KFV Verbandsnachrichten (130)
Feuerwehren sind auf Orkantief „Emma“ vorbereitet Bevölkerung sollte Wälder und Alleen meiden / 112 für Notfälle freihalten
geschrieben von FledererOrkanartige Böen, Dauerregen, Gewitter und Schneefall drohen: Die Feuerwehren sind vorbereitet auf das Orkantief „Emma“, das nach amtlichen Warnungen am Samstag ganz Deutschland erfassen wird. Bereits zuvor sind schauerartige Regenfälle größeren Ausmaßes möglich. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) appelliert an die Bevölkerung, besonders folgende Vorsichtsregeln zu beachten:
- Verlassen Sie während des Unwetters das Haus möglichst nicht.
- Meiden Sie Wälder und Alleen – nicht nur während, sondern auch nach dem Orkan. Instabile Bäume und herab fallende Äste gefährden Sie auch in den Stunden danach.
- Stellen Sie Fahrzeuge vorausschauend und sicher ab.
- Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht.
- Achten Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind.
Allgemein gilt: Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der Notrufnummer 112. Bitte melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach dem Ende des Unwetterschubes.
Hinweis des Kreisfeuerwehrverbands Schweinfurt: alle aktuellen Wetterwarnungen finden sie beim Deutschen Wetterdienst!
Freitag, der 13.6.2008, ist bundesweiter Rauchmeldertag
geschrieben von FledererDer Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention in der vfdb bitten Feuerwehren und Schornsteinfeger wieder bundesweit um Unterstützung.
Unter dem Motto "Glück und Gesundheit kann man kaufen!" steht der bundesweite Rauchmeldertag im Juni 2008. Ziel des Aktionstages ist es, am "Freitag, dem 13." viele Menschen daran zu erinnern, dass privater Brandschutz keine Glückssache ist. Verbraucher werden dazu aufgerufen, Rauchmelder zu kaufen, zu installieren und regelmäßig zu warten. Der Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention in der vfdb bitten die Feuerwehren und Schornsteinfeger um Unterstützung.
Schon der Aktionstag 2007 machte durch die tatkräftige Arbeit von Feuerwehren und Schornsteinfegern ca. 13,5 Mio. Menschen auf den lebensrettenden Nutzen von Rauchmeldern aufmerksam. Auch dieses Jahr können Feuerwehren und Schornsteinfeger den Aktionstag nutzen,um Bürger in ihrer Region mit einer Pressemitteilung und gezielten Aktionen auf die kleinen "Glücksbringer" aufmerksam zu machen. Vor allem in Bundesländern mit neuer Gesetzgebung besteht erhöhter Informationsbedarf.
Aktive Unterstützung – Rauchmelder installieren helfen!
Weil nur ein installierter Rauchmelder Leben retten kann, bieten einige Feuerwehren, Schornsteinfeger und freiwillige Helfer zum Rauchmeldertag bereits Montagehilfe für Verbraucher an. Helfen Sie auch mit Ihrer Feuerwehr mit, dass Rauchmelder nicht nur verkauft, sondern auch installiert werden! Für jeden montierten Rauchmelder könnte z. B. der Nutzer eines solchen Angebotes 5,– Euro spenden – z. B. für neue lebensrettende Projekte der regionalen Feuerwehr.
Kommunikationsschwerpunkt des Rauchmeldertages 2008:
Weil kein Mensch alle potenziellen Brandgefahren im Auge behalten und beeinflussen kann, sind Rauchmelder der "Weg zu mehr Glück und Gesundheit". Dabei ist folgendes zu beachten:
- Kaufen Sie VdS-geprüfte Rauchmelder von guter Qualität mit einer Batterie von bis zu 10 Jahren Lebensdauer!
- Installieren Sie Rauchmelder gleich! Er ist gegebenenfalls zu vernetzen.
- Legen Sie den 13. jeden Monats als Batterie-Testtag fest.
- Erstellen Sie einen Fluchtplan und üben Sie diesen mit der ganzen Familie ein!
Praktische Unterstützung für Pressearbeit und Werbung rund um den Aktionstag
Das Forum Brandrauchprävention in der vfdb stellt Feuerwehren und Schornsteinfegern Plakate in DIN A1 und A2 sowie Autoaufkleber kostenlos zur Verfügung.
Auf der Website www.rrl-insiders.de finden Interessierte mehr Infos sowie eine Pressemitteilung für Freitag, den 13. zum kostenlosen Download. Das Projektbüro eobiont steht allen Teilnehmen für Fragen zur Verfügung.
Feuerwehr-Blog jetzt neu!
In dem neuen Blog des eobiont-Projektbüros www.loeschblog.de können sich Feuerwehren ab 31. März 2008 jetzt schnell und unkompliziert bundesweit austauschenn. Nur Einloggen und bundesweit untereinander kommunizieren, Neuigkeiten austauschen, Entwicklungen ansprechen und Meinungen einholen.
Für Rückfragen erreichen Sie das Projektbüro eobiont per e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 030 44020130.
Bayerischer Landtag beschließt neues Bayerisches Feuerwehrgesetz LFV Bayern konnte Belange der Feuerwehren ins Gesetz einbringen
geschrieben von FledererAm Donnerstag den 14.02.2008 um 15:15 Uhr wurde durch den Bayerischen Landtag die Gesetzesänderung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz einstimmig verabschiedet.
Zweckverbände
Die Zweckverbandsregelung kommt nicht ins Gesetz. Eine Aufnahme der Regelung, dass Aufgaben der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen werden können, lehnte der Landesfeuerwehrverband Bayern mit Erfolg ab. Hier konnte der LFV Bayern erreichen, dass die Zweckverbandsregelung nicht ins Gesetz mit aufgenommen wird.
Hilfsfrist
Die Hilfefrist kommt nicht ins Gesetz. Hier war ursprünglich die Forderung des Staatsministeriums des Innern, die Hilfsfrist ins Gesetz mit aufzunehmen. Dem stimmten wir als LFV Bayern aus den bekannten Gründen zu (wir berichteten darüber in den letzten Ausgaben von Florian Kommen). Auf Einwand der Kommunalen Spitzenverbände - kommt die Hilfsfrist nicht ins Gesetz, sondern bleibt so wie bisher in der Vollzugsbekanntmachung.
Bestandsgarantie
Die vorgesehene Bestandsschutzregelung ist für die bayerischen Feuerwehren besonders wichtig, zumal die Hilfsfrist nicht im Gesetz verankert wird. Der LFV Bayern konnte hier erreichen, dass die Bestandsgarantie für die Feuerwehren im Gesetz festgeschrieben wird.
Pendlerregelung / Doppelmitgliedschaft
Die sog. Pendlerregelung wird ins Gesetz aufgenommen. Damit besteht die Möglichkeit, dass der Feuerwehrdienstleistende eine Doppelmitgliedschaft in Anspruch nehmen kann. Sie haben damit die Möglichkeit an ihrem Heimatwohnort wie auch dort wo Sie arbeiten, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Damit kann langfristig die Tagesalarmsicherheit gestärkt werden.
Freistellung für volljährige Schüler
Wird ins Gesetz aufgenommen. Ein Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten wurde Seitens des LFV Bayern befürwortet.
Anhebung der Altersgrenze auf 63
Die Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst wird auf das vollendete 63. Lebensjahr angehoben. Der LFV Bayern sprach sich für eine generelle Anhebung der Altergrenze für den ehrenamtlichen Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf 63 Jahre ohne jegliche Genehmigung oder Antragstellung aus.
Anerkennung WF
Wird in Zukunft durch Regierung erfolgen, außer bei Städten mit Berufsfeuerwehren. Der Anerkennungsbescheid ist aber auf Forderung des LFV Bayern im Benehmen mit dem KBR/SBR herzustellen. (Die Stellungnahme des KBR/SBR ist dabei zu berücksichtigen.)
Freistellung KBR/KBI
Eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade für regelmäßig anfallende Tätigkeiten wird auf Forderung des LFV Bayern ermöglicht. Es gibt hier in Zukunft die Möglichkeit der pauschalen Freistellung. Weiter wird auch die Möglichkeit unserer Forderung mit zumindest der Möglichkeit der Anstellung im LRA in der Vollzugsbekanntmachung mit aufgenommen.
Entschädigung Art. 11 Bay FwG
Hier wird auf Forderung des LFV Bayern neben dem Gerätewart auch der Jugendwart mit aufgenommen. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden auch die aufwendige Arbeit eines Jugendwartes zu entschädigen.
Mindeststärke bei ständigen Wachen
Hier wird zumindest ein textl. Hinweis auf die Mindeststärke in die Vollzugsbekanntmachung mit aufgenommen.
Kostenfreiheit für Personenrettung bei VU Art. 28 BayFwG
Eine Forderung der Bayerischen Feuerwehren, die wir mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände erreichen konnten. LFV Bayern konnte hier die Kostenfreiheit bei Einsätzen mit Personenrettung erreichen. In Zukunft wird im Bereich der Halter- bzw. Gefährdungshaftung auch die Rettung und Bergung von Mensch und Tier wieder kostenfrei sein.
Dank
In vielen Arbeitskreissitzungen des LFV Bayern mit den Bezirksfeuerwehrverbänden, der AGBF, den Kreis- und Stadtbrandräten konnten wir die Belange der Bayerischen Feuerwehren ins Gesetz mit einbringen. Dank hierfür:
dem Innenminister Joachim Herrmann
dem Innenstaatssekretär Jürgen Heike
dem Vorsitzenden des Innenausschusses Dr. Jakob Kreidl
und den Kommunalen Spitzenverbänden.
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Bereichen werden wir unseren Feuerwehren in Kürze zur Verfügung stellen.
Gemeinsam mehr erreichen!