KFV Verbandsnachrichten (130)

Montag, 16 März 2009 00:00

Helferfachtag des SbE-Teams am 21. März 2009

geschrieben von

Am kommenden Samstag, 21. März, sind alle Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Stadt und Landkreis Schweinfurt erstmals zu einem Helferfachtag in der Feuerwache in Schweinfurt, Adolf-Ley-Straße 1, eingeladen. Beginn ist um 8.30 Uhr, das Ende ist gegen 14 Uhr geplant.

Der Helferfachtag soll die Möglichkeiten und Angebote des im vergangenen Jahr in Schweinfurt gegründeten SbE-Teams (Stressbearbeitung nach belastenden Einsätzen) den Einsatzkräften der Hilfs- und Rettungsorganisationen nahe bringen. Es geht dabei um Fragen und Themen aus den Bereichen "Stress im Einsatz und seine Folgen", "Umgang mit traumatischen Einsatzerlebnissen" und "Stressbearbeitung und -vorbeugung".

Für den Helferfachtag ist folgender Verlauf geplant:

  • 8.30 Uhr: Ankommen mit Kaffee und Gebäck
  • 9.00 Uhr: Eröffnung
  • 9.30 Uhr bis 10.45 Uhr: Arbeitsgruppen (1. Runde)
    1. Frühjahrsputz für die Seele: Stress wirkt wie ...
    2. Atmosphäre schaffen – Entspannungsübungen erleben
    3. Was bringt mich auf die Palme – Stressoren
    4. Stress im Einsatz und seine Folgen
  • 11.00 Uhr: Vorstellung der Christian-Presl-Stiftung Bad Kissingen
  • 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr: Mittagessen
  • 12.30 Uhr bis 13.45 Uhr: Arbeitsgruppen (2. Runde)
  • 14.00 Uhr: Abschluss

Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, jede Arbeitsgruppe zu besuchen. Die Arbeitsgruppen dauern jeweils 30 Minuten.

Anmeldung bis spätestens Dienstag, 17. März, bei Diakon Norbert Holzheid, Tel. 09721 21655, oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Auf jeden Teilnehmer entfallen 5 Euro Teilnahmegebühr, die alle Kosten enthält. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung.

Veranstalter des Helferfachtages sind das SbE-Team der Hilfsorganisationen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt, die Ökumenische Notfallseelsorge Stadt und Landkreis Schweinfurt sowie die Feuerwehr der Stadt Schweinfurt.

Tätigkeiten im Feuerwehrdienst, die unter schwerem Atemschutz statt finden, stellen körperliche Höchstleistungen dar. Eine ausreichende körperliche Fitness ist folglich eine wesentliche Voraussetzung für die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren.

Zu ihrem eigenen Schutz wird die körperliche Eignung der Atemschutzgeräteträger daher regelmäßig von entsprechenden Ärzten überprüft. Diese Untersuchung findet nach dem arbeitsmedizinischen Grundsatz G 26.3 „Atemschutzgeräte“ statt.

Dieser Grundsatz wurde im Herbst 2007 vom Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) überarbeitet herausgegeben. (Die wesentlichen Änderungen finden Sie auf unserer Internetseite unter Prävention/Feuerwehr). Nicht geändert hat sich, dass unter der Rubrik der erweiterten Kriterien für „gesundheitliche Bedenken“ der Punkt „Übergewicht“ befindet.

Bisher konnte der untersuchende Arzt bei der Feststellung von Übergewicht lediglich den „Broca“- Index heranziehen, der um nicht mehr als 30 % überschritten werden sollte.

Broca = Größe [cm] - 100

"Neu" ist, dass der Arzt seine Entscheidung nicht mehr allein auf den Broca-Index stützen, sondern auch andere vergleichbare Werte heranziehen kann. Exemplarisch ist hier der Body-Mass-Index (BMI) aufgeführt, der den Wert 30 nicht überschreiten soll. Wörtlich heißt es im Untersuchungsgrundsatz:

„Übergewicht von mehr als 30 % nach Broca (Körpergröße in cm weniger 100 = kg Sollgewicht) oder vergleichbaren Grenzwerten anderer Indizes (z. B. BMI > 30)“

BMI = Gewicht [kg] / (Größe [m])²

Eine Verschärfung der bereits bisher geltenden Anforderungen ist somit nicht erfolgt, zumal die Indices nur beispielhaft aufgeführt sind. So kann der Arzt z. B. bei Feuerwehrdienstleistenden, deren Gewicht im Wesentlichen durch eine hohe Muskelmasse oder sehr hohe Knochendichte bestimmt ist, zu der Feststellung gelangen, dass trotz Überschreitens eines Berechnungswertes kein bedenkliches Übergewicht vorliegt. Die Entscheidung über die Tauglichkeit obliegt also stets dem untersuchenden Arzt.

Eine Überprüfung der Atemschutztauglichkeit allein auf Basis des BMI ist somit nicht angezeigt. Auch ist es weder geboten noch sinnvoll, dass Feuerwehren aufgrund von Medienberichten den BMI der Atemschutzgeräteträger selbst überprüfen, um Aufschluss zu deren Tauglichkeit zu erhalten. Diese Entscheidung kann nur ein entsprechender Arzt im Rahmen der Untersuchung und unter Würdigung aller Einzelfallumstände treffen.

Ihr Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband

Dienstag, 10 März 2009 00:00

Spendenaktion „Grisu – Hilfe für Helfer“

geschrieben von

Die Full World Merchandising GmbH bietet eine Grisu Plüschfigur als Feuerwehrmann an. 1 Euro je gekaufter Grisu Plüschfigur geht auf das Spendenkonto „Hilfe für Helfer“ des LFV Bayern.

Die Figur eignet sich als Merchandising-Artikel oder zum Weiterverkauf durch die Feuerwehren.

Weitere Informationen auf der Grisu-Website.

Seite 8 von 44