Der diesjährige Kreisentscheid als auch der Bezirksentscheid zum Bundeswettbewerb der Jugendfeuerwehren finden am Samstag, 27. April 2013 auf der Sport- und Freizeitanlage in Sennfeld statt. Teilnehmen können in diesem Jahr Jugendliche, die von 1995 bis 27. April 2001 geboren sind. Die Wasserentnahme erfolgt aus „offenem Gewässer“.

Die Anmeldefrist wurde verlängert bis Freitag, den 5. April 2013.

Das Anmeldeformular sowie die Ausbildungsunterlagen können unter Download heruntergeladen werden.

Freitag, 25 Januar 2013 00:01

Einladung zum 4. Helferfachtag des SbE-Teams am 2. März 2013

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Zum vierten Helferfachtag laden das SbE-Team (Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen) sowie die Ökumenische Notfallseelsorge in Stadt und Landkreis Schweinfurt am Samstag, 2. März, von 8.30 bis 13.30 Uhr ein. Unterstützt wird dieser von der Feuerwehr der Stadt Schweinfurt, die Räume in der Schweinfurter Feuerwache, Adolf-Ley-Straße 1, als Veranstaltungsort zur Verfügung stellt.

Das Motto des diesjährigen Helferfachtags lautet „Bewä(e)ltigung“. Es beschäftigt sich mit den Grenzerfahrungen, die hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter und Helfer von Hilfs- und Rettungsorganisationen in ihrem Einsatzalltag erleben. Viele Einsätze treiben sie an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, an die Grenzen menschlichen Begreifens und Verstehens. Der Helferfachtag möchte Einsatzkräften von Feuerwehren, Rettungsdiensten, Technischem Hilfswerk sowie der Polizei Ideen und Anregungen zur „Bewältigung“ geben bzw. diese miteinander finden.

Hierzu werden drei Workshops (je 45 Minuten) angeboten zu den Themenbereichen „Geschehen der Welt: Wie erkläre ich mir was ist?!“, „SbE – brauch ich das?“ und „Erholung für Körper und Geist“. Die Workshops wiederholen sich, so dass jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat, jede Arbeitsgruppe zu besuchen.

Der Helferfachtag beginnt um 8.30 Uhr mit dem Ankommen der Teilnehmer. Um 9 Uhr ist die offizielle Eröffnung, von 9.30 bis 12.15 Uhr werden die Workshops angeboten, anschließend ist Mittagessen und um 13.15 Uhr die Abschlussrunde mit Verabschiedung der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung. Der Unkostenbeitrag beträgt 8 Euro pro Teilnehmer (zahlbar vor Ort). Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen begrenzt. Die Anmeldefrist reicht bis zum 12. Februar 2013.

Anmeldung und Kontakt:
Diakon Norbert Holzheid
Martin-Luther-Platz 18
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 21655
Fax 09721 185712
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Der Landesfeuerwehrverband Bayern informiert in einer E-Mail vom 27.12.2012 über eine Klärung mit der Bayerischen Staatskanzlei und dem Bayerischen Rundfunk (BR) bezüglich des neu geregelten Rundfunkbeitrags, der ab dem 01.01.2013 auch für „Betriebsstätten“ fällig wird:

Auf der Grundlage einer Information des Verbands der Feuerwehren Nordrhein-Westfalen zur neuen Rundfunkbeitragspflicht ab dem Jahr 2013 haben wir Kontakt mit der Bayerischen Staatskanzlei und dem Bayerischen Rundfunk aufgenommen, um eine Klärung für die bayerischen Feuerwehren herbeizuführen.

Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in dem die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu geregelt worden ist, tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Danach werden sogenannte Betriebsstätten beitragspflichtig, wobei nach der rundfunkrechtlichen Definition davon auszugehen ist, dass es sich bei allen Feuerwehrhäusern um Betriebsstätten handelt.

Nach Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem BR können wir Ihnen zusammenfassend folgendes mitteilen:

  • Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen Arbeitsplätze von bis zu acht beruflich Beschäftigten eingerichtet sind, ist von den Städten und Gemeinden ein Drittel eines Rundfunkbeitrags zu entrichten.
  • Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen Arbeitsplätze von neun oder mehr beruflich Beschäftigten eingerichtet sind, ist von den Städten und Gemeinden ein voller Rundfunkbeitrag zu entrichten.
  • Für Feuerwehrhäuser öffentlicher Feuerwehren, in denen rein ehrenamtlich tätige Einheiten Freiwilliger Feuerwehren untergebracht sind und sich kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz befindet, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden.

Nachdem sich bei unseren Freiwilligen Feuerwehren in der absoluten Mehrzahl der Fälle keine dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätze und keine beruflich Beschäftigten finden, war noch zu klären, ob in diesen Fällen, in denen dann für die Betriebsstätte (Feuerwehrgerätehaus) kein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist, möglicherweise doch für die Feuerwehrfahrzeuge ein Beitrag fällig wird.

Der Bayerische Rundfunk hat hierzu erklärt:

Eine privilegierte Institution (hierzu zählen die Feuerwehren) muss für Fahrzeuge keinen Beitrag zahlen, wenn der Betriebsstättenbeitrag 17,98 Euro oder 5,99 EUR beträgt. Offen war aber, wie es sich bei einem Betriebsstättenbeitrag von 0 Euro verhält. Nachdem es in der Gesetzesbegründung heißt, dass mit dem Betriebsstättenbeitrag auch sämtliche Beitragspflichten für auf die Einrichtung zugelassene Kraftfahrzeuge abgegolten sind, ist es eine logische Konsequenz, dass auch bei einem Betriebsstättenbeitrag von 0 Euro die Kfz mit abgegolten sind.

Freiwillige Feuerwehren, bei denen sich kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz befindet, müssen künftig also weder für das Feuerwehrhaus, noch für die Feuerwehrfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag entrichten!

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