Aufgrund der zu erwartenden Führerscheinprobleme nun auch mit neuen Tragkraftspritzenfahrzeugen, die schon heute bei einigen Fahrgestellherstellern ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, wenden sich der Bayerische Gemeindetag und der LFV Bayern in einem Brief vom 3. Juli 2006 an Staatsminister Dr. Günther Beckstein. Sie bitten in diesem Brief um Becksteins Einsatz für eine Ausweitung der Führerscheinklasse B bis mindestens 4,25 Tonnen oder zumindest eine Ausnahmeregelung für Feuerwehrangehörige.
Der Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
wir möchten Sie auf eine Thematik aufmerksam machen, die derzeit intensiv in den bayerischen Gemeinden und bei ihren Feuerwehren diskutiert wird.
Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), das insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitet ist, übersteigt bislang diese Tonnagebeschränkung nicht und kann daher von Feuerwehrangehörigen mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.
Die Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten. Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten. Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist. Sollten in Zukunft auch die verbliebenen Anbieter von TSF bis 3,5 t die Gewichtsbeschränkung überschreiten, so wären die Gemeinden gezwungen, die Schulungskosten für den Erwerb des Zusatzführerscheins C1 zu finanzieren, damit ihre Feuerwehrdienstleistenden das TSF führen können. Bei rund 4.500 Ortsfeuerwehren in Bayern kämen insoweit immense Kosten auf die Gemeinden zu.
Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir bitten Sie, sich für die Erweiterung der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf mindestens 4,25 t einzusetzen. Sollte diesem Bestreben kein Erfolg beschieden sein, so sollte zumindest eine Ausnahmeregelung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bei Einsätzen und sonstigen Übungs- und Bewegungsfahrten bis 4,25 t mit der Führerscheinklasse B erreicht werden.
Die Feuerwehren in den bayerischen Gemeinden wollen ihren Aufgaben gerne nachkommen. Die fortschreibende Technik und die erhöhten Anforderungen an Fahrzeuge und ihre Aufbauten stellen ohnehin erhöhte Anforderungen an das Know-how der Feuerwehrdienstleistenden. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine unbürokratische Lösung des aufgezeigten Problems einsetzen würden.
Für eine ergänzende mündliche Erörterung der Thematik stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Brandl Präsident Bayerischer Gemeindetag |
Dr. Jürgen Busse Geschäftsführendes Präsidialmitglied Bayerischer Gemeindetag |
Alfons Weinzierl Vorsitzender Landesfeuerwehrverband |