Dienstag, 07 August 2018 00:58

Aufforderung Wassersparen / Unterlassen von Wasserentnahmen zur Feuerlöschübungszwecken

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Die anhaltende Hitzeperiode lässt nicht nur in den Trinkwasserbrunnen den Grundwasserspiegel sinken, sondern auch die Abflüsse in unseren Fließgewässer nehmen signifikant ab. 

Durch die lange anhaltende Trockenheit könnte es bei gleichbleibendem Wasserverbrauch zu Engpässen in der Wasserbilanz (Sinken des Grundwasserspiegels, Austrocknen der Oberläufe von Fließgewässern) kommen. 

Das Wasserwirtschaftsamt fordert daher alle Bürger auf den Wasserverbrauch jeglicher Art in den kommenden Monaten gering zu halten und mit dem Gut „Wasser“ sparsam umzugehen. Auf ein Minimum reduziert werden sollte das Bewässern von Rasenflächen, Gärten und Sportanlagen.

Aufgrund der aktuellen, sehr brisanten Niedrigwassersituation in unseren kleineren Fließgewässern werden alle Feuerwehren im Landkreis Schweinfurt aufgefordert die Wasserentnahmen zu Feuerlösch-Übungszwecken bis auf Weiteres zu unterlassen.

Nach § 8 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz bedarf die Wasserentnahme aus einem Gewässer zu Übungszwecken nur dann keiner Erlaubnis, wenn durch diese Benutzung andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist.

Sie sind allerdings dem Landratsamt rechtzeitig vor Beginn der Übung anzuzeigen.

Mit dem Abpumpen des in den Gewässern derzeit nur noch vorhandenen Niedrigwassers, sind jedoch erhebliche negative Auswirkungen auf die Fließgewässer zu erwarten, die aufgrund der relativ saugkräftigen Motorpumpen der Feuerwehren zu einer unmittelbaren Schädigung der Gewässerökologie führen können und daher nicht hinnehmbar sind.

 

 

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