KREIS SCHWEINFURT (hof) Im Rahmen eines Übungswochenendes probte der AC-Zug des Landkreises im Ausbildungszentrum die Zusammenarbeit. Beteiligt waren der AC-Erkunder aus Werneck, der Dekon-P-Lkw aus Bergrheinfeld und der Gerätewagen Atemschutz aus Geldersheim.
Aus einsatztaktischen Gründen wurden die Fahrzeuge des ehemaligen bundeseigenen ABC-Zuges zum 1. Januar 2006 im westlichen Landkreis stationiert. Damit begann eine engere Zusammenarbeit der drei beteiligten Wehren aus Bergrheinfeld, Geldersheim und Werneck. Der Wunsch nach einer zweitägigen Übung aller beteiligten Komponenten sei schon länger an ihn herangetragen worden, erklärte der Kreisbrandmeister Holger Strunk, der den AC-Zug führt. Übungsschwerpunkte seien Messtechnik und Personenrettung gewesen sowie ein Austausch mit dem Rettungsdienst und der Unterstützungsgruppe örtliche Einsatzleitung.
"Die Zusammenarbeit der drei beteiligten Feuerwehren hat sich zu einer Supersache entwickelt", betonte Roland Rost, der für den Katastrophenschutz zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt. Es funktioniere auch zwischenmenschlich sehr gut, was er im Ausbildungszentrum selbst miterleben konnte. Im Landratsamt werde auf das Thema Gefahrgut großer Wert gelegt. Die gesamte Kreisbrandinspektion stehe hinter diesem neuen Konzept.
Rund 50 Feuerwehrleute stehen für den AC-Zug zur Verfügung, darunter 30 freigestellte Helfer für den Katastrophenschutz (siehe Stichwort). Zweimal pro Monat beschäftigen sich die Wernecker Jungs mit dem AC-Erkunder. Das Fahrzeug ist dafür ausgerüstet, Schadstoffe in der Luft zu messen und die Ergebnisse auswerten. "Die Arbeit mit dem Erkunder machen die Feuerwehrleute zusätzlich zu ihrem normalen Dienst", so Ralf Weber, der die Wernecker Erkundergruppe leitet. In zwei Wochen müsse das Fahrzeug für drei Monate zurück ins Werk, da die komplette Messtechnik erneuert wird.
"Im Ernstfall brauchen wir etwa eine Stunde Vorlaufzeit, bis das Duschzelt betriebsbereit ist", so Michael Eusemann, der die Dekon-Gruppe führt. Das Fahrzeug dient mit seiner aus sechs Personen bestehenden Besatzung der Dekontamination von Einsatzkräften und anderen betroffenen Personen. Auf dem Lkw sind Dusch- und Ankleidezelt, Einmanndusche, Heizung, Durchlauferhitzer und Stromerzeuger verlastet. Darüber hinaus ist das geländegängige Fahrzeug, das eine Hebebühne besitzt, als Nachschub-Lkw einsetzbar. Verbessert werden müsse die Verletztendekontamination, erklärte der Gruppenführer. Ausrüstungsmäßig fehle hier die flächendeckende Umsetzung durch den Bund.
Der Gerätewagen Atemschutz, stationiert bei der FF Geldersheim, hält schweres Gerät vor. Chemikalienschutzanzüge (CSA) und Atemschutzgeräte stehen hier für die Feuerwehrleute zur Verfügung, die die Personenrettung durchführen. Keine leichte Aufgabe für die Männer, die mit den schweren Atemschutzgeräten in die dicken Anzüge schlüpfen und damit schwer arbeiten müssen.
Das Szenario: In einem Betrieb ist nach einem Unfall Flüssigkeit ausgetreten, dadurch werden giftige Gase freigesetzt. Zwei Personen werden vermisst. Unter CSA suchen vier Feuerwehrleute die Vermissten, entnehmen Flüssigkeits- und Bodenproben. Währenddessen baut die Dekongruppe das Duschzelt auf, der Ofen zum Wasser erwärmen wird in Betrieb gesetzt. Die vier CSA-Träger bringen die erste Person zum Duschzelt, wo sie von vier Feuerwehrleuten, die mit Filtermasken und leichten Schutzanzügen ausgerüstet sind, in Empfang genommen werden. Dasselbe geschieht mit dem zweiten Verletzten. Anschließend werden die vier CSA-Träger von Kräften der FF Bergrheinfeld unter der Einmanndusche dekontaminiert.
Anschließend stehen Abbau der Geräte und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft an. "Ein Chemieunfall ist mit einem riesigen logistischen Aufwand verbunden", stellt Kreisbrandmeister Holger Strunk zum Einsatzverlauf fest. In Wirklichkeit dauere die Abarbeitung eines solchen Einsatzes mindestens vier bis fünf Stunden.
Fotos:
1: Mitglieder der Bergrheinfelder Dekon-Gruppe bereiten die Wasserversorgung des Duschzeltes vor.
2: Ein Verletzter wird von den CSA-Trägern zum Duschzelt getragen.
3: Die Dekontamination des Verletzten steht an.
4: Der Gefahrenbereich ist abgesperrt, Messungen und Personensuche werden durchgeführt.
Stichwort – Verpflichtung im Katastrophenschutz
In Deutschland kann man sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres bei verschiedenen Organisationen zur Mitwirkung im Katastrophenschutz nach § 13a Wehrpflichtgesetz verpflichten. Die Verpflichtungszeit beträgt sechs Jahre. Im Unterschied zum Zivil- oder Grundwehrdienst kann man aber sein gewohntes Leben weiterführen, da sich die Verpflichtungen auf ein festgelegtes Mindeststundenpensum pro Jahr beschränken. Während der Mitwirkung im Katastrophenschutz werden die Wehrpflichtigen nicht zum Wehr- bzw. Zivildienst herangezogen. Nach sechsjähriger Mitwirkung erlischt dann die Pflicht, Grundwehr- oder Zivildienst zu leisten.
Die Anerkennung setzt voraus, dass man vor Erhalt eines Einberufungsbescheids seine Verpflichtung geleistet hat oder von der zuständigen Behörde (z. B. Landratsamt) vom Wehrdienst freigestellt wurde. Gleichzeitig muss man sich für den Katastrophenschutz verpflichteten. Da die Bewilligung der Freistellung vom örtlichen Bedarfsplan abhängt, kann dies bei einem Wohnortwechsel zu Schwierigkeiten führen, wenn am neuen Wohnort evtl. kein Platz in einer entsprechenden Position frei ist. Jedoch ist es möglich, außerhalb des Gebietes seiner Arbeit nachzugehen bzw. in eine andere Organisation neu einzutreten.
Der Dienst im Zivil- oder Katastrophenschutz kann beispielsweise beim Technischen Hilfswerk, der Freiwilligen Feuerwehn, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe, dem Arbeiter-Samariter-Bund oder dem Malteser Hilfsdienst abgeleistet werden.