KFV Verband Allgemein (932)
Schulung der Feuerwehren zur Vorbereitung der Nachtlandung eines Rettungshubschraubers
geschrieben von FledererWie das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) informiert, haben die Durchführenden des Luftrettungsdienstes in Bayern einschließlich der im Rahmen dringender Nothilfe agierenden Hubschrauberstaffeln der Bayerischen Polizei, der Bundespolizei und der Bundeswehr zusammen mit dem BStMI und den Staatlichen Feuerwehrschulen ein Konzept für die Schulung der Feuerwehren zur Vorbereitung der Nachtlandung eines Rettungshubschraubers erarbeitet. Seit kurzem referieren nunmehr Gastdozenten der Luftrettungsbetreiber in den Gruppenführerlehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen. Die Teilnehmer werden dabei insbesondere über die richtige Auswahl, Ausleuchtung und Absicherung des Landeplatzes und den Funkverkehr (immer über den regionalen BOS-Kanal der RLSt/ILS – Rettungsdienstkanal!) informiert. Des Weiteren erfolgt im Rahmen der Zugführerlehrgänge eine entsprechende Fortbildung an den Staatlichen Feuerwehrschulen.
Um zudem möglichst viele weitere Feuerwehrangehörige entsprechend zu schulen, wurde die Vorbereitung der Nachtlandung eines Rettungshubschraubers auch als Thema der sog. Winterschulung 2007/2008 bei den Feuerwehren ausgewählt. Die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg hat dazu eine Folienpräsentation erarbeitet: Nachtlandung eines Rettungshubschrauber – Vorbereitungen durch die Feuerwehr.
Die Feuerwehrschule hat zu der Präsentation eine Ergänzung bereitgestellt:
Als Vervollständigung der Winterschulung 2007/2008 (Vorbereitung einer Nachtlandung eines Rettungshubschraubers) ist vor dem Bild des Einweisers unter Punkt 8 noch folgende Bemerkung zu ergänzen:
"Sollte sich beim Landeanflug die Situation ergeben, dass die Sicht des Piloten z. B. durch Aufwirbeln von Schnee (evtl. auch kurzes Gras) beeinträchtigt werden könnte, ist es dringend notwendig, dass der Einweiser seinen Standort nicht verändert und somit dem Piloten als Fix-/Orientierungspunkt dient. Es wird noch einmal betont, dass trotzdem noch ausreichend Platz für die Landung des Hubschraubers bleiben muss."
Einladung zum 37. Konditionslauf der Feuerwehr Sennfeld
geschrieben von FledererDie Freiwillige Feuerwehr Sennfeld veranstaltet am Sonntag, den 4. Mai 2008 ihren 37. Konditionslauf. Die Einladung mit Teilnahmebedingungen, die Haftungsausschlusserklärung und das Anmeldeformular können Sie bei uns herunterladen.
Verwendung von PFOS in Feuerlöschschäumen stark eingeschränkt
geschrieben von FledererWie das Bayerische Staatsministerium des Innern (BStMI) mit Schreiben vom 10.03.2008 an die bayerischen Bezirksregierungen und Feuerwehrschulen mitteilt, hat der Bayerische Landtag am 11.12.2007 die Verwendung von Perfluoroctansulfonaten (PFOS) in Feuerlöschschäumen stark eingeschränkt. Genauere Informationen können direkt dem Brief des BStMI entnommen werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten den beiliegenden Beschluss des Bayerischen Landtags vom 11.12.2007 (Drucksache 15/9539) zur Kenntnis zu nehmen und diesen zu beachten.
Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass in verschiedenen Feuerlöschschäumen (Schaummittel) Perfluoroctansulfonate (PFOS), d. h. Perfluoroctansäure oder deren Derivate enthalten sind. PFOS sind persistent, bioakkumulierbar und für Säugetiere giftig. Da sie auch nicht biologisch abbaubar sind, können sie sich daher in der Umwelt anreichern. Die Verwendung von PFOS ist deshalb auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.Beim Einsatz von PFOS-haltigen Feuerlöschmitteln ist deren Eintrag in die Umwelt weitestgehend zu unterbinden. Diese Stoffe dürfen daher nur zur Brandbekämpfung, nicht aber zu Übungszwecken eingesetzt werden. Das dabei anfallende Löschwasser darf Böden und Gewässer nicht belasten und muss entsprechend aufgefangen und ordnungsgemäß entsorgt werden.
Ab dem 27. Juni 2008 dürfen PFOS-haltige Feuerlöschschäume nur noch verwendet werden, wenn sie PFOS in einer Konzentration von weniger als 0,005 % enthalten; gleichzeitig dürfen dann auch nur noch solche Feuerlöschschäume in Verkehr gebracht werden (Elfte Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen vom 12. Oktober 2007, BGBL. 2007 Teil I Nr. 52 S. 2382).
Von dieser Regelung ausgenommen sind die vor dem 27. Dezember 2006 in Verkehr gebrachten PFOS-haltigen Feuerlöschmittel. Diese dürfen noch bis zum 27. Juni 2011 verwendet werden. Wir bitten, ab sofort keine PFOS-haltigen Feuerlöschschäume mehr zu beschaffen und bei der Brandbekämpfung auf den Einsatz fluorbasierter Löschmittel möglichst zu verzichten. Die PFOS-haltigen Löschschäume, die nicht mehr eingesetzt werden, sind fachgerecht zu entsorgen.
PFOS ist in fluorierten Tensiden enthalten (AFFF-Schaummittel). Auf diese Schaummittel kann bei der Flüssigkeitsbrandbekämpfung (Brandklasse B) jedoch nicht verzichtet werden, da diese deutlich effizienter als fluorfreie Schaummittel sind. Durch den Einsatz moderner Herstellungsverfahren (Telemerisation) konnte in letzter Zeit der Fluor- und der PFOS-Anteil deutlich gesenkt werden.
Die Feuerwehren werden gebeten, AFFF-Schaummitteln ausschließlich nur für die Flüssigkeitsbrandbekämpfung zu verwenden und nur auf AFFF-Schaummittel zurückzugreifen, die einen reduzierten Fluoranteil aufweisen. Näheres kann aus den Produktdatenblättern entnommen werden. Gegebenenfalls empfehlen wir, dazu auch den Feuerwehrfachhandel bzw. die Feuerlöschmittelhersteller zu kontaktieren.
Des Weiteren weisen wir auf die Anzeigepflicht nach Anh. IV Nr. 32 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung hin, nach der bis spätestens zum 30. August 2008 die vorhandenen Bestände von PFOS-haltigen Feuerlöschschäumen zu melden sind. Ein elektronisches Formular wird von der Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) auf deren Internetseite unter der Rubrik „Chemikaliengesetz/Biozidverfahren“ bereit gestellt (direkter Link zum Formular).
Weitere Informationen folgen noch.
Das Schreiben erfolgt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Wir bitten die nachgeordneten Behörden zu informieren und diese zur Weitergabe dieser Information an die Feuerwehren zu veranlassen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayern, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V., der Werkfeuerwehrverband Bayern e.V. und die kommunalen Spitzenverbände haben jeweils eine Kopie des Schreibens erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dipl.-Ing. Dolle
Ministerialrat
