Freitag, 21 Januar 2005 22:41

Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge ab 12 t Informationen des LFV Bayern und des BayStMI

Der Landesfeuerwehrverband (LFV) Bayern und das Bayerische Staatsministerium des Innern (BayStMI) informierten zuerst im Juli 2003 über eine Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge:

Nach § 1 Abs. 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge (ABMG) ist für diese Fahrzeuge vom 31.08.2003 an eine streckenbezogene Mautgebühr zu entrichten. Mautpflichtige Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12.000 kg, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind.

Bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sind gem. § 1 Abs. 2 ABMG von der Maut befreit. So ist die Maut gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ABMG u.a. für Fahrzeuge der Feuerwehren nicht zu entrichten. Kraft Gesetzes sind diese damit von der Mautpflicht befreit. Allerdings werden die Fahrzeuge der Feuerwehren nicht automatisch als befreit erkannt. Das von der Firma Toll Collect im Auftrag des Bundesamtes für Güterverkehr betriebene Mautsystem kann lediglich das Nummernschild, die Achszahl und die jeweilige Fahrzeugmasse, nicht aber das individuelle Aussehen feststellen.

Um trotzdem zu einer automatischen Mautbefreiung zu gelangen und um Mautbescheide an die Träger der Feuerwehren (Städte, Gemeinden und Betriebe – bei anerk. Werkfeuerwehren) möglichst zu vermeiden, bietet Toll Collect eine freiwillige Registrierung auch für die Fahrzeuge der Feuerwehren an. Nur registrierte Feuerwehrfahrzeuge können vom Mautsystem als mautfrei erkannt werden.

Um den späteren Aufwand, der durch die fehlende Erkennung der Fahrzeuge entstehen würde, zu vermeiden, wird empfohlen, Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Fahrzeugmasse von mindestens 12.000 kg (Eintragung in den Fahrzeugpapieren beachten) bei der Betreiberfirma Toll Collect registrieren zu lassen. Ein Registriervordruck kann unter www.toll-collect.de (Menü "LKW-Mautsystem | Mautbefreiung") oder direkt als PDF-Datei (317 kB, Stand: 21.01.2005) von der KFV-Homepage abgerufen werden.

Wie wir inzwischen alle wissen, wurde der Starttermin für die Mauterhebung auf den 01.01.2005 verschoben. Der im obigen Text genannte Termin ist also nicht mehr gültig. Es haben sich allerdings auch noch weitere Änderungen ergeben, auf die das BayStMI im Dezember 2004 hinwies:

[...]
Neu ist zwischenzeitlich, dass die Registrierungsdauer von mautbefreiten Kraftfahrzeugen von ursprünglich 1 Jahr auf nunmehr 2 Jahre verdoppelt worden ist. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Der Registrierungszeitraum beginnt mit dem Tag der Antragsstellung, frühestens mit dem Start der Mauterhebung am 01.01.2005. Für alle bereits vor dem Mautstart erfolgten Registrierungen läuft die Frist erst 2 Jahre nach dem Mautstart ab. Eine entsprechende Verlängerung der ursprünglich den Nutzern mitgeteilten Termine erfolgt automatisch ohne weitere Mitteilungen durch die Betreiberfirma Toll Collect. Ein neuer Antrag braucht nicht gestellt zu werden. Weitere Verlängerungen sind dann aber wieder zu stellen. Insgesamt sind die Anträge auf Neuregistrierung, Verlängerung und Löschung nun deutlich einfacher und damit unbürokratischer gestaltet. Näheres dazu, einschließlich eines Antrags auf Mautbefreiung, ist unter www.toll-collect.de (Menü "LKW-Mautsystem | Mautbefreiung") oder direkt als PDF-Datei (317 kB, Stand: 21.01.2005) von der KFV-Homepage zu finden.

Wir weisen erneut ausdrücklich darauf hin, dass keine Registrierungspflicht besteht. Die Mautbefreiung für Feuerwehrfahrzeuge besteht unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Jede Gemeinde – als Träger der Feuerwehr – kann selbst entscheiden, ob ihre betroffenen Feuerwehrfahrzeuge bei der Betreiberfirma Toll Collect registriert werden sollen oder nicht.

Im Übrigen wird gegenwärtig an einem Verfahren gearbeitet, welches die automatische Erfassung mautbefreiter Fahrzeuge ermöglichen soll.

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