Dienstag, 10 März 2009 00:00

Neue Verordnung für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Auswirkung für die ehrenamtlichen Feuerwehren

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Am 24.12.2008 ist die staatliche Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die neue Verordnung schafft eine neue rechtliche Basis für die Gesundheitsvorsorge in gewerblichen Betrieben.

Durch diese Verordnung sind entgegenstehende Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift „arbeitsmedizinische Vorsorge“ (GUV-V A4) – einschließlich der Vorschriften zur Ermächtigung – nicht mehr anzuwenden. Somit entfällt auch die Rechtsgrundlage für die bisherige Datenbank „Ermächtigte Ärzte“, die deshalb nicht mehr verfügbar ist.

Nicht betroffen von der Verordnung sind die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte, wie z. B. bei den freiwilligen Feuerwehren und den Hilfeleistungsorganisationen, da diese Personengruppen nicht durch den Anwendungsbereich der ArbMedVV erfasst sind.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) bereitet zur Zeit tragfähige und langfristige Lösungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte vor. Bis zum Vorliegen dieser neuen Lösungen können die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie gewohnt auch weiterhin von den bisher dazu ermächtigten Ärzten durchgeführt werden. Über diese Gruppe der ermächtigten Ärzten ( Nicht -Arbeitsmediziner / Nicht- Betriebsmediziner) hinaus können von allen Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für den Bereich der ehrenamtlichen Einsatzkräfte durchgeführt werden.

Namen und Adressdaten solcher Ärzte / Ärztinnen sind zum Beispiel über die „Gelben Seiten“ der Telefonbücher oder die Bayerische Landesärztekammer erhältlich. Als vorübergehenden Service für die Feuerwehren in Bayern, können daneben die Daten der bisher ermächtigten Ärzte (Stand 2008) über den Bayerischen GUVV bezogen werden – berücksichtigen Sie dabei aber bitte, dass wir eine Aktualisierung dieser Daten nicht mehr vornehmen können.

Ihr Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband

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