Dienstag, 20 Juni 2006 19:44

Vier Feuerwehrleute bei Verkehrsunfall getötet

Stendal/Glindenberg (dpa) - Auf dem Weg zu einem Übungseinsatz sind am Montagabend in der Nähe von Magdeburg vier Feuerwehrleute im Alter zwischen 20 und 22 Jahren bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen. Das Löschfahrzeug stieß auf einer Kreuzung in Glindenberg (Ohrekreis) mit einem Auto zusammen, überschlug sich mehrmals und prallte gegen einen Baum. Drei weitere Feuerwehrleute im Alter von 19 bis 33 Jahren und die 35-jährige Fahrerin des Fahrzeugs wurden schwer verletzt. Ein 25-jähriger Feuerwehrmann und die 49-jährige Autofahrerin erlitten nach Angaben der Polizei leichte Verletzungen.

Die Autofahrerin war auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs, als sie an der Kreuzung mit dem mit Blaulicht und Martinshorn fahrenden Löschfahrzeug zusammenstieß. "Die Kameraden wussten nicht, dass es eine Übung war", sagte der Stendaler Polizeisprecher Gerhard Fengler am Unfallort. Der Übungseinsatz war im Kindergarten der Gemeinde Glindenberg geplant. Die Klärung der Schuldfrage sei wegen der besonderen Bestimmungen bei einem Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn sehr schwierig. Zur Untersuchung des genauen Unfallhergangs wurde ein Sachverständiger eingeschaltet.

Die Feuerwehrleute gehörten der Freiwilligen Feuerwehr Wolmirstedt an, der Ort liegt nur wenige Kilometer nördlich von Magdeburg. "Es war eines der modernsten Löschfahrzeuge", sagte ein Mitglied der Wolmirstedter Feuerwehr. Der Einsatzwagen wurde bei dem Unfall zerstört: Nach dem Aufprall blieb er mit eingedrücktem Dach im Straßengraben liegen. Die vier Schwerverletzten erlitten nach Angaben eines Rettungsarztes keine lebensgefährlichen Verletzungen. Die zur Bergung ihrer Kameraden zu Hilfe gerufenen Feuerwehrleute sowie die Angehörigen der Opfer wurden von einem Notfallseelsorger betreut.

 

 

Nach tragischem Feuerwehr-Verkehrsunfall: Schwierige Rechtslage

Magdeburg (dpa) - Die Rechtslage im Zusammenhang mit dem tragischen Verkehrsunfall mit vier toten Feuerwehrleuten bei Magdeburg ist aus juristischer Sicht kompliziert. "Grundsätzlich ist Rettungsfahrzeugen mit Martinshorn und Blaulicht Vorfahrt einzuräumen und die Fahrbahn freizumachen", sagte der Magdeburger Fachanwalt für Verkehrsrecht, Volker Kuhle, am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Jedoch müssten sich auch Fahrzeuge im Notfalleinsatz an bestimmte Vorschriften halten. Bei dem Unfall war ein Feuerwehrauto mit einem vorfahrtsberechtigten Pkw zusammengestoßen.

"Einsatzfahrzeuge dürfen nicht wild drauf losfahren und die Verkehrsregeln missachten, sie müssen sich umsichtig verhalten und dürfen außerdem ihre Sondersignale nicht missbrauchen", sagte der Experte. "Im vorliegenden Fall muss also genau geprüft werden, mit welcher Geschwindigkeit sich das Feuerwehrfahrzeug der Straßenkreuzung näherte und ob die Alarmsignale wie Martinshorn und Blaulicht für die anderen Verkehrsteilnehmer, in diesem Fall für die vorfahrtsberechtigte Autofahrerin, erkennbar waren", sagte Kuhle.

Keine Rolle spiele bei der Beurteilung des Unfalls, dass es sich um eine Übungsfahrt handelte. "Diese Tatsache war ja für die betroffene Autofahrerin nicht erkennbar." Die 49-Jährige liegt schwer verletzt in einem Krankenhaus. Zur Untersuchung des Unfallhergangs wurde ein Sachverständiger eingeschaltet.

 

 

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