Mittwoch, 10 Juni 2020 13:16

Hinweise für den Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb der Feuerwehren während der Corona-Pandemie ab 15. Juni 2020

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Inhaltlich hat KBR Strunk nachfolgende Information vom StMI erhalten, die er an euch weitergeben möchte:

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der „Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020 weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

Daher ist es vertretbar, auch die Vorgaben für den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren zu lockern. Auch wenn die Pandemie inzwischen deutlich begrenzt ist, ist der Erfolg aber weiterhin fragil. Bei der Ausgestaltung des Übungs- und Ausbildungsbetriebs der Feuerwehren sollte daher stets berücksichtigt werden, dass die Pandemie noch nicht komplett besiegt ist und keinesfalls mit zu schnellen Lockerungen das Erreichte wieder gefährdet werden darf. Es ist zudem stets zu beachten, dass die Feuerwehren zur kritischen Infrastruktur gehören und ein coronabedingter Ausfall eine Feuerwehr unbedingt vermieden werden muss.

Bei der Entscheidung über die Durchführung des Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetriebes sind die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sowie der sonstige Dienstbetrieb sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.

Ab 15. Juni 2020 kann der Ausbildungs- und Übungsdienst unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte durchgeführt werden:

  • Die Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr auch mit einzelnen Mitgliedern aus mehreren Feuerwehren eines Landkreises/kreisfreier Stadt sind grundsätzlich wieder möglich (z. B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführerschein, Brandübungs-Container, Atemschutz-Belastungsübungen). Jedoch dürfen zwei benachbarte Feuerwehren mit ihrer gesamten Mannschaft nicht gemeinsam üben, da bei einer Infektion dann beide Feuerwehren ausfallen würden und eine gegenseitige Vertretung nicht möglich wäre.
  • Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke. Auch hierbei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zu achten.
  • Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
  • Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50m² bei max. 15 Personen liegen. Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten werden. Auf Partner- oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
  • Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
  • Während der Ausbildung bzw. Übung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen, und CSA-Ausbildung sollen weiterhin nicht stattfinden.
  • Bei Atemschutzbelastungsübungen in einer Atemschutzübungsstrecke sollte truppweises Vorgehen vermieden werden. Ersatzweise können die Belastungsübungen auch ausnahmsweise außerhalb einer Übungsstrecke durchgeführt werden, sofern sichergestellt ist, dass die Belastungswerte nach FwDV 7 erreicht werden. Die verwendete persönliche Schutzkleidung ist danach zu waschen.
  • Besondere Vorsicht erfordert der Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten bei Einsätzen und Übungen. Hier besteht eine Infektionsgefahr durch die Kontamination mit eventuell virenbelastetem Speichel.

Weitere Informationen sind u. a. auch auf der „Lernbar“ der Staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern (https://www.feuerwehr-lernbar.bayern) verfügbar.

Ausdrücklich weisen wir auf die gemeinsamen Hinweise des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern zum Einsatz- und Innendienst sowie den Stufenplan zu einer möglichen Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsbetriebs in den Freiwilligen Feuerwehren hin (Internetseiten der Kommunalen Unfallversicherung Bayern unter https://www.kuvb.de/praevention/betriebe-und-einrichtungen/feuerwehren und des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. unter https://www.lfv-bayern.de).

Die Hinweise treffen auch auf die Angehörigen der Jugendfeuerwehr (12-17 Jahre), nicht jedoch auf die Kinderfeuerwehren zu.

Der LFV Bayern beabsichtigt, mit der Nutzung des feststoffbefeuerten Brandübungscontainers ab Juli 2020 fortzufahren. 

Bitte lesen auch die angehängte Hinweise des LFV/KUVB durch.

Gelesen 2313 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 08 Juli 2020 09:51