KFV Verbandsnachrichten (130)

Nachdem die Amtszeit des Kreisbrandrates zum 01.05.2007 endet, findet im Rahmen einer Dienstveranstaltung die Wahl des Kreisbrandrates durch die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren und die Leiter der Werksfeuerwehren gemäß Art. 19 Bayer. Feuerwehrgesetz am

Donnerstag, den 19.04.2007 um 19.00 Uhr
in der Frankenhalle Sennfeld

statt.

In den Briefen, die an alle Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises Schweinfurt verschickt wurden, war ein falsches Datum abgedruckt. Der korrekte Termin ist Donnerstag, der 19.04.2007 um 19.00 Uhr!

Ich lade Sie hiermit ein und bitte Sie, an dieser Dienstveranstaltung teilzunehmen. Stimmberechtigt bei der Wahl ist nur der amtierende Kommandant (1. Kommandant) einer Freiwilligen Feuerwehr bzw. der Leiter einer Werksfeuerwehr. Sollte Ihre Teilnahme aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, bitte ich, Ihren Stellvertreter (2. Kommandanten) zu entsenden.

Um pünktliches Erscheinen in Dienstkleidung darf gebeten werden.

Mit freundlichen Grüßen

L e i t h e r e r
Landrat

Montag, 12 März 2007 00:00

Einladung zum 25. Kreis-Jugendfeuerwehrtag 2007

geschrieben von

Die Kreisbrandinspektion veranstaltet am Samstag, den 28.04.2007 auf dem Sport- und Freizeitgelände in Sennfeld von 8.00–14.00 Uhr den 25. Kreis-Jugendfeuerwehrtag.

Als Teilnehmer zu dieser Veranstaltung sind alle Feuerwehranwärterinnen und -anwärter der Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt, die zwischen 28.04.1995 und 01.01.1989 geboren sind, recht herzlich eingeladen. Stichtag für die Alterseinstufung ist der 31.12.2007.

Sollte von einer Feuerwehr keine komplette Mannschaft (9+1=10 Jugendliche) zusammen kommen, so können aus verschiedenen Ortsteilen einer Gemeinde Mannschaften gebildet werden.

Nur Teilnehmer mit einem gültigen Feuerwehrausweis oder Dienstbuch werden zugelassen. Unterlagen wie Wettbewerbsordnung und Anmeldungsbogen sind unter "Download" (Rubrik Wettbewerbe) erhältlich.

Der Bundeswettbewerb findet 2007 nach den Richtlinien des Bundeswettbewerbes der DJF, gültig ab 2005 statt. Der Löschangriff wird mit Wasserentnahmestelle Unterflurhydrant durchgeführt.

Die Anmeldung ist beim zuständigen Kreisbrandmeister oder bei KJFW Horst Klopf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) einzureichen. Die Anmeldefrist wurde bis auf Weiteres verlängert!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Horst Klopf Georg Vollmuth
Kreis-Jugendfeuerwehrwart Kreisbrandrat

Am 14.03.2007 und am 19.09.2007 finden um 14 Uhr in weiten Teilen Bayerns, u.a. im gesamten Landkreis Schweinfurt, Sirenen-Probealarme statt.

Das Bayerische Staatsministeriums des Innern teilt dazu folgendes mit:

Fragen und Antworten zum Test des Sirenenwarnsystems in Bayern
Probealarm am 14.03.2007 und am 19.09.2007:

  • Welches Warnsignal wird getestet?
    Getestet wird der auf- und abschwellende Heulton von 1 Minute Dauer. Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
  • Welche Warnsignale gibt es?
    Die wichtigsten sind:
    * Alarm zur Verbreitung von Durchsagen: Auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute Dauer
    * Alarm bei Feuer und anderen Notständen Dreimaliger: Gleichbleibender Dauerton von je 12 Sekunden, mit je 12 Sekunden Pause
  • Wozu dient der Probealarm?
    Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
  • Wo gibt es in Bayern Sirenen?
    Im 25-km-Umkreis um die bayerischen Kernkraftwerke und im Umkreis um die der Störfallverordnung unterliegenden Betriebe mit besonderem Gefahrenpotential. Daneben gibt es noch die "Feuerwehrsirenen".
  • Wer verwaltet die Sirenen, wartet sie, und lässt sie aufstellen?
    Zuständig sind die Kreisverwaltungsbehörden bzw. die Gemeinden.
  • Wie wird über den Aufstellungsort einer Sirene entschieden?
    Das Ziel ist eine flächendeckende Beschallung im zu versorgenden Bereich.
  • Was ist beim Aufstellen einer Sirene zu beachten?
    Wichtig sind eine flächendeckende Beschallung, Stromversorgung sowie der jederzeitige Zugang zur Anlage und die Zustimmung des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers.
  • Wie oft werden Sirenen getestet und mit welchem Signal?
    "Feuerwehrsirenen" sollen monatlich/zweimonatlich samstags getestet werden.
    Für die "Katastrophenschutzsirenen" gibt es bis jetzt keinen festen Erprobungsrythmus. Angestrebt ist hier eine landesweit einheitliche Erprobung ein- bis zweimal pro Jahr.
  • Müssen Städte Sirenen aufstellen? Wenn ja, warum?
    Jede Feuerwehr - ausgenommen Feuerwehren, deren Alarmierung auf andere Weise sichergestellt ist - muss durch Sirenen alarmiert werden können.
    Die Aufstellung von "Katastrophenschutzsirenen" erfolgt grundsätzlich freiwillig.
    Im Rahmen der Umkreise um die Kernkraftwerke und "Störfall-Betriebe" erfolgte die Aufstellung mit staatlichen Zuschüssen.
  • Aus welcher Zeit stammen Sirenen? Was war ihre frühere Bedeutung, was ist ihre heutige?
    Das Alter des Bestands ist unterschiedlich. Im Rahmen der staatlichen Zuschussprogramme wurden auch zahlreiche Sirenen neu aufgestellt.
    Der Alarm zur Verbreitung von Durchsagen bedeutete früher "Luftalarm".
    Die Bedeutung des Signals "Alarm bei Feuer oder anderen Notständen" ist unverändert geblieben.
  • Teilnehmer am Probealarm am 14.03.2007 und 19.09.2007
    Beteiligte Gemeinden nach Regierungsbezirken geordnet
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