KFV Verband Allgemein (932)
Die Feuerwehr Wirsberg ist Ausrichter des 19. Erwachsenenleistungsmarsches in Oberfranken, der am 18. Mai 2019 stattfinden wird.
Informationen über den Leistungsmarsch können dem Flyer (siehe Anhang) oder auf der Internetseite der Feuerwehr Wirsberg (www.feuerwehr-wirsberg.de) entnommen werden.
Die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
geschrieben von Weippert RalfAls Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den kommunalen Bereich in Bayern erlässt die KUVB unter Mitwirkung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf Grundlage von § 15 Abs. 1 SGB VII Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften). Diese DGUV Vorschriften sind als autonomes Recht für Unternehmer und Versicherte, wie Gesetze und Verordnungen im Arbeitsschutz, verbindlich.
Um den aktuellen Belangen der freiwilligen Feuerwehren zu entsprechen und die Aspekte des modernen Arbeitsschutzes einfließen zu lassen, wurde die UVV „Feuerwehren“ grundlegend überarbeitet. Parallel hierzu wurde die eigenständige DGUV Regel 205-049 „Feuerwehren“ erstellt, die die Durchführungsanweisung (Kursivtext in der bisherigen UVV) ersetzt und nun deutlich präziser die Inhalte der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ konkretisiert.
Die neue DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ richtet sich vorrangig an den Unternehmer als Träger öffentlicher freiwilliger Feuerwehren bzw. öffentlicher Pflichtfeuerwehren. Im Vordergrund stehen insbesondere die Entlastung des Ehrenamtes und die Stärkung der Unternehmerpflichten.
In Kraft tritt die neue DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ mit der Bekanntmachung vom 23.01.2019.
Download-Links:
- DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren"
- DGUV Regel 105-049 "Feuerwehren"
- Ausführlicher Artikel zur neuen DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren"
Diese und weitere Informationen können auch auf dem Feuerwehrportal der KUVB abgerufen werden.
Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb: Hilfestellung für Landwirte und Berater
geschrieben von Weippert RalfHochwasser kann im landwirtschaftlichen Betrieb enorme Schäden anrichten. Vergangene Hochwasserereignisse haben gezeigt, dass nicht nur Hab und Gut sondern auch Leib und Leben betroffen sein können. Andererseits können vom landwirtschaftlichen Betrieb bei Hochwasser auch Gefahren ausgehen, beispielsweise durch auslaufenden Dieselkraftstoff, Heizöl, Pflanzenschutzmittel oder abgeschwemmte Stroh- oder Futterballen. Wenn man sich jedoch schon vorher Gedanken macht und Vorsorgemaßnahmen ergreift, können die Hochwasserschäden deutlich reduziert werden.
Die Broschüre "Hochwasserschutz im landwirtschaftlichen Betrieb: Hilfestellung für Landwirte und Berater", herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, gibt entsprechende Hilfestellung.
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden:
