KFV Verbandsnachrichten (130)

Mittwoch, 13 Mai 2009 00:00

Änderung der Abnahmeniederschrift zur Leistungsprüfung

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Florian Pernpeintner, Technischer Oberinspektor an der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg – und Mitbegründer dieser Website im Jahr 2001 – informiert in einer E-Mail vom 6. Mai 2009 über eine Änderung der Abnahmeniederschrift zur Leistungsprüfung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der brandwacht 2/2009 bekannt gemacht, wurde bei der Leistungsprüfung "Die Gruppe im Löscheinsatz" die Sollzeit bei Variante 1 auf 160 bis 190 Sekunden erhöht. (vgl. http://www.sfs-w.de/Leistungspruefung/LP_Loesch_Mehr_Zeit.htm)

In diesem Punkt wurde nun auch das im Internet verfügbare Formular zur Abnahmeniederschrift korrigiert:
http://www.sfs-w.de/Leistungspruefung/niederschrift.pdf
http://www.sfs-w.de/Leistungspruefung/niederschrift_formular.pdf

Die bei den Regierungen erhältlichen Papierformulare bleiben zunächst unverändert, bis die vorhandenen Restbestände aufgebraucht sind. Die Schiedsrichter werden gebeten, die Änderung der Sollzeit entsprechend zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Florian Pernpeintner
Technischer Oberinspektor

Staatliche Feuerwehrschule Würzburg
Sachgebiet Lehr- und Lernmittel

Die geänderten Formulare können auch unter Download heruntergeladen werden.

Donnerstag, 23 April 2009 00:00

Mithilfe bei der Waldbrandstatistik 2009

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Wie die Regierung von Unterfranken in einer E-Mail vom 15. April 2009 mitteilt, sollen die örtlich zuständigen Katastrophenschutzbehörden bei Waldbränden in ihrem Zuständigkeitsbereich umgehend eine Kopie des Feuerwehr-Einsatzberichts an das zuständige Amt für Land- und Forstwirtschaft übermitteln. Die Regierung bezieht sich dabei auf die Nr. 4.4 der "Richtlinien zur Waldbrandabwehr", die im Allgemeinen Ministerialblatt (AllMBl) vom 31.03.2000, S. 382 veröffentlicht wurden. Aus den übermittelten Einsatzberichten wird auch im Jahr 2009 wieder eine Waldbrandstatistik erstellt. Hierzu ist die Mithilfe der Feuerwehren notwendig.

Das Landratsamt Schweinfurt hat eine Faxnummer bereitgestellt, um die Einsatzberichte zentral entgegenzunehmen und an das zuständige Amt für Land- und Forstwirtschaft weiterzuleiten. Die Einsatzberichte sollen nach einem entsprechenden Einsatz baldmöglichst an die Nummer 09721 5578349 gefaxt werden.

Die E.ON Bayern AG informiert in einem Merkblatt über das richtige Verhalten bei Schäden an elektrischen Freileitungen:

Beobachtungen über Schäden und Unregelmäßigkeiten an elektrischen Freileitungen (z. B. gebrochene Isolatoren, herabhängende Leiterseile, in der Leitung hängende Drachen, Modellflugzeuge, Wettersonden usw.) sind sofort an den zuständigen Netzbetreiber zu melden.

Das Berühren sowie das Betreten des Nahbereichs herabhängender oder am Boden liegender Leiterseile elektrischer Leitungen ist lebensgefährlich!

Daher sind folgende Merkpunkte unbedingt zu beachten:

  • Herabhängende Leiterseile dürfen nicht berührt werden; ein Abstand von mindestens 5 m ist einzuhalten.
    Vorsicht bei schwingenden Leiterseilen!
  • Bei einem am Boden liegenden Leiterseil ist die Umgebung im Abstand von mindestens 10 m zur Auflagestelle zu meiden.
  • Hat ein Leiterseil Berührung mit Metallteilen wie z.B. Dächer, Geländer, Zäune oder ähnliches, so ist zu diesen Teilen in der gesamten Länge ein Abstand von mindestens 10 m einzuhalten.
  • Die Gefahrenzone ist nach Möglichkeit abzusperren, bis Personal des Netzbetreibers eintrifft.
    Die Gefahrenzone darf erst betreten werden, wenn die Abschaltung und Erdung der Leitung durch den Netzbetreiber sichergestellt ist.

Außerdem gibt E.ON Bayern die folgenden Sicherheitshinweise:

Wegen der Lebensgefahr bei Annäherung (Unterschreitung der Abstände gemäß DIN VDE 0105) an Einrichtungen mit Hochspannung ist der Zutritt / das Besteigen nur nach Durchführung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und nach erteilter Freigabe durch E.ON Bayern-Personal zulässig.

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