Ab 01.07.2020 wird die Atemschutzwerkstatt wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstags und Donnerstags, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr) jeder Feuerwehr im Landkreis zur Verfügung stehen.
Allerdings muss auch in der Atemschutzwerkstatt zur Sicherheit unseres Personals, so wie der Besucher der Atemschutzwerkstatt auf folgende Verhaltensweisen geachtet werden:
- Mund- und Nasenmaske innerhalb der Räumlichkeiten der Atemschutzwerkstatt tragen
- Mindestens 1,5 m Abstand zu anderen Besuchern und Personal halten
- Aufenthalt von maximal einer Feuerwehr mit jeweils maximal 2 Personen im Annahme- und Abholbereich der Atemschutzwerkstatt
Des Weiteren empfiehlt die Atemschutzwerkstatt folgende Vorgehensweise bei der Anlieferung von gebrauchten Atemschutzgerätschaften:
- Egal ob nach Übung oder nach Einsatz sollten Masken und Lungenautomaten unverzüglich luftdicht in einem Beutel oder Behältnis verschlossen werden und in diesen auch zur Atemschutzwerkstatt gebracht werden. Speziell nach Einsatz empfiehlt es sich das Atemschutzgerät komplett in einem geschlossenen Behältnis luftdicht zu verpacken.
- Bitte nicht selbst versuchen die Masken oder Lungenautomaten mit Flächendesinfektion oder sonstigen Mitteln zu reinigen, um Diese eventuell von Viren zu befreien. Für die Atemschutzmasken und Lungenautomaten sind von den Herstellern nur bestimmte Reinigungs- und Desinfektionsmittel zugelassen. Bei der Benutzung anderer Desinfektions- oder Reinigungsmittel können Rückstände bleiben oder die Wirksamkeit unserer Mittel negativ beeinflusst werden, ebenso kann die Ausrüstung durch aggressive Inhaltsstoffe beschädigt werden.
Ebenfalls wird die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt Leihgeräte im Bedarfsfall ausgeben, dennoch sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Masken und Lungenautomaten zählen bei Rückgabe nur als unbenutzt, wenn diese wieder eingeschweißt zurückgegeben werden. Ansonsten muss die Ausrüstung auf Kosten der jeweiligen Feuerwehr gereinigt, desinfiziert und geprüft werden.
- Atemschutzausrüstung wird ausgeliehen, um die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren gewähren zu können. Ausleihen auf Ersatz zusätzlich zu bereits ausreichend einsatzbereiten Gerätschaften werden nicht gestattet.
- Bei Leihgaben zu eigens organisierten Belastungsübungen außerhalb des Ausbildungszentrums wird die Ersatzausrüstung der jeweiligen Feuerwehr mitberücksichtigt und lediglich durch die der Atemschutzwerkstatt in Teilen ergänzt.
Wenn bei Einsätzen Atemschutzgeräte benötigt wurden, und diese mit Rauch oder Schmutz beaufschlagt sind, empfehlen wir egal um wie viel Ausrüstung es sich handelt, sich über die ILS oder direkt per Telefon beim Leiter der Atemschutzwerkstatt zu melden, um schnellstmöglich eine Reinigung und Desinfektion der Ausrüstung in die Wege zu leiten zu können. Im Falle von über 6 benutzten Atemschutzgeräten an der Einsatzstelle, die gereinigt werden müssen, kann die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt direkt per Alarm nachgefordert werden.
gez.
Jan Hußlein
Fachkreisbrandmeister
Leiter der Atemschutzwerkstatt