KFV Topnews (112)

Lkr. Schweinfurt (jk/mim) Es ist für die Betroffenen ein schlechter Jahresanfang, wenn sich in das Läuten der Neujahrsglocken der schrille Ton der Feuerwehrsirenen und die durchdringenden Signale des Martinshorns der Feuerwehr mischen. Immer wieder sind Brände, die durch Leichtfertigkeit und mangelnde Sorgfalt beim Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ausgelöst werden, Anlass für Einsätze von Feuerwehr und Rettungsdienst.

Die Leichtfertigkeit beginnt aber schon dabei, dass manche Feuerwerkskörper verbotenerweise in die Hände von Jugendlichen gelangen. Alljährlich zum Jahreswechsel ereignen sich zahlreiche Unfälle mit Feuerwerkskörpern, die nicht nur große Brandschäden hervorrufen, sondern auch zu schweren Verletzungen von Menschen führen. Vor allem Verletzungen wie Fingerabrisse, Gehörschäden, Verbrennungen treten durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern auf. Eine der arbeitsreichsten Nächte des Jahres steht den Feuerwehren zu Silvester bevor, schreibt der Landesfeuerwehrverband Bayern in einer Mitteilung. Meist ist es der unachtsame Umgang mit Feuerwerkskörpern, die folgenreiche Brände und Verletzungen verursachen.

Schon beim Aufstellen der Abschussrampen für die Silvesterraketen werden oft verhängnisvolle Fehler gemacht. Die dazu verwendeten Flaschen werden nicht fest genug im Boden verankert oder unbedacht gar so ausgerichtet, dass die abgeschossenen Raketen unweigerlich ein Gebäude treffen, in ein offenes Fenster fliegen oder in der Nähe von brennbaren Bauteilen zu Boden gehen und dort ein Feuer entfachen. Aber auch bei den sogenannten stationären Feuerwerkskörpern, die in der Nähe von brennbaren Gegenständen abgebrannt werden, besteht höchste Brandgefahr.

Vor allem Balkone, die etwa mit Möbeln oder ähnlichem voll gestellt sind, werden leicht zur ungewollten Zielscheibe der Böller. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. "Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern", erklärt Kreisbrandrat Georg Vollmuth.

Die Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt geben folgende Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

  • Zünden Sie Silvesterraketen oder andere Feuerwerkskörper nie in der Nähe von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden oder brennbarem Inhalt an.
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind "Sprengstoff". Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
  • Richten Sie die "Abschussrampe" (leere Flaschen) so aus, dass die Flugbahn nicht in die Nähe von Gebäuden oder Personen führt.
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen.
  • Vermeiden Sie, dass Feuerwerkskörper in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen, soweit letzteren dies gesetzlich verboten ist.
  • Machen Sie alkoholisierte Personen auf die Gefahren aufmerksam oder hindern Sie sie daran, Feuerwerkskörper in gefährlicher Nähe zu brennbaren Stoffen bzw. zu Gebäuden zu zünden.
  • Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Tiere, die sehr unter dem lauten Knall explodierender Feuerwerkskörper leiden.
  • Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
  • Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  • Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.
Donnerstag, 18 Dezember 2008 00:00

Gesucht: der 1 000 000. Besucher

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Unsere Internetseite wird eine Million! Bis dahin dauerte es gut sieben Jahre: im November 2001 konnten wir den 10 000. Besucher zählen, im Februar 2002 folgte der 20 000. Surfer auf unserer Seite. Doch schon im Juni 2003 wurde unser Besucherzähler dann sechsstellig: der 100 000. Besucher auf der Homepage wurde registriert. Und im September 2006 erreichten wir eine halbe Million Besucher.

In diesem Zeitraum hat sich auf unserer Website viel getan. Viele Berichte wurden geschrieben, Fotos wurden veröffentlich, neue Rubriken wurden eingeführt, weit über 3000 Einsätze wurden gemeldet – im März 2007 durften wir in Berlin sogar eine Auszeichnung im Rahmen des Website-Wettbewerbs von Dräger Safety entgegennehmen. Und über all die Jahre sind unsere Besucher uns treu geblieben. Denn mittlerweile bewegt sich unser Besucherzähler auf die erste Million zu. In einigen Tagen erwarten wir den 1 000 000. Besucher.

Als kleinen Anreiz für alle unsere treuen, aber auch neuen Surferinnen und Surfer starten wir zu diesem außergewöhnlichen Jubiläum wieder einmal ein Gewinnspiel: Der 1 000 000. Besucher gewinnt einen Essensgutschein. Wie funktioniert's? Ganz einfach: Machen Sie einen Screenshot, auf dem der Besucherzähler mit der Zahl 1 000 000 zu sehen ist. Das funktioniert meistens durch Drücken der "Druck"- oder "PrintScreen"-Taste auf der Tastatur. Damit wird der Bildschirminhalt in die Zwischenablage kopiert. In einem Grafikprogramm oder in Word kann man das Bild dann "Einfügen" und speichern. Außerdem brauchen wir noch Datum und Uhrzeit des 1 000 000. Seitenaufrufs. Das Ganze muss dann nur noch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden, fertig.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt. Ausgenommen sind Mitglieder des Internet-Teams des KFV Schweinfurt und der Kreisbrandinspektion des Lkr. Schweinfurt sowie deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir wünschen viel Glück!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Abteilung Sicherheit und Gesundheit weist in einem Schreiben vom 23.09.2008 auf eine Änderung der DIN 14811 hin, die auch die wiederkehrende Prüfung von Feuerwehr-Druckschläuchen regelt.

Die DGUV schreibt:

Wiederkehrende Prüfung von Feuerwehr-Druckschläuchen nach DIN 14811:2008-01
611.49 GUV-G 9102

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Normenreihe DIN 14811 wurde vollständig überarbeitet. Dies war notwendig, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Hierbei wurden auch Änderungen im Bereich der Anforderungen an Feuerlöschkreiselpumpen berücksichtigt. Mit der Überarbeitung wurden u.a.:

  • die bisherigen Normenteile zusammengefasst,
  • Schläuche entsprechend ihrer Konstruktion in drei Schlauchklassen aufgeteilt,
  • die zulässige Farbgebung erweitert (was sich bei entsprechender Farbwahl positiv auf die Erkennbarkeit von Schlauchleitungen an Einsatzstellen auswirken kann),
  • die Leistungsanfoderungen an den fertigen Schlauch an Festlegungen in europäischen Feuerlöschpumpennormen angepasst.

Aus den geänderten Anforderungen an die Grenz- und Schließdrücke von Feuerlöschkreiselpumpen, die bei Pumpen mit Nennförderdrücken bei 17 bzw. 10 bis 17 bar liegen, ergaben sich zwangsläufig auch höhere Anforderungen an die zu verwendenden Feuerlöschschläuche. Diese müssen den möglichen Drücken Stand halten.

Gem. § 31 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) sind die Druckschläuche regelmäßig zu prüfen. Art, Zeitpunkt, Umfang und Durchführung der Prüfungen sind aus den „Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ (GUV-G 9102) ersichtlich. Die Prüfgrundsätze werden um den Abschnitt 10.2 ergänzt. Der neue Abschnitt 10 der Prüfgrundsätze ist als Anlage beigefügt.

Da die Aktualisierung zunächst nur in der Onlineversion der GUV-G 9102 erfolgt, bitten wir Sie, Ihre Mitglieder entsprechend hierüber zu informieren.

Eine Liste der durch die Zentralprüfstelle für Feuerlöschschläuche gem. DIN 14811:2008-01 zugelassenen Schläuche finden Sie unter „Zentralprüfstelle“ auf der Homepage der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen: www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de.

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung
Manfred Rentrop

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