KFV Topnews (96)

Donnerstag, 18 Dezember 2008 00:00

Gesucht: der 1 000 000. Besucher

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Unsere Internetseite wird eine Million! Bis dahin dauerte es gut sieben Jahre: im November 2001 konnten wir den 10 000. Besucher zählen, im Februar 2002 folgte der 20 000. Surfer auf unserer Seite. Doch schon im Juni 2003 wurde unser Besucherzähler dann sechsstellig: der 100 000. Besucher auf der Homepage wurde registriert. Und im September 2006 erreichten wir eine halbe Million Besucher.

In diesem Zeitraum hat sich auf unserer Website viel getan. Viele Berichte wurden geschrieben, Fotos wurden veröffentlich, neue Rubriken wurden eingeführt, weit über 3000 Einsätze wurden gemeldet – im März 2007 durften wir in Berlin sogar eine Auszeichnung im Rahmen des Website-Wettbewerbs von Dräger Safety entgegennehmen. Und über all die Jahre sind unsere Besucher uns treu geblieben. Denn mittlerweile bewegt sich unser Besucherzähler auf die erste Million zu. In einigen Tagen erwarten wir den 1 000 000. Besucher.

Als kleinen Anreiz für alle unsere treuen, aber auch neuen Surferinnen und Surfer starten wir zu diesem außergewöhnlichen Jubiläum wieder einmal ein Gewinnspiel: Der 1 000 000. Besucher gewinnt einen Essensgutschein. Wie funktioniert's? Ganz einfach: Machen Sie einen Screenshot, auf dem der Besucherzähler mit der Zahl 1 000 000 zu sehen ist. Das funktioniert meistens durch Drücken der "Druck"- oder "PrintScreen"-Taste auf der Tastatur. Damit wird der Bildschirminhalt in die Zwischenablage kopiert. In einem Grafikprogramm oder in Word kann man das Bild dann "Einfügen" und speichern. Außerdem brauchen wir noch Datum und Uhrzeit des 1 000 000. Seitenaufrufs. Das Ganze muss dann nur noch per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden, fertig.

Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt. Ausgenommen sind Mitglieder des Internet-Teams des KFV Schweinfurt und der Kreisbrandinspektion des Lkr. Schweinfurt sowie deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir wünschen viel Glück!

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Abteilung Sicherheit und Gesundheit weist in einem Schreiben vom 23.09.2008 auf eine Änderung der DIN 14811 hin, die auch die wiederkehrende Prüfung von Feuerwehr-Druckschläuchen regelt.

Die DGUV schreibt:

Wiederkehrende Prüfung von Feuerwehr-Druckschläuchen nach DIN 14811:2008-01
611.49 GUV-G 9102

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Normenreihe DIN 14811 wurde vollständig überarbeitet. Dies war notwendig, um den technischen Inhalt den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Hierbei wurden auch Änderungen im Bereich der Anforderungen an Feuerlöschkreiselpumpen berücksichtigt. Mit der Überarbeitung wurden u.a.:

  • die bisherigen Normenteile zusammengefasst,
  • Schläuche entsprechend ihrer Konstruktion in drei Schlauchklassen aufgeteilt,
  • die zulässige Farbgebung erweitert (was sich bei entsprechender Farbwahl positiv auf die Erkennbarkeit von Schlauchleitungen an Einsatzstellen auswirken kann),
  • die Leistungsanfoderungen an den fertigen Schlauch an Festlegungen in europäischen Feuerlöschpumpennormen angepasst.

Aus den geänderten Anforderungen an die Grenz- und Schließdrücke von Feuerlöschkreiselpumpen, die bei Pumpen mit Nennförderdrücken bei 17 bzw. 10 bis 17 bar liegen, ergaben sich zwangsläufig auch höhere Anforderungen an die zu verwendenden Feuerlöschschläuche. Diese müssen den möglichen Drücken Stand halten.

Gem. § 31 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C53) sind die Druckschläuche regelmäßig zu prüfen. Art, Zeitpunkt, Umfang und Durchführung der Prüfungen sind aus den „Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ (GUV-G 9102) ersichtlich. Die Prüfgrundsätze werden um den Abschnitt 10.2 ergänzt. Der neue Abschnitt 10 der Prüfgrundsätze ist als Anlage beigefügt.

Da die Aktualisierung zunächst nur in der Onlineversion der GUV-G 9102 erfolgt, bitten wir Sie, Ihre Mitglieder entsprechend hierüber zu informieren.

Eine Liste der durch die Zentralprüfstelle für Feuerlöschschläuche gem. DIN 14811:2008-01 zugelassenen Schläuche finden Sie unter „Zentralprüfstelle“ auf der Homepage der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschulen: www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de.

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung
Manfred Rentrop

achdem das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) bereits im November 2007 über eine EU-Richtlinie zur Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit "Tote-Winkel-Spiegeln" informiert hatte (siehe unsere Meldung vom 04.12.2007), ist diese Richtlinie nun in deutsches Recht umgesetzt worden. Das BStMI weist deshalb auf die nun geltende Nachrüstpflicht hin:

"Tote-Winkel-Spiegel";
Nachrüsten von Feuerwehrfahrzeugen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-Richtlinie 2007/38/EG über die Nachrüstung von schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln oder anderen Einrichtungen für indirekte Sicht wurde zum 1. Juni 2008 in Deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie hat das Ziel, mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Wir nehmen hierzu Bezug auf unser IMS ID2-3614.001-12 vom 19.11.2007.

Danach müssen alle Kraftfahrzeuge, auch Feuerwehrfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die ab dem 1. Januar 2000 bis zum 25. Januar 2007 erstmals in den Verkehr gekommen sind, entsprechend nachgerüstet werden. Anzuwenden ist die neue Richtlinie ab dem jeweiligen Tag der nach dem 1. Oktober 2008 vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). Spätestens jedoch ab dem 1. April 2009 muss die Nachrüstung abgeschlossen sein.

Zur Feststellung, welche Spiegel an den betroffenen Feuerwehrfahrzeugen um- bzw. nachgerüstet werden müssen, empfehlen wir Rücksprache bei den entsprechenden Fahrgestellherstellern zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat

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