Dienstag, 24 März 2009 00:00

Merkblatt "Verhalten bei Schäden an elektrischen Freileitungen" der E.ON Bayern AG

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Die E.ON Bayern AG informiert in einem Merkblatt über das richtige Verhalten bei Schäden an elektrischen Freileitungen:

Beobachtungen über Schäden und Unregelmäßigkeiten an elektrischen Freileitungen (z. B. gebrochene Isolatoren, herabhängende Leiterseile, in der Leitung hängende Drachen, Modellflugzeuge, Wettersonden usw.) sind sofort an den zuständigen Netzbetreiber zu melden.

Das Berühren sowie das Betreten des Nahbereichs herabhängender oder am Boden liegender Leiterseile elektrischer Leitungen ist lebensgefährlich!

Daher sind folgende Merkpunkte unbedingt zu beachten:

  • Herabhängende Leiterseile dürfen nicht berührt werden; ein Abstand von mindestens 5 m ist einzuhalten.
    Vorsicht bei schwingenden Leiterseilen!
  • Bei einem am Boden liegenden Leiterseil ist die Umgebung im Abstand von mindestens 10 m zur Auflagestelle zu meiden.
  • Hat ein Leiterseil Berührung mit Metallteilen wie z.B. Dächer, Geländer, Zäune oder ähnliches, so ist zu diesen Teilen in der gesamten Länge ein Abstand von mindestens 10 m einzuhalten.
  • Die Gefahrenzone ist nach Möglichkeit abzusperren, bis Personal des Netzbetreibers eintrifft.
    Die Gefahrenzone darf erst betreten werden, wenn die Abschaltung und Erdung der Leitung durch den Netzbetreiber sichergestellt ist.

Außerdem gibt E.ON Bayern die folgenden Sicherheitshinweise:

Wegen der Lebensgefahr bei Annäherung (Unterschreitung der Abstände gemäß DIN VDE 0105) an Einrichtungen mit Hochspannung ist der Zutritt / das Besteigen nur nach Durchführung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und nach erteilter Freigabe durch E.ON Bayern-Personal zulässig.

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