KFV Verband Allgemein (934)
Brief zur Führerscheinproblematik an Staatsminister Beckstein
geschrieben von FledererAufgrund der zu erwartenden Führerscheinprobleme nun auch mit neuen Tragkraftspritzenfahrzeugen, die schon heute bei einigen Fahrgestellherstellern ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, wenden sich der Bayerische Gemeindetag und der LFV Bayern in einem Brief vom 3. Juli 2006 an Staatsminister Dr. Günther Beckstein. Sie bitten in diesem Brief um Becksteins Einsatz für eine Ausweitung der Führerscheinklasse B bis mindestens 4,25 Tonnen oder zumindest eine Ausnahmeregelung für Feuerwehrangehörige.
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
wir möchten Sie auf eine Thematik aufmerksam machen, die derzeit intensiv in den bayerischen Gemeinden und bei ihren Feuerwehren diskutiert wird.
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), das insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitet ist, übersteigt bislang diese Tonnagebeschränkung nicht und kann daher von Feuerwehrangehörigen mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.
Die Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten. Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten. Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist. Sollten in Zukunft auch die verbliebenen Anbieter von TSF bis 3,5 t die Gewichtsbeschränkung überschreiten, so wären die Gemeinden gezwungen, die Schulungskosten für den Erwerb des Zusatzführerscheins C1 zu finanzieren, damit ihre Feuerwehrdienstleistenden das TSF führen können. Bei rund 4.500 Ortsfeuerwehren in Bayern kämen insoweit immense Kosten auf die Gemeinden zu.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir bitten Sie, sich für die Erweiterung der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf mindestens 4,25 t einzusetzen. Sollte diesem Bestreben kein Erfolg beschieden sein, so sollte zumindest eine Ausnahmeregelung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bei Einsätzen und sonstigen Übungs- und Bewegungsfahrten bis 4,25 t mit der Führerscheinklasse B erreicht werden.
Die Feuerwehren in den bayerischen Gemeinden wollen ihren Aufgaben gerne nachkommen. Die fortschreibende Technik und die erhöhten Anforderungen an Fahrzeuge und ihre Aufbauten stellen ohnehin erhöhte Anforderungen an das Know-how der Feuerwehrdienstleistenden. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine unbürokratische Lösung des aufgezeigten Problems einsetzen würden.
Für eine ergänzende mündliche Erörterung der Thematik stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
| Dr. Uwe Brandl Präsident Bayerischer Gemeindetag |
Dr. Jürgen Busse Geschäftsführendes Präsidialmitglied Bayerischer Gemeindetag |
Alfons Weinzierl Vorsitzender Landesfeuerwehrverband |
Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern in einer Pressemeldung mitteilt, wird am Mittwoch, den 19. Juli 2006 um 14.00 Uhr in weiten Teilen Bayerns mit einem Heulton von einer Minute Dauer die Auslösung des Sirenenwarnsystems geprobt.
Der Heulton soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit veranlassen, ihre Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten.
Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenenwarnsystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung des Sirenensignals hinzuweisen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Sirenensignalen finden Sie unter Katastrophenschutz.
Einführung von Stationszeichen als neues Ordnungssystem der Bundesfern- und Staatsstraßen in Bayern
geschrieben von Flederer
An den Bundesfern- und Staatsstraßen in der Verwaltung des Freistaats Bayern werden Stationszeichen als neues Ordnungssystem eingeführt. Die Straßen werden künftig in Abschnitte unterteilt. Diese sind durch Kreuzungen und Einmündungen von überörtlichen Straßen (Bundesautobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen) begrenzt. Jeder Abschnitt wird bei Null beginnend mit Stationen versehen. Damit müssen künftig Veränderungen, z. B. durch Baumaßnahmen, nur noch in den betroffenen Abschnitten vorgenommen werden. Das neue Ordnungssystem löst die durchgehende Kilometrierung ab, die sich bei langen Straßenzügen als zunehmend unflexibel erwiesen hat.
Die Stationszeichen stehen im Abstand von 500 m am rechten Fahrbahnrand und enthalten die Angaben Straße - Abschnitt - Station. Mit diesen Angaben ist künftig ein Standort auf den Bundesfern- und Staatsstraßen eindeutig beschrieben.
Ab März 2006 stellen die Staatlichen Bauämter an den Staatsstraßen die Stationszeichen nach einem festgelegten Ablaufplan auf. An den Bundesstraßen erfolgt die Aufstellung im Jahr 2007. Die bisherigen Kilometertafeln bleiben während einer Übergangszeit weiter bestehen. An den Bundesautobahnen werden die Stationszeichen zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt.
Den Landkreisen wird empfohlen, für ihre Straßen ebenfalls die Stationszeichen als neues Ordnungssystem zu übernehmen.
Nähere Informationen zum neuen Ordnungssystem sind in einem Faltblatt zusammengestellt. Das Faltblatt ist in gedruckter Form über die Zentralstelle für Informationssysteme (ZIS) bei der Autobahndirektion Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80335 München (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) erhältlich oder in digitaler Form
