Mit Schreiben vom 13. Dezember 2007 informierte das Bundesministerium der Finanzen über ein neues Gesetz, aufgrund dessen sich auch Änderungen im Spendenrecht ergeben. Deshalb gibt es auch neue Muster für Zuwendungsbestätigungen. Der Brief im Wortlaut:
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 haben sich u.a. Änderungen im Spendenrecht ergeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Diese Änderungen erfordern eine Anpassung der verbindlichen Muster für Zuwendungsbestätigungen im Sinne von § 50 Abs. 1 EStDV in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 2. Juni 2000 (BStBl I 2000 S. 592).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die in der Anlage beigefügten Muster für Zuwendungen ab dem 1. Januar 2007 zu verwenden. Aufgrund der rückwirkenden Änderung des Spendenrechts ist es nicht zu beanstanden, wenn bis zum 30. Juni 2008 die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen (BMF-Schreiben vom 18. November 1999 - BStBl I 1999 S. 979 - und BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2000 - BStBl I 2000 S. 1557 -) verwendet werden. Die bei Verwendung der bisherigen Muster erforderlichen rein redaktionellen Anpassungen, aufgrund der Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2007, können vom Spendenempfänger selbständig vorgenommen werden. Dieses Schreiben ist rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gültig und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die BMF-Schreiben vom 18. November 1999 (BStBl I 1999 S. 979) und vom 7. Dezember 2000 (BStBl I 2000 S. 1557).
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Auftrag
Weiser
Die erwähnten "in der Anlage beigefügten Muster" können unter Download heruntergeladen werden.