Der demografische, strukturelle und hier vor allem der digitale, Wandel der Lebens- und Arbeitswelt stellt die bayerischen Beschäftigten beruflich und privat vor große Herausforderungen. Die Ressource Bildung ist nicht nur im Beruf sondern auch im Ehrenamt wichtiger denn je.
Gerade auch im Ehrenamt müssen sich unsere ehrenamtlichen Funktionsträger auch in den Feuerwehrvereinen auf steigende (Qualifikations-) Anforderungen einstellen. Bestes Beispiel ist hier die Ende Mai in Kraft getretene Datenschutz- Grundverordnung. Deshalb brauchen sie jenseits der Arbeit Zeit und Möglichkeiten, sich kontinuierlich berufsfachliche sowie allgemein, politisch, kulturell und digitale fort- und weiterzubilden.
Die Voraussetzungen für persönliche Weiterbildung sind aufgrund fehlender allgemeinverbindlicher Regelungen in Bayern höchst ungleich verteilt. Bayern und Sachsen sind die einzigen Bundesländer, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bisher einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine bezahlte Bildungszeit verwehren. Einen solchen braucht es aber damit alle bayerischen Beschäftigten auch künftig qualifiziert am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben teilhaben können. Von gut qualifizierten mündigen Beschäftigte profitieren sowohl die bayerischen Unternehmen als auch die Gesellschaft an sich.
Um hier ggf. Abhilfe zu schaffen und unsere ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre zu unterstützen- wohlgemerkt, es geht hier nicht um die Feuerwehrdienstleistenden der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr, die einen Freistellungs- und Lohnfortzahlungsanspruch bereits unmittelbar aus dem BayFwG ableiten können - möchten wir Sie über die Beteiligung des LFV Bayern am „Bündnis Bildungszeit für Beschäftigte in Bayern“ informieren.
Der LFV Bayern ist in diesem Bündnis beteiligt, um - wie dargestellt - für unsere ehrenamtlichen Funktionsträger auf Vereins- und Verbandsebene die Möglichkeit zu schaffen, sich für die Ausübung ihres Ehrenamts in den Vereinen und Verbänden fort- und weiter zu bilden (z.B. Vereinsrecht, DS-GVO, Steuerrecht, Haftungs- und Aufsichtspflicht bei Kinderfeuerwehren; Digitalisierung u.v.m.). Aktuell müssen die ehrenamtlichen Vereinsfunktionäre ihren Urlaub opfern, um an derlei Veranstaltungen und Seminaren teilnehmen zu können, da diese im Normalfall eben nicht am Abend oder am Wochenende durchgeführt werden. Wissen und Kompetenzen, die bei solchen Fort- und Weiterbildungen angeeignet wurden, nutzen dann auch dem Arbeitgeber.
Der LFV Bayern bittet um Weitergabe dieser Information und um Unterstützung des Vorhabens, in dem Sie z.B. bei Veranstaltungen Ihre örtlichen Abgeordneten auf dieses Thema anzusprechen und um Mithilfe bitten. Die bevorstehenden Landtagswahlen sind eine gute Gelegenheit, diese Thematik zielführend zu platzieren.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Bayern