Mittwoch, 13 Mai 2020 10:33

Hinweise für den Ausbildungs- und Übungsbetrieb der Feuerwehren während der Corona-Pandemie

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Mit Inkrafttreten der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege am 11. Mai 2020 wurden einige Erleichterungen der zuvor geltenden strikten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen zugelassen. Diese Erleichterungen wirken sich auch auf den Feuerwehrdienst aus.

Damit sind Übungs- und Ausbildungsveranstaltungen der Feuerwehren möglich, soweit sie dem Erhalt der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte dienen und ihre Durchführung hierfür derzeit notwendig ist. Wo immer möglich ist dabei der o.g. Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten und die physischen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken.

 

In Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband kann daher ab 18.05.2020 der Übungsdienst in einer ersten Stufe unter Berücksichtigung der folgenden Punkte wieder aufgenommen werden:

Der praktische Übungsdienst darf nur innerhalb der eigenen Feuerwehr und maximal in Staffelstärke (6 Personen) durchgeführt werden. Innerhalb der jeweiligen Einheit soll das Personal in den Staffeln nicht getauscht werden. Einheitsübergreifende Lehrgänge (z.B. gemeindeübergreifende Ausbildungen) mit mehreren Ausbildungsterminen dürfen nicht durchgeführt werden.

Die Ausbildung in Lehrräumen und unvermeidbare Besprechungen sollen nur durchgeführt werden, wenn zwischen allen Beteiligten stets ein Abstand von mindestens 1,5 Metern gewahrt bleibt. Die maximale Teilnehmerzahl soll in Räumen bis 50 m2 bei 15 liegen und darüber hinaus 25 Teilnehmer nicht überschreiten. Die Zusammenkünfte sollten möglichst kurz gehalten und auf eine ausreichende Lüftung geachtet werden.

Die Übungsinhalte sollten sich auf die unabdingbar notwendigen Themen beschränken. Auf Übungsinhalte mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B.: Atemschutzübungen, CSA-Übungen, Übungen mit Körperkontakt, Rettungsübungen) muss momentan verzichtet werden.
Die Anwesenheit im Feuerwehrdienst ist zu dokumentieren. Hierbei ist die Anwesenheit fahrzeug- und funktionsbezogen schriftlich festzuhalten.

Bei der Entscheidung über die Durchführung sind die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen. Beim Auftreten eines besonderen Infektionsgeschehens im Einsatzbereich der jeweiligen Einheit ist der Ausbildungs- und Übungsdienst sofort einzustellen; vor Wiederaufnahmen ist eine Abstimmung mit der zuständigen Gesundheitsbehörde erforderlich.

 

Bitte lesen die angehängten Schreiben des bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration sowie die Hinweise des LFV/KUVB durch.

Gelesen 3417 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 13 Mai 2020 10:51