Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV hat drei neue Ausgaben „Fachbereich Aktuell“ veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die Ausgaben

  • Abgase von Dieselmotoren in Feuerwehrhäusern und Stützpunkten von Hilfeleistungsorganisationen
  • Anforderungen an Steckvorrichtungen für den Einsatzdienst
  • Einsatz von Kohlenmonoxidwarngeräten bei Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

 

Die diesem Artikel angehängten technischen Anschlußbedingungen für das Errichten und Betreiben von Brandmeldeanlagen (TAB) der Feuerwehren des Landkreises Schweinfurt wurden überarbeitet.
Die nachfolgend dargestellten TAB, sind Grundlage für eine einheitliche Alarmorganisation der Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt. Sie orientieren sich an der DIN 14 675 sowie der DIN VDE 0833-2, wobei verschiedene Punkte präzisiert worden sind.

Technische Änderungen bzw. Neuerungen, die von diesen Anschlussbedingungen abweichen, sind grundsätzlich mit dem Landratsamt abzustimmen und diesem ggf. zur Genehmigung vorzulegen.
Für Auskünfte und etwaige Rückfragen steht Ihnen das Landratsamt Schweinfurt jederzeit zur Verfügung.

Landratsamt Schweinfurt
Sachgebiet 30
Schrammstr. 1
97424 Schweinfurt

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09721/55-346
09721/55-78346
0151/18804788
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Donnerstag, 10 September 2020 18:12

Fortgang Abnahme der Leistungsprüfungen im Jahr 2020

geschrieben von

 

Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist festzustellen, dass diese Lage noch nicht beendet ist und das Thema Infektionsschutz weiterhin präsent bleiben muss.

Natürlich ist ein Übungsbetrieb in den Feuerwehren sinnvoll und unerlässlich. In diversen Handreichungen vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie vom Landesfeuerwehrverband Bayern und diversen Fachstellen wird sehr ausgiebig auf Hygienemaßnahmen hingewiesen, die bei der Ausübung des Feuerwehrdienstes, sei es im Einsatz oder aber auch bei Übungen, zu beachten sind.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Kreisbrandinspektoren zusammen mit dem Kreisbrandrat über die Möglichkeiten der Abnahmen der Leistungsprüfungen (Jugend, Technische Hilfeleistung und Wasser) ausgetauscht.

Ergebnis dieses Austausches ist, dass auch durch Einhaltung der Hygienemaßnahmen, sowie die Abnahme der Prüfungen ein wesentliches Infektionsrisiko besteht. Auch die Belastung der Teilnehmer durch einen notwendigen Mund-Nase-Schutz ist nicht zu vernachlässigen.

Aus diesem Grund wurde gemeinschaftlich vereinbart, keine Leistungsprüfungen im Jahr 2020 abzunehmen.

Vereinbarte Termine werden somit nicht stattfinden. Eine entsprechende Terminabsage wird durch die Inspektoren über die Kreisbrandmeister an die Kommandanten veranlasst.

Durch das Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wurde am 17.07.2020 unter dem Zeichen D2-2238-1-10 bereits ein Schreiben veröffentlicht, mit dem die Aufhebung der Fristen zur Abnahme der Prüfungen vorübergehend neu definiert wurden. Diese ist diesem Schreiben nochmals beigefügt.

Somit entstehtdurch die nicht durchgeführten Abnahmen kein wesentlicher Nachteil für die Feuerwehrdienstleistenden.

Bei Rückfragen hierzu stehen die Kreisbrandinspektoren, sowie der Kreisbrandrat gerne zur Verfügung.
Diese hoffen, dass die Entscheidung nachvollziehbar ist und Bitten an dieser Stelle um Verständnis für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten.

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