KFV Topnews (96)

Bericht aus dem Schweinfurter Tagblatt:

CSA-Lehrgänge immer wichtiger

SCHWEINFURT-LAND (HOF) Der größte Teil der Autobahnen und Bahnlinien befinden sich im westlichen Landkreis. Dort kann es immer wieder zu Notfällen kommen, die im Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen und Gütern stehen. Hierzu zählen zum Beispiel undichte Tanklastzüge, verlorene Ladungen nach Verkehrsunfällen oder die illegale Entsorgung umweltgefährdender Chemikalien.

Ist während eines Feuerwehreinsatzes die Gefahr des Hautkontaktes mit gefährlichen Stoffen nicht auszuschließen, so muss der Feuerwehrmann eine spezielle persönliche Schutzausrüstung tragen. Dies können beispielsweise Ölschutzkleidung, Schutzhandschuhe oder der Chemikalienschutzanzug (CSA) sein. "Um einen CSA überhaupt tragen zu dürfen, ist ein besonderer Lehrgang Voraussetzung", erklärt Kreisbrandinspektor Peter Höhn. Seit fünf Jahren sei die CSA-Ausbildung ein eigenes Modul, das auf den Lehrgängen zum Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker und Truppführer aufbaut. Freitags stehe die Theorie an, samstags die praktische Ausbildung, so Höhn. Der Lehrgang sei sehr arbeitsaufwändig, da jeder CSA-Träger einen Ausbilder oder Betreuer braucht. "Anlegen, üben und dekontaminieren laufen so ab wie an einer Einsatzstelle", erläutert der Kreisbrandinspektor.

Das Tragen der gas- und flüssigkeitsdichten Chemikalienschutzanzügen (CSA) stellt besondere Anforderungen an die Träger. Zum Gewicht des Atemschutzgerätes (ca. 20kg) kommt zusätzlich noch das Gewicht des Anzuges (ca. 10kg). Das durch die Atemschutzmaske ohnehin eingeschränkte Gesichtsfeld wird durch den CSA noch weiter limitiert. Aufgrund der völlig abgeschlossenen Anzugatmosphäre steigt bei Arbeitsbelastung des Trägers die Körpertemperatur. Herz und Kreislauf werden besonders belastet. Bei schwerer körperlicher Belastung der Einsatzkräfte ist die Beanspruchung so stark, dass die Einsatzdauer unter dieser Schutzkleidung 20 Minuten nicht übersteigen darf. Für Vorreinigung und Ablegen der Ausrüstung werden rund zehn Minuten benötigt. Zusätzlich zur starken Belastung ist aufgrund der Schutzwirkung des Anzuges auch das "Fingerspitzengefühl" deutlich eingeschränkt.

Auf dem Lehrplan stehen die Erkundung der Einsatzstelle, Personenrettung, Bergung von Gefahrgut, Arbeiten mit Überfässern oder Montagearbeiten an Röhrensystemen. "Die physische und psychische Belastung der CSA-Träger ist groß", betont Höhn. An der Unfallstelle wissen die Einsatzkräfte in Regel nicht, um welchen Stoff es sich handelt. Dies erzeuge natürliche Unsicherheit. "Auf uns kann einiges zukommen, wenn man bedenkt, was draußen herumfährt", so Höhn in Anspielung auf den ständig zunehmenden Schwerlastverkehr auf Straße und Schiene. Für dem Ernstfall ausgerüstet mit diesen Schutzanzügen sind die größeren Feuerwehren im Landkreis und der AC-Zug. Außerdem lagern vier schwere und acht leichte CSA im Ausbildungszentrum.

Daneben gibt es viele einsatztaktische Gesichtspunkte, die den Teilnehmern während des Lehrgangs vermittelt wurden: CSA werden immer dann eingesetzt, wenn die bei einem Gefahrstoffunfall austretenden Produkte stark ätzend, giftig oder gar krebserregend sind. Deshalb ist beim Ein- und Auskleiden der CSA-Träger besondere Sorgfalt geboten. Die Kommunikation zwischen den vorgehenden Trupps muss zwangsweise über Sprechfunk erfolgen, da eine normale Verständigung durch den CSA praktisch unmöglich ist. Ein CSA darf nach dem Einsatz nicht einfach abgelegt werden, sondern muss zunächst fachgerecht grobdekontaminiert werden. Ansonsten würden sich die Einsatzkraft und die helfenden Trupps beim Auskleiden mit Produktresten auf dem Anzug kontaminieren.

Auch eine "Crash-Rettung", das heißt eine schnelle Rettung eines während des Einsatzes verunfallten CSA-Trägers wurde geübt. Dafür steht ein Rettungstrupp mit angelegtem Atemschutzgerät und CSA an der Absperrgrenze bereit, um im Notfall schnell eingreifen zu können. Der Lungenautomat ist dabei noch nicht angeschlossen, der CSA noch nicht vollständig geschlossen. Nach dem Einsatz werden die Trupps betreut, ihr Einsatz dokumentiert. Je nach Art des verunreinigten Stoffes wird geprüft, ob der CSA nach einer Reinigung wieder einsetzbar ist. In Zweifelsfällen muss der CSA als Sondermüll ausgesondert werden. Wartung und Prüfung erledigt die Atemschutzwerkstatt.

Sieben Männer absolvierten erfolgreich den Lehrgang zum Chemikalienschutzanzugträger im Ausbildungszentrum der Kreisbrandinspektion in Niederwerrn. Damit erhöhen sie die Schlagkraft der Landkreisfeuerwehren bei Einsätzen mit gefährlichen Stoffen. Die Absolventen sind Christian Popp, Stefan Alban, Matthias Groß, Thomas Lenz, Michael Lenz (alle Geldersheim), Dominik Hugo (Oberschwarzach) und Urban Hart (Oberspiesheim). Der nächste Lehrgang findet im März statt.

Fotos: Horst Fröhling

Die Richtlinie für die neue Leistungsprüfung "Die Gruppe im Löscheinsatz" tritt zum 1. April 2007 in Kraft.

Ab sofort können Sie die Richtlinie, die Bewertungsblätter und die Abnahmeniederschrift zur Leistungsprüfung von der Internetseite der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herunterladen: Download

Die Druckversion wird zur Zeit von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg erstellt und ist ab ENDE Februar verfügbar. Bestellungen werden bereits angenommen, sollen aber als Sammelbestellung über die Kreisbrandinspektion erfolgen.

 

Samstag, 03 Februar 2007 00:00

Kurzinformation zum Sachstand Novellierung BayFwG

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Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes liegt nunmehr vor.

In Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wurde in der letzten Verbandsausschusssitzung in Ingolstadt am 26. Januar 2007 folgender weiterer Terminablauf, festgelegt:

  • Die Verbandsanhörung läuft bis zum 20. April 2007.
  • Die Bezirksverbände werden gebeten bis zum 15. März 2007 eine zusammengefasste Stellungnahme bezüglich der Gesetzesänderung an den LFV Bayern abzugeben.
  • Der LFV Bayern wird sich, ebenfalls bis zum 15. März 2007, mit der AGBF und den Kommunalen Spitzenverbänden abstimmen
  • Alle Anregungen und Änderungswünsche werden zusammengefasst und in der nächsten Verbandsausschusssitzung am 30. März 2007 eingehend behandelt.
  • Anschließend werden wir, bis spätestens 20.04.2007, eine zusammengefasste Stellungnahme des LFV Bayern an das Bayerische Staatsministerium des Innern abgeben.
  • Im Anschluss daran werden wir, falls notwendig, auf ein Spitzengespräch mit dem Bayerischen Innenminister, Innenministerium und kommunalen Spitzenverbänden drängen, um ggf. noch strittige Punkte abgleichen zu können.

Der weitere Weg ergibt sich aus dem üblichen Gesetzgebungsverfahren:

  • Nach der Verbandsanhörung geht der Gesetzesentwurf wieder in das Kabinett,
  • anschließend zur 1. Lesung in den Bayerisches Landtag,
  • dieser wird den Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse verweisen.
  • Abschließend geht der Gesetzentwurf dann zur Beschlussfassung in zweiter Lesung nochmals in den Bayerischen Landtag.
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