maschinist, ist eine Durchführung nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich. Nicht zu vernachlässigen ist ebenso, dass Feuerwehrdienstleistende aus dem gesamten Landkreis zusammenkommen, wodurch sich ein erhöhtes Infektionsrisiko ergibt, das bei der Feuerwehr, als Teil der kritischen Infrastruktur, möglichst gering gehalten werden soll. Aus diesem Grund wird auch ein Sprechfunklehrgang in diesem Jahr nicht stattfinden.
Nach Abwägung der unterschiedlichen Aspekte, sowie einer ausgiebigen Diskussion mit den Kreisbrandinspektoren und dem Kreisbrandrat, haben sich die Lehrgangsverantwortlichen dazu entschieden, keine neuen Lehrgänge in diesem Jahr zu starten. Die Zeit soll aber genutzt werden, die bestehenden Lehrgänge zu überarbeiten, sodass im kommenden Jahr 2021 mit einem überarbeiteten Lehrgangskonzept die Ausbildung stattfinden kann. Die bereits angemeldeten Lehrgangsteilnehmer werden noch einmal gesondert informiert, auch bezüglich eines Anmeldeverfahrens für das kommende Jahr.
Es wird an dieser Stelle noch einmal auf das Online-Angebot „Lernbar“ der Staatlichen Feuerwehrschulen hingewiesen. Dort sind inzwischen zahlreiche Unterlagen vorhanden, die zur Fortbildung genutzt werden können. Natürlich kann dadurch kein Lehrgang ersetzt werden, aber so haben die Feuerwehrdienstleistenden die Möglichkeit, sich in Eigenregie fortzubilden.
Bei Rückfragen hierzu stehen die Lehrgangsverantwortlichen der Lehrgänge gerne zur Verfügung.
Diese hoffen, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist und Bitten an dieser Stelle um Verständnis für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten.
Kinderfeuerwehren nehme Spende entgegen
Am 06.08.20 durfte eine kleine Abordnung für die Landkreis Kinderfeuerwehren eine großzügige Spende von Nino Fischlein entgegen nehmen.
Bei der App, die Löschzwerge von der Versicherungskammer Bayern, dürfen die Kinder Themen der Brandschutzerziehung spielerisch erkunden, die sie momentan leider nicht in Kindergarten oder Schule gezeigt bekommen können. Hier erfahren sie z. B. was brennt - was nicht, dürfen die Notrufnummer wählen, lernen Piktogramme und dürfen "echte" Einsätze fahren. Wer das Spiel gespielt hat, erhält nun einen Helm, eine Urkunde und einen Button!
HERZLICHEN DANK!
Die Brandschutzerziehung ist wichtig für die Prävention und die Mitgliedergewinnung! Da dies 2020 alles nicht stattfinden kann, ist diese Spende ein besonders Geschenk, um die Kleinsten bei der Stange zu halten, da hier das Kontakthalten in der Kinderfeuerwehr in den letzten Monaten eher schwierig war!
Die Pakete werden nun einzeln an die Kinderfeuerwehren verteilt. So können wir den Kindern die Ferien etwas versüßen und hoffen, dass wir im September wieder in voller Stärke mit unseren Gruppenstunden beginnen können!
Corona: Musterhygienekonzept und -aushänge
Das anhängende Musterhygienekonzept mit Musteraushängen sowie den allgemeinen Musteraushang stellt uns der LFV Bayern zur freien Verwendung zur Verfügung.
Das Musterhygienekonzept wendet sich insbesondere auch an die Vereinsvorsitzenden. Wir haben es auch als Word-Dokument beigelegt, so dass es gerne auch individuell ergänzt oder angepasst werden kann.
Hinweise für den Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der Feuerwehren während der Corona-Pandemie ab 01. Juli 2020
Inhaltlich hat KBR Strunk nachfolgende Information vom StMI erhalten, die er an euch weitergeben möchte:
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der „Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 19.06.2020 (6. BayIfSMV) weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Auch nach der 6. BayIfSMV gilt grundsätzlichein allgemeines Abstandsgebot, nachdem jeder angehalten wird, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten sowie, wo immer möglich, einen Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist darüber hinaus stets auf ausreichende Belüftung zu achten.
Es ist weiterhinzu beachten, dass die Feuerwehren zur kritischen Infrastruktur gehören und ein coronabedingter Ausfall einer Feuerwehr unbedingt vermieden werden muss.
Bei der Entscheidung über die Durchführung des Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetriebes sind weiterhin die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.
Ab 01.07.2020 kann der Ausbildungs- und Übungsdienst unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte durchgeführt werden:
Die Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr, auch mit einzelnen Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt, sind grundsätzlich wieder möglich (z.B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Brandübungs-Container, Atemschutz-Belastungsübungen, Leistungsprüfungen). Beim Üben von benachbarten Feuerwehren ist sicherzustellen, dass bei einer Infektion nicht beide Feuerwehren komplett ausfallen würden, sondern dass die Einsatzbereitschaft ggf. über eine gegenseitige Vertretung gewährleistet wäre.
- Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke und max. 2–3Ausbilder/Schiedsrichter je Gruppe. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
- Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
- Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 50 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
- Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
- Während der Ausbildung bzw. Übung ist nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Erste-Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining und First Responder-Übungen sollen weiterhin nicht stattfinden.
- Besondere Vorsicht erfordert auch weiterhin der Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten bei Einsätzen und Übungen. Hier besteht eine hohe Infektionsgefahr durch die Kontamination mit möglicherweise virenbelastetem Speichel.
Die Anwesenheit bei Übungen und Einsätzen ist – ggf. übungsgruppen-bzw. fahr-zeug-und funktionsbezogen – zum Zweck der Kontaktnachverfolgung für mindestens 14 Tage zu dokumentieren.
Zur Durchführung notwendiger Gremiensitzungen, Kommandantenwahlen u.ä. wird jeweils mit gesonderter Mail über die aktuelle Rechtslage nach der Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung informiert.
Weitere Informationen sind u.a. auch auf der „Lernbar“ der Staatlichen Feuer-wehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern/download/) verfügbar.
Ausdrücklich weisen wir auf die gemeinsamen Hinweise des Landesfeuerwehrver-bandes Bayern e.V. und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern zum Einsatz- und Innendienst sowie den Stufenplan (aktuell gültig Stufe 2) zu einer Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs in den Freiwilligen Feuerwehren hin (Internetseiten der Kommunalen Unfallversicherung Bayern unter https://www.kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. unter www.lfv-bayern.de).
Mit Inkrafttreten dieser Hinweise treten die vorangegangenen Schreiben (IMS vom 09.06.2020, Az.: D2-2227-6-1-192 und IMS vom 11.05.2020, Az.: D2-2227-6-1-138) außer Kraft.
Florian kommen Nr. 124
Sie finden die aktuelle Ausgabe unter
https://www.lfv-bayern.de/ueber-uns/veroffentlichungen/florian-kommen/
Atemschutz-Belastungsübungen in Zeiten mit CORONA
Anbei einige Informationen und Hinweise des LFV und HFUK Nord zur Wiederaufnahme bzw. Durchführung von Belastungsübungen für Atemschutzgeräteträger.
Projekt Be4RCE - Risiken und Chancen der Digitalisierung im Bevölkerungsschutz
Über den LFV Bayern erreichte uns folgende Information über das Projekt Be4RCE der antwortING Beratende Ingenieure PartGmbB:
In diesen Tagen hätte die Interschutz 2020 in Hannover stattfinden sollen und uns allen eine Plattform für den fachlichen und kollegialen Austausch geboten. Das Leitthema der Interschutz „Vernetzung“ hätte dabei nicht treffender sein können, denn der Wunsch nach und Zwang zur (digitalen) Vernetzung waren nicht zuletzt in Folge der Corona-Pandemie auch in der Gefahrenabwehr riesig und lösten einen Digitalisierungs-Schub aus.
In unserem Projekt Be4RCE untersuchen wir die Risiken und Chancen von IT-Systemen in der KRITIS-Branche Notfall- und Rettungswesen. Hierzu haben wir eine Umfrage erstellt, um den Stand der Digitalisierung in den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie ein allgemeines Meinungsbild der BOS-Akteure zur Digitalisierung zu erfassen. Be4RCE wird durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gefördert und im Zeitraum von 01.01.2020 bis 31.12.2022 durchgeführt.
Wir bitten Sie ganz herzlich, das beigefügte Informationsschreiben zur Umfrage über Ihre internen Verteiler bis an die Ortsverbände und an ggf. relevante Fachgremien/-gruppen weiterzuleiten und eine Teilnahme an der Umfrage anzuregen. Weitere Informationen sowie den Link zur Umfrage können Sie dem Schreiben entnehmen.
6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni 2020
Über folgenden Link können Sie die Veröffentlichung des Bayerischen Ministerialblatts 2020 Nr. 348 vom 19.06.2020 mit der sechsten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) vom 19. Juni 2020 gülitg ab dem 22.06.2020 herunterladen:
ABGESAGT - Kreisfeuerwehrtag 2020 in Waigolshausen
Werte Kameradinnen und Kameraden,
aufgrund der aktuellen Lage werden wir den Kreisfeuerwehrtag 2020 im Landkreis Schweinfurt absagen. Derzeit ist nicht abzusehen ob es einen Ausweichtermin geben wird.
Um die Handlungsfähigkeit vom Kreisfeuerwehrverband e. V. aufrecht zu erhalten, wird die Kasse von den Kassenprüfern geprüft und eine Prüfbestätigung sowie ein Haushaltsplan verteilt. Weiter werden wir einen Jahresrückblick von 2019 an alle Feuerwehren und Feuerwehrvereinen verteilen.
Passt auf euch und eure Familien auf und bleibt alle gesund!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Holger Strunk
Kreisbrandrat
Verbandsvorsitzender