KFV Topnews (112)
Brief des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zu "Tote-Winkel-Spiegeln"
geschrieben von Fledererachdem das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) bereits im November 2007 über eine EU-Richtlinie zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit "Tote-Winkel-Spiegeln" informiert hatte (siehe unsere Meldung vom 04.12.2007), ist diese Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt worden. Das BStMI weist deshalb auf die nun geltende Nachrüstpflicht hin:
"Tote-Winkel-Spiegel";
Nachrüsten von FeuerwehrfahrzeugenSehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Richtlinie 2007/38/EG über die Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht wurde zum 1. Juni 2008 in Deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie hat das Ziel, mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Wir nehmen hierzu Bezug auf unser IMS ID2-3614.001-12 vom 19.11.2007.
Danach müssen alle Kraftfahrzeuge, auch Feuerwehrfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, entsprechend nachgerüstet werden. Anzuwenden ist die neue Richtlinie ab dem jeweiligen Tag der nach dem 1. Oktober 2008 vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). Spätestens jedoch ab dem 1. April 2009 muss die Nachrüstung abgeschlossen sein.
Zur Feststellung, welche Spiegel an den betroffenen Feuerwehrfahrzeugen um- bzw. nachgerüstet werden müssen, empfehlen wir Rücksprache bei den entsprechenden Fahrgestellherstellern zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat
Überarbeitung des Grundsatzes G 26 „Atemschutzgeräte“
geschrieben von FledererIn einem Schreiben vom 18.06.2008 informiert der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband (BayGUVV) über eine Überarbeitung des Grundsatzes G 26, der die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen für Atemschutzgeräteträger regelt. Neben einer Ausweitung der medizinischen Diagnostik wurden auch die Kriterien für gesundheitliche Bedenken erweitert.
Detaillierte Informationen und eine Liste der nach der GOÄ abrechenbaren Leistungen können dem Informationsschreiben des BayGUVV entnommen werden.
Verwendung von PFOS in Feuerlöschschäumen stark eingeschränkt
geschrieben von FledererWie das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) mit Schreiben vom 10.03.2008 an die bayerischen Bezirksregierungen und Feuerwehrschulen mitteilt, hat der Bayerische Landtag am 11.12.2007 die Verwendung von Perfluoroctansulfonaten (PFOS) in Feuerlöschschäumen stark eingeschränkt. Genauere Informationen können direkt dem Brief des BStMI entnommen werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten den beiliegenden Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.12.2007 (Drucksache 15/9539) zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu beachten.
Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass in verschiedenen Feuerlöschschäumen (Schaummittel) Perfluoroctansulfonate (PFOS), d. h. Perfluoroctansäure oder deren Derivate enthalten sind. PFOS sind persistent, bioakkumulierbar und für Säugetiere giftig. Da sie auch nicht biologisch abbaubar sind, können sie sich daher in der Umwelt anreichern. Die Verwendung von PFOS ist deshalb auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.Beim Einsatz von PFOS-haltigen Feuerlöschmitteln ist deren Eintrag in die Umwelt weitestgehend zu unterbinden. Diese Stoffe dürfen daher nur zur Brandbekämpfung, nicht aber zu Übungszwecken eingesetzt werden. Das dabei anfallende Löschwasser darf Böden und Gewässer nicht belasten und muss entsprechend aufgefangen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Ab dem 27. Juni 2008 dürfen PFOS-haltige Feuerlöschschäume nur noch verwendet werden, wenn sie PFOS in einer Konzentration von weniger als 0,005 % enthalten; gleichzeitig dürfen dann auch nur noch solche Feuerlöschschäume in Verkehr gebracht werden (Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 12. Oktober 2007, BGBL. 2007 Teil I Nr. 52 S. 2382).
Von dieser Regelung ausgenommen sind die vor dem 27. Dezember 2006 in Verkehr gebrachten PFOS-haltigen Feuerlöschmittel. Diese dürfen noch bis zum 27. Juni 2011 verwendet werden. Wir bitten, ab sofort keine PFOS-haltigen Feuerlöschschäume mehr zu beschaffen und bei der Brandbekämpfung auf den Einsatz fluorbasierter Löschmittel möglichst zu verzichten. Die PFOS-haltigen Löschschäume, die nicht mehr eingesetzt werden, sind fachgerecht zu entsorgen.
PFOS ist in fluorierten Tensiden enthalten (AFFF-Schaummittel). Auf diese Schaummittel kann bei der Flüssigkeitsbrandbekämpfung (Brandklasse B) jedoch nicht verzichtet werden, da diese deutlich effizienter als fluorfreie Schaummittel sind. Durch den Einsatz moderner Herstellungsverfahren (Telemerisation) konnte in letzter Zeit der Fluor- und der PFOS-Anteil deutlich gesenkt werden.
Die Feuerwehren werden gebeten, AFFF-Schaummitteln ausschließlich nur für die Flüssigkeitsbrandbekämpfung zu verwenden und nur auf AFFF-Schaummittel zurückzugreifen, die einen reduzierten Fluoranteil aufweisen. Näheres kann aus den Produktdatenblättern entnommen werden. Gegebenenfalls empfehlen wir, dazu auch den Feuerwehrfachhandel bzw. die Feuerlöschmittelhersteller zu kontaktieren.
Des Weiteren weisen wir auf die Anzeigepflicht nach Anh. IV Nr. 32 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung hin, nach der bis spätestens zum 30. August 2008 die vorhandenen Bestände von PFOS-haltigen Feuerlöschschäumen zu melden sind. Ein elektronisches Formular wird von der Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) auf deren Internetseite unter der Rubrik „Chemikaliengesetz/Biozidverfahren“ bereit gestellt (direkter Link zum Formular).
Weitere Informationen folgen noch.
Das Schreiben erfolgt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Wir bitten die nachgeordneten Behörden zu informieren und diese zur Weitergabe dieser Information an die Feuerwehren zu veranlassen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayern, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. und die kommunalen Spitzenverbände haben jeweils eine Kopie des Schreibens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat
