Weippert Ralf

Weippert Ralf

Montag, 20 Dezember 2021 12:27

Online-Seminarreihe

Werte Feuerwehrkameradinnen,

Werte Feuerwehrkameraden,

Um auch in der kalten Jahreszeit eine Fortbildung für die Feuerwehrdienstleistenden möglich zu machen und dies an die aktuelle Situation der Pandemielage anzupassen, hat sich die Kreisbrandinspektion dazu entschieden, im Rahmen einer Online-Seminarreihe zu starten. Beginn dieser Reihe ist Januar 2022.

Hierzu ist geplant, sich an einem Abend einem speziellen Thema (z.B. Atemschutz, Führung, Kinderfeuerwehr, …) zu widmen. Als Dauer ist etwa eine Stunde geplant. Die Termine und Themen sind auf der Webseite des Kreisfeuerwehrverbandes zu finden und werden weiter aktualisiert.

Um dies unter den aktuellen Vorschriften bzgl. der Pandemie zu ermöglichen, werden diese Veranstaltungen als Online-Seminar angeboten. Dabei wird die Plattform “Zoom” verwendet. Für die Teilnehmer ist eine kostenfreie Nutzung dieser Plattform möglich. Wir empfehlen, über einen PC oder ein Tablet teilzunehmen. Die Teilnahme via Smartphone ist zwar möglich, wird aber aufgrund der Displaygröße nicht empfohlen. Um für die Vortragenden und die Teilnehmer eine persönlichere Atmosphäre zu schaffen, ist es wünschenswert wenn möglichst viele Teilnehmer eine vorhandene Webcam einschalten, sodass man auch sieht, wer teilnimmt. Damit ihr auch einen Zugang zum Seminar erhaltet ist es notwendig, dass ihr euren richtigen Namen (gleich den Anmeldedaten) verwendet. Andernfalls könnt ihr nicht freigeschalten werden.

Die Anmeldung erfolgt über das Lehrgangsportal auf der Webseite (https://www.kfv-schweinfurt.de/index.php/lehrgangsverwaltung) des Kreisfeuerwehrverbandes (Anmeldung in der Regel über die Kommandanten). Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Teilnehmer begrenzt.

Bei Rückfragen steht Kreisbrandinspektor Florian Zippel unter den bekannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Die Vortragenden und die Organisatoren freuen sich über eine zahlreiche Teilnahme an den Abendveranstaltungen.

Werte Kameradeninnen und Kameraden,
 
die Atemschutzwerkstatt bleibt an den Donnerstagen, 23.12.2021 und 30.12.2021 geschlossen. In dringenden Fällen bzw. im Einsatzfall stehen wir natürlich wie gewohnt zur Verfügung!
 
Die verbleibenden Dienstage in 2021 ist die Atemschutzwerkstatt wie gewohnt von 18 bis 20 Uhr geöffnet und in 2022 wieder Dienstag und Donnerstag zu den gewohnten Öffnungszeiten.
 
Viele Grüße!
 
-- 

Jan Hußlein

Kreisbrandmeister

Leiter der Atemschutzwerkstatt

Gemäß der Empfehlung des Landesfeuerwehrverbands Bayern und in Anbetracht der steigenden Inzidenzzahlen sowie der Auslastung der Intensivstationen werden alle restlichen für dieses Jahre geplanten Ausbildungsangebote der Kreisbrandinspektion Schweinfurt im Fachbereich Atemschutz abgesagt.

Werte Feuerwehrkameradinnen und –kameraden,

auf Grund der aktuellen Pandemielage „rot “und der besonderen Situation der Feuerwehren mit Blick auf die Erhaltung der Einsatzbereitschaft werden von der Kreisbrandinspektion Landkreis Schweinfurt unter Einbezug der 14. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende Hinweise gegeben:

  • Dienstversammlung der Kinder- und Jugendfeuerwehr am 20.11.2021 in Dittelbrunn entfälltEin neuer Termin im Jahr 2022 wird rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben.
  • Die Abnahme des Wissenstests für Feuerwehrjugendgruppen kann unter Beachtung verschiedener Regeln weiterhin stattfinden.
    • Keine Vermischung von Mitgliedern verschiedener Feuerwehren
    • Anwendung der 3G-Regel mit Überprüfung
    • Dokumentation der Anwesenheit
    • Tragen von Masken in geschlossenen Räumen:
      • 6-16-jährige Personen medizinischer Mund-Nase-Schutz
      • > 16. Lebensjahr FFP 2-Maske
      • Ausnahme am Sitzplatz, wenn zuverlässig ein Abstand von 1,5m zu Personen aus einem anderen Hausstand gesichert ist
      • Weitere Ausnahme: praktische Ausbildung im Freien
  • Vertiefende Hinweise zu den Regeln für Feuerwehrkinder- und -jugendgruppen sind auf der Homepage der Jugendfeuerwehr-Bayern e.V. abrufbar: https://t1p.de/5q97g
  • Die endgültige Festlegung, ob eine Präsenzabnahme des Wissenstests 2021 durchgeführt werden kann, wird individuell durch den zuständigen Kreisbrandmeister in Abstimmung mit den Kommandanten erfolgen.
  • Die Mitglieder der Kreisbrandinspektion, die die Prüfungsabnahmen durchführen, werden vor Beginn der Veranstaltung einen Schnelltest absolvieren.
  • Aktuell können die theoretischen Prüfungen zum Wissenstest 2021 eigenständig über die BayLern-Plattform durchgeführt werden. Da die praktischen Prüfungseinheiten zum Wissenstest 2021 sich auf Zuordnungsaufgaben beschränken, arbeitet die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg daran, diese ebenfalls in die digitalen Prüfungsbögen einzuarbeiten. Mit einer Fertigstellung wird im Laufe der KW 46 gerechnet. Diese werden dann ebenfalls über die BayLern-Plattform personalisiert durchführbar sein und können über die Feuerwehr-Lernbar im Bereich E-Learning abgerufen werden.

Für die erneute Aufstellung von Verhaltensregeln bittet die Kreisbrandinspektion im Hinblick auf die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren um Beachtung und Verständnis.

 

Mit kameradschaftlichen Grüßen

 

Holger Strunk (Kreisbrandrat)

Christian Eichel (Kreisjugendfeuerwehrwart)

Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Kameradinnen und Kameraden,

angesichts der weiter stark ansteigenden Infektionszahlen ist die Gesamtlage als sehr ernst zu bezeichnen. Um insbesondere das Gesundheitswesen nicht kollabieren zu lassen, sind alle aufgerufen, in jeweiliger Zuständigkeit und Verantwortung alles Mögliche zu unternehmen, die Infektionsketten zu unterbrechen und so den Anstieg der Zahlen zu bremsen.

Ohne hier weiter auf die rechtlich vorgeschrieben oder möglichen Maßnahmen einzugehen (ein Schreiben hierzu wird in Kürze vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erwartet) empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:

  1. Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes in der Anlage
  2. Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
  3. Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)
  4. Verzicht auf alle Übungen und Ausbildungen, die noch nicht begonnen wurden und die nicht zwingend zum Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderlich sind
  5. Abschluss bereits begonnener Übungen und Ausbildungen, Prüfungen unter Anwendung von 2Gplus (Testen aller Teilnehmer, auch der Geimpften!)
  6. Sitzungen, Besprechungen etc. nur wenn unbedingt notwendig und unter Anwendung von 2Gplus
  7. Verzicht auf „Stüberlbetrieb“, Nachbesprechungen, und jede vermeidbare gesellschaftliche Aktivität

Evtl. weitergehende gesetzliche Regelungen sind selbstverständlich zu beachten. Die vorgenannten Punkte gelten selbstverständlich ausschließlich für symptomfreie Personen.

Lasst uns weiter in vorbildlicher Weise aufeinander achten und so unseren wichtigen Beitrag zur Bewältigung der nun wieder als K-Fall geführten Pandemie leisten!

Bleiben Sie g’sund!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Johann Eitzenberger

Vorsitzender

LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.

Im Lehrgang "Ausbilder für Feuerwehrführerschein" am kommenden Samstag sind noch Plätze frei.

Teilnehmen können Feuerwehrkameraden/-innen aus Feuerwehren mit einem Fahrzeug TSF o.ä., dessen zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 7,5 t beträgt.

Die Teilnehmenden müssen mindestens 30 Jahre alt sein, als Führerschein mindestens die Fahrerlaubnisklasse C1 besitzen und dürfen derzeit höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

Über die Teilnahme am Lehrgang entscheidet der örtliche Kommandant, die Anmeldung erfolgt über unser Lehrgangsportal (Link).

Feuerwehrdienstleistende der Feuerwehren Schnackenwerth, Werneck und Waigolshausen haben die Abschlussprüfung der Modulare Truppausbildung erfolgreich absolviert und sind damit Truppführer.

Der erste Teil der Modularen Truppausbildung, das Basismodul, mündet in eine Zwischenprüfung. Im Basismodul wird unter anderem das grundlegende Wissen aus den Bereichen Sprechfunk, Rechtsgrundlagen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Erste Hilfe, Hilfeleistungseinsatz oder Löschangriff vermittelt. Im zweiten Teil der Modularen Truppausbildung, dem Modul Ausbildungs- und Übungsdienst, wird das erworbene Grundwissen mehrjährig in der Praxis angewandt und vertieft. Am Ende des zweiten Teils steht die Abschlussprüfung, die sich in einen theoretischen und praktischen Teil aufgliedert.

Zum Prüfungsumfang gehören zahlreiche Fragen rund um den Feuerwehreinsatz, sowie Fertigkeiten wie Verletztenversorgung und -transport, Saugleitungskuppeln und Vornahme eines Strahlrohrs.

Diese Kenntnisse wurden durch den Kreisbrandinspektor Reinhold Achatz sowie die Kreisbrandmeister Roland Beyfuß und Daniel Krückel geprüft.

Kreisbrandinspektor Reinhold Achatz sprach den Absolventinnen und Absolventen seine Anerkennung für ihr Engagement aus. Intensives Üben ist erforderlich, um die erworbenen Fähigkeiten zu festigen und so im Ernstfall möglichst schnell helfen zu können.

Erfolgreich haben die MTA absolviert:

  • FF Schnackenwerth: Julian Kraus, Niklas Treutlein
  • FF Werneck: Simon Vierengel
  • FF Waigolshausen: Helena Chalupka, Nina Gluza, Sebastian Mauder, Philipp Schraut, Jonas von Wallenberg

Modulare Truppausbildung erfolgreich abgeschlossen

Acht Feuerwehrdienstleistende haben am 02.10.2021 die Modulare Truppausbildung (MTA) in Wülfershausen erfolgreich abgeschlossen und haben somit auch die Truppführer-Qualifikation erreicht, die Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden Lehrgängen, wie zum Beispiel der Atemschutzlehrgang, ist.

Die MTA ist in zwei Teile geteilt, dem Basismodul in dem unter anderem das grundlegende Wissen aus den Bereichen Sprechfunk, Rechtsgrundlagen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Erste Hilfe, Hilfeleistungseinsatz oder dem Löschangriff vermittelt wird.
Am Ende des Basismoduls wird eine Zwischenprüfung abgelegt, welche der früheren Abschlussprüfung des Truppmann Teil 1 entspricht. Der zweite Teil der Ausbildung besteht aus dem Modul Ausbildungs- und Übungsdienst, indem die im ersten Modul vermittelten Fähigkeiten in der Praxis angewandt und vertieft werden sollen.

Die erworbenen Kenntnisse wurden durch den Kreisbrandinspektor Reinhold Achatz sowie dem Kreisbrandmeister Matthias Steinmüller geprüft. 

 

Teilnehmer

Feuerwehr Wülfershausen

Yannik Fella

Sofia Henning

Felix Mützel

Annika Schmitt

Sebastian Schmitt

Jens Sell

Linda Sell

Niklas Störlein

Infobrief der ILS Schweinfurt:

Neues für unsere Feuerwehren zum 01.07.2021

Zum 01.07. stellen wir in gemeinsamer Absprache mit den fünf Kreisverwaltungsbehörden die Kommunikation „Feuerwehren – ILS“ bei allen Fahrten außerhalb des Einsatzgeschehens um. Auch der Umgang mit Übungseinsätzen wird in diesem Zug angepasst. Für das Einsatzgeschehen und die Alarmierung ergibt sich eine wichtige Neuerung, die zu einer Verbesserung der Alarmierung (mit möglichst geringem Zeitverzug) führen wird.

Status bei „Bewegungsfahrten“

Ab diesem Tag ist es entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr erforderlich, sich zur Erfassung eines Infoeinsatzes bei der ILS zu melden. Im Einsatzfall ist es für die korrekte Berücksichtigung des jeweiligen Fahrzeugs im System künftig ausreichend, wenn die Besatzung eigenständig folgende Statusmeldungen absetzt:

  • Status 1 – gültig bei allen Fahrten im Schutzgebiet oder auch darüber hinaus, in denen eine Alarmierung und sinnvolle Einsetzbarkeit im Einsatzfall gegeben ist
  • Status 6 - gültig bei allen Fahrten im Schutzgebiet oder auch darüber hinaus, in denen eine Alarmierung und sinnvolle Einsetzbarkeit im Einsatzfall nicht gegeben oder nicht möglich ist
  • Status 2 bei Abschaltung am Standort 

Diese Statusmeldungen werden seitens der ILS auf Grund der Vielzahl der Fahrzeuge nicht überprüft. Somit ist jeder Fahrzeugführer für den Status seines Fahrzeuges verantwortlich. Ein falscher Status (6 statt 1 oder 2 oder umgekehrt) kann zu einer fehlerhaften Alarmierung führen.

Immer dann, wenn es gewünscht ist, dass ein Einsatz in die Nachbearbeitung eingeht, ist dies der ILS (möglichst im Vorfeld) mitzuteilen, wie zum Beispiel eine Sicherheitswache.

Übungseinsätze

Eine gesonderte Meldung zu Übungseinsätzen hat nur dann zu erfolgen, wenn es sich um eine Übung handelt, bei der eine Begleitung und Alarmierung durch die ILS gewünscht wird (diese muss weiterhin mind. 1 Woche vor der Übung durch Formblatt angemeldet werden). Bei allenanderen Übungen ist es ausreichend, wie oben beschrieben je nach Verfügbarkeit mit den Statusmeldungen 1, 2 und 6 zu arbeiten.

Um den Zeitverzug bei Doppeleinsätzen zu minimieren, wird die ILS bei einem zeitkritischen Zweiteinsatz für eine Wehr, die sich gerade im Einsatz befindet, ohne weitere Rücksprache mit dem Einsatzleiter die erforderliche Alarmierung durchführen. Sollte es möglich sein, Einsatzkräfte oder Einsatzmittel vom Ersteinsatz zum Zweiteinsatz zu entsenden, dann geschieht dies nach der Primäralarmierung in Absprache zwischen dem Einsatzleiter und der ILS.

Dieses Verfahren findet selbstverständlich nur bei Einsatzszenarien außerhalb von Unwetterlagen Anwendung. Bei Unwetterlagen haben sich die bislang aufgebauten Kommunikationswege bewährt und sind daher sinnvoll.

Werte Kameradinnen und Kameraden,

soeben wurden im Lehrgangsportal jeweils zwei Termine für die Lehrgänge „Atemschutzgeräteträger (inkl. CSA)“ und „Maschinist für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeug“ eingestellt.
Aufgrund der Corona-Entwicklung kann es ggf. zu kurzfristigen Absagen oder Änderungen kommen.
Bei Rückfragen stehen euch die Lehrgangsverantwortlichen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Zippel und Ralf Weippert

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